Kategorie Klima- & Umweltschutz - 18. November 2021
Right to Plug: Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz im Ministerrat beschlossen
Erleichterungen beim Einbau von E-Ladestationen, PV-Anlagen oder Wärmedämmung durch einfachere Beschlussfassung von Wohnungseigentümern
Die gestern im Ministerrat beschlossene Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll ab Jänner 2022 auch Erleichterungen beim Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern sowie bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen, der thermischen Sanierung von Gebäuden, aber auch bei der Barrierefreiheit bringen. Geplant ist eine einfachere Beschlussfassung für die Durchsetzung von Maßnahmen durch Eigentümer:innen – wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren.
„E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern werden künftig viel einfacher zu errichten sein, weil man nicht mehr die aktive Zustimmung von allen Miteigentümer:innen braucht“, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler nach dem Ministerrat. „Wer sich für ein klimafreundlicheres E-Auto entscheidet, soll das natürlich bequem in der eigenen Garage laden können. Genau dafür sorgt das neue Wohnungseigentumsgesetz mit dem ‚Right to Plug‘.“
Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist zwar auch jetzt bereits zulässig, scheitert aber oft an der Zustimmung durch die Miteigentümer. Derzeit muss mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zustimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Eigentümer an der Abstimmung teilnehmen.
Künftig soll für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichen, wobei mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentiert sein muss. Diese Erleichterung gilt grundsätzlich für alle Beschlüsse der Wohnungseigentümer, also beispielsweise auch für Photovoltaikanlagen oder die thermische Sanierung von Gebäuden.
Auch die Errichtung von Einzelanlagen bis 5,5 kW Leistung ist bisher schon möglich, aber die Installation einer Einzelladestation an einem Autoabstellplatz scheitert oft daran, dass andere Eigentümer oft gar nicht reagieren. Künftig soll die Zustimmung bereits dann als erteilt gelten, wenn man die anderen Wohnungseigentümer von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich widersprechen („Zustimmungsfiktion“).
Erleichterungen soll die WEG-Novelle auch bei der behindertengerechten Ausgestaltung von Wohnhäusern („Barrierefreiheit“) oder beim Einbau einbruchsicherer Türen bringen.
Wer sich ein neues E-Auto kauft, bekommt diese Anschaffung mit bis zu 5.000 Euro gefördert. Entlang des Autobahnnetzes werden zahlreiche Schnellladestationen errichtet.
Die Regelungen im Detail:
Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschafts-Ladestationen
Derzeit muss mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümer*innen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) zustimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer*innen an der Abstimmung teilgenommen haben. Das macht das Zustandekommen von Beschlüssen sehr schwierig, weil sich viele Wohnungseigentümer*innen gar nicht an der Abstimmung beteiligen und sich nicht abgegebene Stimmen auf das Ergebnis wie Gegenstimmen auswirken.
Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten (ein Drittel der Miteigentumsanteile), um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer sehr aktiven kleinen Minderheit mitgetragen wird.
Erleichterungen bei der Errichtung von Einzelanlagen
Derzeit können Wohnungseigentümer*innen mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer*innen Änderungen an einer Wohnung bzw. einem Abstellplatz bereits vornehmen, wie zum Beispiel eine Einzelladestation installieren. Es ist aber schwierig, diese Zustimmungen zu bekommen, weil einerseits die Adressen manchmal nicht bekannt sind und andererseits andere Wohnungseigentümer*innen häufig gar nicht reagieren. Das wird mit dem neuen Gesetz erleichtert.
Künftig soll die Zustimmung bei bestimmten Ladestation bereits dann als erteilt gelten, wenn man die anderen Wohnungseigentümer*innen von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht binnen einer Frist von zwei Monaten widersprechen („Zustimmungsfiktion“). Es wird zudem klar geregelt, wie Wohnungseigentümer*innen zu diesem Zweck die Kontaktadresse der anderen Wohnungseigentümer*innen erhalten können.
Erleichterungen bei weiteren baulichen Vorhaben
Zusätzlich zum Einbau von Ladestationen wird auch die Möglichkeit weiterer baulicher Vorhaben im gemeinsamen Wohnungseigentum erleichtert: Künftig wird etwa die behindertengerechte Ausgestaltung eines Wohnhauses – Stichwort Barrierefreiheit – leichter möglich sein. Das gleiche gilt für den Einbau einbruchsicherer Türen. Auch Einzel-Photovoltaikanlagen und Beschattungsvorrichtungen werden in Zukunft leichter installiert werden können. Ein weiterer wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.