Kategorie Energie - 12. Januar 2024
Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Neue Regeln zur beschleunigten Energiewende & zum Ausbau der Netze
Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz geht in Begutachtung – Rechte zur Eigenversorgung mit Strom werden ausgeweitet – Neun Landes-Elektrizitätsgesetze durch ein Bundesgesetz abgelöst
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) schafft einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt und bringt klare Regeln für den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze. Künftig werden auch die regionalen Verteilnetzbetreiber zur Vorlage von zehnjährigen Ausbauplänen verpflichtet. Das ist von großer Bedeutung, um die notwendige Infrastruktur für die Energiewende zur Verfügung zu stellen.
Zudem soll es künftig mehr Transparenz über verfügbare Netzanschlusskapazitäten geben. Der Strom, der in den grünen Kraftwerken in unserem gesamten Land produziert wird, soll auch dort ankommen, wo er gebraucht wird. Und alle die mit ihrer eigenen Photovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, werden damit unterstützt.
„Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die Energiewende unerlässlich. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau. Künftig braucht es auch auf der regionalen Ebene langfristige Entwicklungspläne für die Netze, wir erleichtern den Anschluss für neue, grüne Kraftwerke und wir stärken die Rechte der Kundinnen und Kunden“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, die in den Neuerungen ein rundes Paket und den nächsten Schritt am Weg zu einem klimaneutralen Stromsystem sieht.
Das ELWOG hat die Liberalisierung des Strommarkts, eingeläutet. Seitdem hat sich viel geändert:
⚡️ Erneuerbare wie Wind und Photovoltaik verändern das Stromsystem grundlegend. Wir haben mehr Digitalisierung, die Menschen wollen sich aktiv an der Energiewende beteiligen.
— Christoph Dolna-Gruber 🇪🇺 (@chri_gru) January 12, 2024
Die Rechte der Endkundinnen und -kunden werden vor allem dort gestärkt, wo Verbraucherinnen und Verbraucher zur Eigenversorgung Energiegemeinschaften und Direktabnahmeverträge nutzen. Der Entwurf sieht vor, dass die Teilnahme an sogenannten Energiegemeinschafen künftig nicht mehr durch Lieferanten unterbunden werden kann. Verträge, wonach der gesamte Energiebedarf während der Laufzeit ausschließlich über einen Lieferanten zu decken ist, sollen durch ein Diskriminierungsverbot nicht mehr möglich sein.
Für Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ist der rasche Ausbau der Energie-Infrastruktur sowohl für Unternehmen als auch für Konsument:innen wichtig. „Wir müssen gerade jene Maßnahmen unterstützten, die Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten setzen, um die Energiewende gemeinsam voranzutreiben.“ Mit dem Entwurf für das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) erreiche die Bundesregierung die „wichtige Modernisierung des Strommarktes“ und setzt die „nächsten Schritte bei der Energiewende“.
Moderne und leistungsfähige Stromnetze sind für die #Energiewende unerlässlich. Mit dem neuen #Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das heute in Begutachtung geht, schaffen wir nun bessere Regeln für den Ausbau. (1/3) pic.twitter.com/EE4UXzxMGE
— Leonore Gewessler (@lgewessler) January 12, 2024
Mit dem neuen Gesetz wird nun ein klarer und zukunftsorientierter Rechtsrahmen für die Speicherung, die Erzeugung, und den Verbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen. Außerdem wird verbesserte Transparenz in Bezug auf Netzanschlusskapazitäten und die Datenverwaltung hergestellt, was wiederum Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommt. Mit dem Begutachtungsstart des Gesetzes wird eine Arbeitsgruppe aus den zuständigen Ministerien und Sozialpartnern eingerichtet, die ein neues Modell aus Grundversorgung und Sozialtarif erarbeiten soll.
Das ElWG geht nun für sechs Wochen in Begutachtung – in dieser Zeit kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Nach Beschlussfassung als Regierungsvorlage soll der Gesetzesentwurf rasch an den Nationalrat übermittelt werden. Zur Beschlussfassung im Parlament ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Mit dem Begutachtungsstart wird zudem eine Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aus den zuständigen Ministerien, Sozialpartnern und der Energiebranche eingerichtet, die ein neues Modell der Grundversorgung unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Haushalte (Sozialtarif) erarbeiten soll. Dort sollen auch Weiterentwicklungen bei den Vorgaben für die Änderung von Preisen durch die Stromversorger diskutiert werden.