Kategorie Informationen & Tipps - 29. Juni 2020

Start der E-Mobilitäts-Offensive 2020

Erhöhung der Förderungen für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur

Während die CO2-Emissionen in vielen Lebens- und Wirtschaftsbereichen sinken, sind sie im Verkehrssektor auch im Vorjahr abermals gestiegen. Der Verkehr bleibt somit das Sorgenkind auf dem Weg zur Klimaneutralität. Doch auch im Bereich des Individualverkehrs möchte das Klimaschutzministerium (BMK) die Emissionen schrittweise auf Null reduzieren. Neuzulassungen müssten dazu bis 2030 nachhaltig in Richtung emissionsfreie Fahrzeuge tendieren.

Diesen Trend soll auch der geförderte Ausbau der Elektromobilität und ihrer Ladeinfrastruktur unterstützen, der nun als ökologischer Teil des Konjunkturpakets der österreichischen Bundesregierung neuen Auftrieb erhält und ein wichtiger Hebel auf dem Weg zu einer echten Verkehrswende bleibt.

Gemeinsam präsentierten Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Günther Kerle, Sprecher der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung, heute den Ausbau der E-Mobilitätsoffensive 2020. Kern dieses neuen E-Mobilitätspakets: Eine massive Erhöhung der Bundesförderung für E-Fahrzeuge und der zugehörigen Ladeinfrastruktur.

So erhalten Käuferinnen und Käufer eines E-Pkw ab 1. Juli 5.000 Euro Förderung, statt bisher 3.000 Euro. Bei der Ladeinfrastruktur verdreifacht das Klimaschutzministerium die Förderung. So können sich Käuferinnnen und Käufer einer Heimladestation statt bisherigen 200 nun 600 Euro abholen, für Ladestationen in Mehrparteienhäusern sogar 1.800 Euro.

Wir wollen am Weg aus der Coronakrise in die Zukunft investieren. Genau das schaffen wir mit der Offensive für E-Mobilität. Mit der stark erhöhten Förderung für E-Fahrzeuge sorgen wir für regionale Wertschöpfung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. So arbeiten wir Schritt für Schritt an der Mobilitätswende, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Auch Günther Kerle ist zuversichtlich, dass sowohl die Politik als auch die Automobilindustrie bemüht sind, in Zukunft noch sauberere und effizientere Mobilität zu gewährleisten. „Die Elektromobilität wird dabei auf jeden Fall ein wichtiger Teil der Lösung für eine saubere Mobilität sein und daher ist es sehr erfreulich, dass dieser Schulterschluss zur Erhöhung der E-Mobilitätsförderung gelungen ist, so der Sprecher der Automobilimporteure in Österreich.

Die E-Mobilitäts-Offensive läuft aktuell in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren und gilt für die Anschaffung von E-Fahrzeugen mit Antrieb über 100 Prozent Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern über Private, Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften.

FAQ zur E-Mobilitätsförderung 2020

Die E-Mobilitätsoffensive 2020 setzt Impulse zur ökologischen und wirtschaftlichen Belebung der österreichischen Wirtschaft, auch hinsichtlich der Bewältigung der Coronakrise

Wie kommen Private, Betriebe bzw. Gemeinden zur Förderung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen der bewährten Förderinstrumente des BMK (Umweltförderung im Inland, klimaaktiv mobil mit Klima- und Energiefonds). Als One-Stop-Shop-Abwicklungsstelle für alle Förderungen fungiert die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH). Die Online-Registrierung sowie Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über umweltfoerderung.at.

Ab wann gelten die erhöhten Fördersätze?

Die erhöhte Förderung kann nur für Antragstellungen (Einreichungen) die ab dem 1. Juli 2020 bei der Abwicklungsstelle KPC einlangen zur Auszahlung gelangen. Die Laufzeit des Förderprogrammes endet am 31. Dezember 2020, sofern das verfügbare Budget nicht bereits frühzeitig ausgeschöpft wird.

Welcher Zeitpunkt wird gezählt um in den Genuss der erhöhten Förderung zu kommen?

Der Zeitpunkt der Antragsstellung, also die Einreichung des Förderantrages bei der Abwicklungsstelle der KPC, entscheidet darüber, ob die erhöhten Fördersätze zur Anwendung kommen können. Die Registrierung kann dabei auch schon vor dem 01. Juli 2020 erfolgt sein (insbesondere relevant für Privatpersonen und Förderungen im Rahmen von de-minimis). Die erhöhte Förderpauschale gilt auch für alle Projekt-Registrierungen, die bis längstens 31. Dezember 2020 (bzw. solange Budget verfügbar ist) bei der Abwicklungsstelle einlangen.

Kann für bereits ausgezahlte Förderungen die Differenz zum erhöhten Förderbetrag beantragt werden?

Nein. Die erhöhte Förderung kann nur für neue Förderanträge, die ab dem 1. Juli 2020 bei der Abwicklungsstelle KPC einlangen, zur Auszahlung gelangen.

Können auch Fahrzeuge gefördert werden, die erst im Jahr 2021 ausgeliefert werden?

Sofern die Registrierung vor dem 31. Dezember 2020 erfolgt, noch Budget vorhanden ist und alle relevanten Fristen und Voraussetzung gemäß Informationsblatt erfüllt werden, kann die Antragstellung auch erst 2021 erfolgen (insbesondere relevant für Privatpersonen und Förderungen im Rahmen von de-minimis).

Gibt es weitere Voraussetzungen für die E-Mobilitätsförderung?

Alle Fördervoraussetzungen, Antragsformulare und Hilfestellungen finden Sie auf der Webseite der Abwicklungsstelle KPC unter umweltfoerderung.at. Für die Inanspruchnahme der Förderangebote gelten folgende Bedingungen über alle Förderinstrumente hinweg:

• 100 Prozent Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
• Förderhöhen sind Pauschalsätze (mit max. 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt)

Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt. Die Online-Registrierung sowie Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über die Abwicklungsstelle KPC unter umweltfoerderung.at. Hier finden Sie ebenfalls alle Voraussetzungen und Details sowie weiterführende Informationen.

https://infothek.bmvit.gv.at/online-verzeichnis-stromtankstellen-e-mobilitaet/

SERVICE: Die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Elektromobilität fasst auch das Monitoring der AustriaTech für 2019 zusammen. Das monatlich erscheinende Zahlen, Daten & Fakten-Blatt bietet einen kompakten Überblick zu aktuellen Entwicklungen in der Elektromobilität: aktuelle Zahlen zu bestehenden und neuzugelassenen Fahrzeugen aller Art sowie eine Übersicht aller Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Österreich. Die Factsheets sind auch in englisch verfügbar!

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Förderung der E-Mobilität ist das Programm Zero Emission Mobility. Im Rahmen der Klima- und Energiestrategie #mission2030 werden über den Klima- und Energiefonds Elektromobilitäts-Projekte zur Umsetzung gefördert. 2019 wurde die zweite, mit sieben Millionen Euro dotierte Ausschreibung des Programms gestartet. Der Fokus liegt dabei erneut auf einer 100prozentigen Elektrifizierung von Fahrzeugen, die Entwicklung und Erprobung von intelligenter Ladeinfrastruktur sowie Zero-Emission-Logistik und Zero-Emission-Mobilitätslösungen