Kategorie Mobilität - 7. Juni 2021
Neue Luftfahrtgesetze sichern Flughafenentgelte in der Krise
FEG-Novelle friert Flughafentarife ein und bringt Verpflichtung zu Lärmgebührenmodell an Verkehrsflughäfen – LFG-Novelle: Solar- und Photovoltaikanlagen werden bewilligungsfrei
Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Flugverkehr auf heimischen Flughäfen massiv eingebrochen. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat vor diesem Hintergrund das Flughafenentgeltegesetz (FEG) überarbeitet, die Begutachtung dazu startete vergangene Woche. „Damit werden die Flughafentarife gesichert, ein massiver Gebührenverfall verhindert“, erklärt Bundesministerin Leonore Gewessler. „Das stärkt die österreichischen Flughäfen – das ist eine wichtige Corona-Unterstützung“, so Staatssekretär Magnus Brunner.
„Lautere Flugzeuge sollen künftig verpflichtend höhere Entgelte bezahlen als leisere. Das ist ein wichtiger Schritt für effektiven Lärmschutz“, so Gewessler zur neu im Gesetz verankerten Verpflichtung für Flughäfen zu einem Lärmgebührenmodell. Viele Flughäfen haben bereits umfassende Modelle zur Reduzierung von Fluglärm, nun werden die gesetzliche Grundlage und einheitliche Kriterien für die Umsetzung an allen Verkehrsflughäfen geschaffen. Die Differenzierung zur Reduktion des Lärms im Luftverkehr soll auch technologische Entwicklungen wie lärmreduzierte Anpassung am Flugzeug und Anflugverfahren berücksichtigen.
„Wir steuern hier gesetzlich gegen, weil sonst durch die Krise und den Einbruch des Flugverkehrs bedingt die gesetzlich zulässigen Gebühren der Flughäfen in den Keller rasseln würden. Damit würde den für die Anbindung Österreichs so wichtigen Verkehrsknotenpunkten Flughäfen die wirtschaftliche Basis wegbrechen“, so Magnus Brunner. Eine Aussetzung für den Krisenzeitraum schafft hier Abhilfe. „Die FEG-Novelle sichert daher Einnahmen durch Flughafenentgelte an Flughäfen. Das Drehkreuz Wien wie auch die regionalen Flughäfen haben in Österreich eine hohe Bedeutung. Gerade auch für den Erhalt des Drehkreuzes in Wien als Zubringer zu Langstreckenverbindungen.“
Parallel zum FEG ging auch eine Novelle des Luftfahrtgesetzes (LFG) in Begutachtung. Die vor allem technischen Anpassungen, die aufgrund neuer unionsrechtlicher Bestimmungen notwendig werden, novellieren allen voran Aspekte der Sicherheit der Luftfahrt – von Drohnenanwendungen über Luftfahrthindernisse bis zum Zugang in Sicherheitsbereiche des Flughafens. „Damit sorgen wir auch dafür, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaik-Anlagen künftig keine Bewilligung nach dem Luftfahrtgesetz braucht – damit stärken wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien“, betont Gewessler.