25. September 2023

Pfandverordnung erlassen: Nächster Meilenstein für Einwegpfand in Österreich fixiert

Pfandhöhe 25 Cent – Rückgabe in allen Geschäften möglich – Start mit 1. Jänner 2025

Die Einführung eines Pfands auf Einweggetränkeflaschen und -dosen ist beschlossene Sache. Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Damit soll in Österreich Schluss damit sein, mit achtlos weggeworfenen Dosen und Plastikflaschen die Umwelt zu verschmutzen und die Natur zu gefährden.

Die entsprechende Pfandverordnung, die alle Details für den Start im Jänner 2025 regelt, ist nun fertig und wird erlassen. Damit liegen alle notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des Einwegpfands mit Beginn 2025 vor.

© APA/Hochmuth

Wer dann eine Einwegflasche oder –dose kauft, bezahlt einen kleinen Betrag in Höhe von 25 Cent als Pfand. Dieses Geld bekommt man zurück, wenn das Gebinde zurückgegeben wird. So wird gemeinsam sichergestellt, dass die Getränkeverpackungen nicht in der Natur landen. Und sie können anschließend bestmöglich recycelt werden, weil sie sortenrein gesammelt sind.

„Österreich bekommt ein Pfandsystem. Wir haben alle wichtigen Vorbereitungen dafür getroffen. Nun kann das Pfandsystem in Österreich in die breite Umsetzung gehen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Sie sieht darin einen wirklich großen Meilenstein, der „unsere Natur schützt“ und sicherstelle, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden können. „Die Menschen in Österreich wollen es und sind bereit dafür – gemeinsam verhindern wir Müll in unserer schönen Natur.“

Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums (BMK) gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer festgelegt.

Auch die bereits Ende des Vorjahres gegründete zentrale Stelle „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ arbeitet schon seit Monaten intensiv an der Organisation und Umsetzung des Pfandsystems in Österreich. „Das Einwegpfand ermöglicht ein hochwertiges und effizientes System, um aus alten Getränkeflaschen und Dosen wieder neue Verpackungen machen zu können“, so Philipp Bodzenta, Vorstand „Trägerverein Einwegpfand“ und Director Public Affairs Coca-Cola. Die Verordnung sichere der Getränkeindustrie den Zugang zum gesammelten Material in hoher Qualität und ermögliche so eine „dauerhafte Schließung des Wertstoffkreislaufs“, wie Bodzenta anmerkt.

Der Lebensmitteleinzelhandel wird dabei als Rücknahmestelle eine wichtige operative Verantwortung übernehmen und investiert bereits seit Monaten viele Millionen Euro in den Ankauf von Rücknahmeautomaten und den teilweise sehr aufwendigen Umbau der Filialen. „Wir sind dabei Filialen umzubauen, Rücknahmeautomaten aufzustellen und alle Systeme anzupassen.“ Man arbeite gemeinsam daran, dass das für die Kreislaufwirtschaft so wichtige Projekt, 2025 erfolgreich realisiert wird und dass „wir die Rückgabe für Kundinnen und Kunden so bequem wie möglich gestalten können“, so Robert Nagele von BILLA und ebenfalls Vorstand des „Trägerverein Einwegpfand“.

Zentrale Eckpunkte zum Pfandsystem:

  • Für alle Gebinde gilt eine einheitliche Pfandhöhe von 25 Cent. Damit stellen wir sicher, dass die Flaschen und Dosen wieder zurückgebracht werden.
  • das Pfand gilt für alle Getränkearten mit Ausnahme von Milch und Milchmixgetränken und für alle Gebinde mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Liter.
  • Überall dort, wo Getränke eingekauft werden können, kann man sie auch zurückgeben. Für kleine Geschäfte ohne Automaten gibt es Erleichterungen.
  • Alle Pfandgebinde sind mit einem einheitlichen Pfandsymbol gekennzeichnet
  • Produzent:innen und Importeur:innen sind verpflichtet, das Pfand beim Getränkeverkauf einzuheben.
  • Die Verkaufsstellen sind zur Rücknahme von leeren Gebinden verpflichtet. Jene ohne Rücknahmeautomaten müssen nur solche Gebinde zurücknehmen, die sie auch anbieten und auch nur so viel, wie sie üblicherweise an einzelne Kund:innen verkaufen.
  • Die Finanzierung des Gesamtsystems erfolgt durch die Beiträge der Produzent:innen (Produzentengebühr) unter Berücksichtigung der Altstofferlöse und des Pfandschlupfs (=Gebinde, für das Pfand gezahlt, aber nicht abgeholt wurde).
  • Das Pfandsystem wird von der zentralen Stelle „EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH“ organisiert und betrieben. Eigentümer ist der „Trägerverein Einwegpfand“, dem alle Produzent:innen und Rücknehmer:innen beitreten können. Das Klimaschutzministerium hat umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte.

Für die kommenden Monate gelte es für Monika Fiala, Co-Geschäftsführerin von „Recycling Pfand Österreich“, alle „wichtigen Stakeholder zu erreichen“, am Aufbau der Kommunikationskanäle werde aktuell intensiv gearbeitet. Für sogenannte Erstinverkehrbringer:innen stehe ab Herbst ein detailliertes Handbuch mit allen wichtigen Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung zur Verfügung. Und auch die Konsumentinnen und Konsumenten sollen bestmöglich auf das neue Pfandsystem vorbereitet werden: „Eine große Kampagne informiert kommendes Jahr über die Pfandhöhe und wichtige Details zur Abwicklung z.B. dass für die Rückgabe die Flaschen und Dosen unzerdrückt sein müssen, um das Pfand ausbezahlt zu bekommen“, so Fiala.

Beim Aufbau des österreichischen Einweg-Pfandsystems werden dabei auch Expertisen aus anderen Ländern verwertet, wie Simon Parth, der bei Recycling Pfand Österreich neben Fiala als Geschäftsführer fungiert, erläutert. „Neben dem weiteren Aufbau des Teams fokussieren wir uns auf die Implementierung eines IT-Systems und der Logistik. Denn für viele Betriebe bedeutet dies eine große Veränderung und Vorbereitungen, die bis Ende 2024 umgesetzt werden müssen.“ Über das neu aufzustellende Logistikkonzept sollen langfristig immerhin über zwei Milliarden Flaschen und Dosen pro Jahr effizient sortiert und das Material in hoher Qualität wieder dem Kreislauf zugeführt werden.

Die Notwendigkeit dafür zeigt ein Blick auf die weltweite Plastikflut. Die weltweite Kunststoffproduktion hat sich über die letzten 50 Jahre verzwanzigfacht. Ein beträchtlicher Teil davon landet nach wie vor in der Natur – mit verheerenden Auswirkungen auch auf uns Menschen.

Was erst einmal in der Umwelt ist, wird nur sehr langsam wieder abgebaut. Plastikflaschen zersetzen sich erst nach Jahrhunderten und gelangen dann womöglich als Mikro- oder Nanoplastik, weniger als fünf Millimeter große Teilchen, in die Nahrungsketten, in das Wasser, das wir trinken, und sogar in die Luft, die wir atmen.

Welche Folgen hat Littering? 1. Ökologische Folgen: Neben einem beeinträchtigten Landschaftsbild wird in erster Linie die Umwelt durch gelitterte Abfälle belastet und auch gefährdet. Der Müll wird so auch einer Wiederververwertung entzogen und belastet damit das ökologische Gleichgewicht. 2. Ökonomische Folgen: Das Einsammeln und Entsorgen von Abfällen kostet schlicht sehr viel Geld. Auch die Tourismusbranche lebt von einer sauberen, abfallfreien Landschaft. 3. Soziale Folgen: Littering ist als Verhalten oft von der Sozialstruktur, aber auch von der Qualität der zur Verfügung stehenden Infrastruktur abhängig. In sozial schlechter gestellten Orts- und Stadtteilen wird mehr gelittert als in anderen. Zudem zieht Müll weiteren Müll an (broken windows theory). Die Hemmschwelle zu littern, aber auch die Wertschätzung gegenüber der Wohnumgebung sinken.