Kategorie Innovation & Technologie - 9. November 2015
Von der Idee zur Erfindung
Wie schütze ich meine Erfindung, die schwebende Skateboards Realität werden lässt? Wie wird aus einer Erfindung ein Patent? Und welche Erfindungen werden überhaupt patentiert?
Anlässlich des europäischen Tages der Erfinderinnen und Erfinder, der zu Ehren von Hedy Lamarr, Hollywoodschauspielerin und Erfinderin des Frequenzsprungverfahrens, jährlich am 9. November gefeiert wird, stand Experte Oliver Kemper zu Fragen wie diesen Rede und Antwort
Angenommen ich habe ein selbstschwebendes Skateboard erfunden, was muss ich tun?
Wenn Sie die Erfindung schützen wollen, so dass nur Sie die Erfindung kommerziell nutzen können, müssen Sie sie zum Patent oder Gebrauchsmuster anmelden. Die Anmeldung muss die Erfindung so klar beschreiben, dass jede Person, die sich auf dem entsprechenden Gebiet (etwa Maschinenbau) auskennt, das Board nachbauen kann. Außerdem müssen Sie in einem sogenannten „Anspruch“ formulieren, was Sie genau geschützt haben wollen. Die genaue Formulierung der Beschreibung ist für den Schutzumfang des Patents wichtig.
Wird jede Idee patentiert oder gibt es Gründe für eine Ablehnung?
Nein, viele Anmeldungen werden zurückgewiesen und gelangen nicht zur Erteilung. Das Patentamt kann nur ein Patent erteilen, wenn die Erfindung neu ist und wenn sie ein Mindestmaß an Erfindungstätigkeit erkennen lässt. Also nicht nur eine völlig offensichtliche, unwesentliche Verbesserung bereits bestehender Produkte und Ideen ist. Sie muss außerdem industriell nutzbar sein und es dürfen keine Zweifel an der Funktionsfähigkeit bestehen (ein Perpetuum Mobile etwa kann aus diesem Grund nicht patentiert werden). Weiters darf es nicht unter eine der ausgeschlossenen Kategorien fallen. Nicht patentfähig sind etwa: Therapie- oder Diagnostikmethoden, Geschäftsmodelle, Spiele oder Computerprogramme.
Welche Behörde ist für mich zuständig?
Die zuständige Behörde ist das Patentamt. Wollen Sie die Technik, die Ihrem schwebenden Skateboard zugrunde liegt, schützen lassen, reichen Sie Ihre Anmeldung bei dem Patentamt des Landes ein, in dem Sie Ihre Erfindung schützen möchten. Sie erhalten für Ihre Anmeldung etwa beim österreichischen Patentamt ein Prioritätsdatum, das Sie berechtigt, es innerhalb eines Jahres vom ersten Anmeldedatum in weiteren Ländern einzureichen, in denen Sie Ihre Erfindung schützten wollen. Es gibt auch die Möglichkeit, mit einer einzigen Anmeldung mehrere Länder abzudecken, etwa beim europäischen Patentamt oder als internationale Patentanmeldung.
Wie überprüft das Patentamt, ob es diese Idee nicht schon gibt? Sind die im Patentamt angestellten MitarbeiterInnen ExpertInnen in allen möglichen Fachgebieten?
Das Patentamt recherchiert den Stand der Technik (also alles, was in den Bereich Ihrer Erfindung fällt und bereits bekannt ist), um festzustellen, ob die Erfindung neu ist und wie weit sie über den bekannten Stand der Technik hinausgeht. Hierzu nutzt das Patentamt weltweite Datenbanken von Veröffentlichungen und Patentanmeldungen. Das Patentamt verfügt über SpezialistInnen auf allen Gebieten der Technik, vom Bauingenieurwesen und Physik über Maschinenbau bis hin zu Elektrotechnik, Informatik und Chemie.
Was ist, wenn zwei Personen oder Unternehmen gleichzeitig eine Erfindung patentieren wollen? Gilt da das Prinzip „first come, first serve“?
Wenn eine Erfindung von mehreren Anmeldern angemeldet wird, entscheidet das frühere Anmeldedatum, wer das Recht auf das Patent hat. Wenn die Erfindung am gleichen Tag angemeldet wird, entscheidet nicht die Uhrzeit, sondern beide Anmelder erhalten das Recht auf das Patent.
Was ist, wenn jemand ein Patent ignoriert und meine Erfindung vom selbstschwebenden Skateboard klaut? Wie hoch sind in diesem Fall die Strafen?
Wenn jemand das Patent ignoriert und die Erfindung kommerziell nutzt, können Sie die Person oder das Unternehmen klagen und ein angemessenes Entgelt verlangen. Wenn die Verletzung bewusst begangen wird, können Sie zudem Schadenersatz fordern. In jedem Fall können Sie die Unterlassung der Patentverletzung und die Beseitigung bereits gefertigter Produkte fordern. Zudem droht eine Geldstrafe bzw. maximal zwei Jahre Gefängnis.
Wenn jemand die Erfindung „klaut“, das heißt ohne Ihre Einwilligung und ohne an der Erfindung beteiligt gewesen zu sein, im eigenen Namen zum Patent anmeldet, können Sie verlangen, dass ihm oder ihr das Patent aberkannt wird oder dass es auf Sie übertragen wird.
Sind Ihnen schon kuriose Erfindungen untergekommen, die einer Erwähnung wert sind?
Kurios sind Patente wie das von Philippe Piche eingereichte US-Patent für eine Spaghetti-Gabel mit drehbarem Antrieb. Auch die von IBM geschützte „Methode um Reservierungen für die Toilettennutzung zur Verfügung zu stellen“, fällt in diese Kategorie. Allerdings hat IBM dieses Patent zwischenzeitlich verfallen lassen.