Kategorie Klima- & Umweltschutz - 23. November 2020

Parlament berät über Gesetzentwurf zur Ökologisierung des Steuersystems

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Vizekanzler Werner Kogler haben am Samstag weitere Schritte zur Öko-Steuerreform präsentiert. Bereits am Freitagabend wurde im Nationalrat ein Gesetzespaket zur Ökologisierung des Steuersystems eingebracht, das nun im zuständigen parlamentarischen Ausschuss beraten wird. Zentraler Punkt ist die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe für emissionsstarke Autos. Dabei wird etwa der Grenzwert für den CO2-Malus in mehreren Schritten ab Mitte kommenden Jahres bis 2024 deutlich gesenkt. Der Malusbetrag wird in diesem Zeitraum von 50 auf 80 Euro erhöht. Auch beim CO2-Abzugsbetrag und beim Höchststeuersatz wird geschraubt.

Hintergrund dieser Pläne sind laut Gewessler der Verkehrsbereich als eines der größten Sorgenkinder in der heimischen CO2-Bilanz. Der durchschnittliche CO2-Ausstoß bei neu zugelassenen Pkw zwischen 2017 und 2019 ist kontinuierlich gestiegen. Das liegt auch am Trend zu immer größeren und somit schweren Fahrzeugen der Kategrien SUVs und Pick-Ups, deren Anteil am Gesamtbestand 2019 bereits bei rund 32 Prozent lag.

Befreit von der NoVA sind von den umweltfreundlichen Gefährten nunmehr explizit nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern zum Beispiel auch mit Wasserstoff betriebene. Grundsätzlich gilt die Ausnahme künftig für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.

Andere Ausnahmen werden gestrichen, nämlich Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis einschließlich 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht. Das meint laut Erläuterungen zum Gesetz Kraftfahrzeuge der Klasse N1. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kastenwägen, Pritschenwägen („Pick up“) und Kleintransporter. Oldtimer bleiben hingegen befreit.

Änderungen gibt es auch bei der Pendlerpauschale: Umweltfreundliche Mobilität (Öffis und Fahrräder) wird künftig steuerbegünstigt, ebenso wie Reparaturdienstleistungen. So wird klar gestellt, dass bei Fahrten mit Dienst-Fahrrädern bzw. Elektro-Fahrrädern das Pauschale auch nicht verloren geht, wenn sie privat genutzt werden. Steuerlich begünstigt sind Wochen-, Monats-oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel. Das gilt nicht, wenn diese (vom Arbeitgeber) als Lohnbestandteil gesehen werden.

Auch für die Bahn ergeben sich Änderungen, konkret, dass von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugter grüner Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern gänzlich von der Elektrizitätsabgabe befreit werden soll. Für sonstigen Bahnstrom ist eine Teil-Entlastung vorgesehen. Der Eisenbahnverkehr wird damit um zehn Millionen jährlich entlastet und mehr Grünstrom möglich gemacht. Gleichzeitig wird auch die Energieabgabe auf europäisches Niveau gesenkt. Diese Maßnahme bringt dem Schienenverkehr eine Einsparung von 23 Millionen Euro. In Summe kann der öffentliche Verkehr so um 33 Millionen Euro entlastet werden, rechnet das Verkehrsministerium vor.

Für kleinere Reparaturdienstleistungen (inklusive Ausbesserungen und Änderungen) gilt künftig der ermäßigte Steuersatz in Höhe von zehn Prozent. Davon umfasst sind unter anderem Fahrräder, Schuhe, Lederwaren und Kleidung. Für eine Umsatzsteuersenkung auf größere Reparaturen wie Haushaltsgeräte braucht es laut Gewessler eine Rechtsänderung auf EU-Ebene.

Auch gegen den Tanktourismus werden Maßnahmen gesetzt. Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuerbeträgen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen, für Unternehmer aus Drittländern wird ausgeschlossen. Sie müssen damit in Zukunft jedenfalls die vollen 20 Prozent Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel bezahlen. Damit wird für sie das Tanken in Österreich teurer, erklärte Gewessler.

„Die präsentieren Maßnahmen seien ein Schritt, weitere werden folgen“, so Gewessler auch in Hinblick auf die Kritik von NGOs, wonach noch mehr gegen die Erderwärmung geschehen müsste. „2021 wird mit Sicherheit ein Jahr des Klimaschutzes“, sagte Gewessler und erinnerte einmal mehr daran, dass die „Klimakrise bleibt, sie ist da und sie geht nicht von alleine weg“.