Kategorie Informationen & Tipps - 5. April 2016
Sie haben eine Idee und wollen diese schützen? So geht’s
Eine gute, klar unterscheidbare Marke ist für Unternehmen oft der Schlüssel zum Erfolg. Diese Marke muss geschützt werden, um die Inhaberin oder den Inhaber vor Ideenklau zu bewahren.
Marke: Neben Worten und Bildern können auch dreidimensionale Gebilde, Klänge oder Farben zum Markenschutz angemeldet werden. Beim Schutz von Wortmarken ist aber zu bedenken, dass die Marke die gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung nicht beschreiben darf.
Design/Muster: Das Muster schützt das Aussehen, also die für das Auge wahrnehmbaren Merkmale eines Produkts. Die hinter dem Produkt stehende Idee, die Erfindung, das Verfahren zur Erzeugung oder Ähnliches ist dabei nicht geschützt. Nur neue Designs können als Muster geschützt werden. Wie beim Patent gilt also: Geheimhaltung bis zur Anmeldung.
Patent/Gebrauchsmuster: Patente schützen neue technische Lösungen, die auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Prüfung stellt sicher, dass nur für Erfindungen Patente erteilt werden, die tatsächlich patentwürdig sind. Ein Gebrauchsmuster ist neben einem Patent die zweite Möglichkeit, für eine technische Erfindung Schutz zu erhalten. Es entspricht sachlich dem Patent. Im Unterschied zu Patenten werden Gebrauchsmuster nicht vom Patentamt auf Neuheit und Erfindungseigenschaft geprüft. Dadurch erfolgt der Schutz schneller, es besteht aber auch ein höheres Risiko, dass der Schutz zu Fall gebracht werden kann.
Herkunftsangaben: Produktbezeichnungen mit Herkunftsbezug werden von vielen Herstellerinnen und Herstellern eines bestimmten Gebietes verwendet. Herkunftsangaben stellen kein „Eigentum“ eines Einzelnen dar. Sie dürfen von allen ProduzentInnen verwendet werden, die das Produkt entsprechend den speziellen Auflagen im jeweiligen Gebiet erzeugen.
Sie können Ihr Patent oder Gebrauchsmuster hier online anmelden.
Das Patentamt 2015
- 195 angemeldete Erfindungen 2015
- 9 angehende Patentanwältinnen und Patentanwälte geprüft
- 367 aufrechte Patente
- 765 angemeldete Designs
- Mehr als 40.000 Kundenkontakte – persönlich, telefonisch, per E-Mail
- 226 geschützte Designs
- 742 angemeldete Marken
- Jede 2. Anmeldung führte zu einem Patent
- Mehr als 50 % der Schutzrechte online angemeldet
Den Jahresbericht 2015 des Patentamts finden Sie hier.
Gratis-Recherchen für Diplomarbeiten und Dissertationen
Wie macht man die Studierenden von heute zu den Erfinderinnen und Erfindern von morgen? Das Patentamt setzt dazu auf enge Zusammenarbeit mit Universitäten, Fachhochschulen und HTL. Zur Förderung der Forschungsarbeit gibt es kostenlose Recherchen für technisch orientierte Abschlussarbeiten an Universitäten, Fachhochschulen und HTL. Studierende, die dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, brauchen nur die Bestätigung des Instituts bzw. des Fachbereichs, dass die fraglichen Informationen für die Dissertation oder Diplomarbeit gebraucht werden – und natürlich eine Beschreibung des technischen Aspektes, den das Patentamt recherchieren soll.
Dann recherchieren die Expertinnen und Experten den Stand der Technik für jede Problemstellung in der weltweiten Patentliteratur. Berücksichtigt werden deutsch-, englisch und französischsprachige Patentveröffentlichungen auf der ganzen Welt. Auch die Publikationen anderer Staaten, etwa Russland, Japan oder China, sind durch englischsprachige Übersetzungen zugänglich.