Kategorie Klima- & Umweltschutz - 11. Oktober 2021
»Raus aus Öl und Gas«-Bonus für Private auf bis zu 7.500 EUR angehoben
Neue Förderungsbestimmungen und 7.500 Euro für „Raus aus Öl und Gas“ für Private.
In Österreich werden nach wie vor eineinhalb Millionen Haushalte mit Öl oder Gas beheizt, die für acht Millionen Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr verantwortlich sind. Um diese nachhaltig zu senken können Privathaushalte in Österreich seit Februar 2021 Förderungen für den Umstieg auf sauberere Alternativen wie Fernwärme, Solarthermie, Wärmepumpen und auch Pelletsheizungen beantragen.
Für den Förderungsbereich „Raus aus Öl und Gas“ für Private ist flankierend zur jüngst auf den Weg gebrachten öko-sozialen Steuerreform wurde als zusätzlicher Investitionsanreiz eine Anhebung der Förderungspauschale um 2.500 Euro beschlossen. Insgesamt kann somit für alle Anträge seit dem 8. Oktober 2021 eine maximale Förderungspauschale von 7.500 Euro abgeholt werden.
Mit der Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG) wurde zudem die Förderung für Fernwärme- und Fernkältesysteme neu strukturiert und im UFG verankert. Die Umweltförderung im Inland soll damit den Ausbau und die Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen vorantreiben. Das Ziel ist mit einer jährlichen Steigerung des Einsatzes von Erneuerbaren Energieträgern bzw. Abwärme von mehr als 1,5 Prozent formuliert. Damit kann ein bedeutender Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität im Raumwärmesektor bis 2040 geleistet werden. Dafür steht ein jährliches Budget von 30 Millionen Euro für 2021 bis 2030 zur Verfügung.
Was ist klimafreundliche Fernwärme?
Klimafreundliche Fernwärme liegt vor, wenn mindestens 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder 75 Prozent der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder zu 50 Prozent aus einer Kombination der genannten Quellen stammen. Gefördert werden auch Investitionen in klimafreundliche Fernkältesysteme mit Kältemaschinen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme, wobei bei Kompressionskälteanlagen mindestens 50 Prozent der bei diesen Anlagen anfallenden Abwärme genutzt und in das Fernwärmenetz eingespeist werden muss, sowie die Gebäudeanschlüsse.
Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis (Dekarbonisierungspfad) über die Erreichung eines Anteils von zumindest 60 Prozent an erneuerbarer Energie in der Fernwärme- oder Fernkältebereitstellung bis 2030 und ein Anteil von 80 Prozent bis 2035.
Ein Praxis-Beispiel aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien/Abwärmenutzung kann anhand den Stadtwerken Judenburg nachvollzogen werden: Die Stadtwerke Judenburg AG betreibt am Standort Judenburg ein Nahwärmenetz und plant dieses um 18 Abnehmer zu erweitern. Unter den neu anschließenden Wärmeabnehmern sind neben einer neu zu errichtenden Betriebsanlage und weiteren gewerblichen Abnehmern vorwiegend Kleinabnehmer. Gemeinsam mit dem bestehenden Ausbau können dadurch 12.059 MWh Wärme pro Jahr verkauft werden. Die erforderliche zusätzliche thermische Energie von rund 1.640 MWh pro Jahr wird von der Visnovo Ökoenergie GmbH bezogen – es handelt sich dabei um industrielle Abwärme aus dem Zellstoffwerk in Pöls. Nachdem der Anteil an industrieller Abwärme über 80% des Gesamtenergieeinsatzes liegt, kann der Nachhaltigkeitszuschlag vergeben werden. Mit Umsetzung dieser Maßnahme können mehr als 480 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wesentlicher Schritt in eine nachhaltige Energiezukunft, denn nur erneuerbare Energieträger sind langfristig verfügbar und erlauben eine CO2-neutrale Energienutzung. Die Umweltförderung im Inland unterstützt mit ihrem neuen Förderungsangebot maßgeblich den Ausbau und die Dekarbonisierung von klimafreundlichen Fernwärme- und Fernkältesystemen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040.