Kategorie Informationen & Tipps - 23. Juni 2017
Das Roaming-Aus und die Ausnahmen
Endlich ist es so weit: Pünktlich zur Urlaubszeit gehören ab dem 15. Juni teure Roaminggebühren für alle Reisenden in den 28 EU-Ländern, Liechtenstein, Norwegen und Island der Vergangenheit an. In diesen Ländern telefoniert, schreibt und surft man zum selben Tarif wie zuhause.
Es gilt prinzipiell der Grundsatz „Roam like at Home“: Die im Tarifpaket inkludierten Freieinheiten können im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden. Bei Tarifen ohne Freieinheiten fallen für verbrauchte Minuten, SMS und Datenvolumen die gleichen Kosten wie im Inland an.
„Roam like at Home“ – aber mit Ausnahmen
Auf was man achten muss: Die Abschaffung der Roaminggebühren ist für Reisende gedacht, die sich zeitweise im Ausland aufhalten. Hält man sich dauerhaft im Ausland auf, hat der Anbieter das Recht Extragebühren für Roaming zu verlangen. Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Anbieter zusätzliche Kosten verrechnen:
- Wenn man ständig Roaming nutzt und sich dauerhaft im EU-Ausland aufhält (ca. 2 Monate in einem Zeitraum von 4 Monaten)
- Wenn man dem Anbieter nicht nachweisen kann, dass man nicht in dem Land wohnt, in dem man den Mobilfunkvertrag hat
- Bei manchen Tarifen ab einem bestimmten Datenverbrauch
Bei manchen Tarifen kann es für Datenroaming Volumenbegrenzungen – sogenannte „Fair Use Limits“ – geben, die nach einer Formel für jeden Tarif individuell berechnet werden. Darüber, ob es für den Tarif ein Limit gibt und wenn ja, wie hoch das Datenvolumen ist, das die Konsumentinnen und Konsumenten im EU-Ausland aufschlagsfrei nutzen können, muss der Anbieter informieren. Sobald Sie 80 % bzw. 100% des Datenvolumens verbraucht haben, erhalten sie vom Anbieter eine Hinweis-SMS.
Die „Fair Use Policy“ soll es den Betreibern ermöglichen, Missbrauch zu verhindern: Sollte der Mobilfunkanbieter den Verdacht haben, dass man gegen eine dieser Regeln verstößt, wird er die Nutzung innerhalb eines gewissen Zeitraums (mindestens 4 Monate) protokollieren. Kann er dadurch beweisen, dass eine der drei Fälle tatsächlich eintritt bzw. man Roaming missbräuchlich verwendet, muss er die Kundinnen und Kunden darüber informieren, dass er Aufpreise für Roaming verlangen wird. Man hat zwei Wochen lang Zeit, Berufung einzulegen und zu beweisen, dass man eigentlich ein typisches Roamingverhalten aufweist. Kann man das nicht, werden Aufschläge für Roaming zu den normalen Tarifkosten hinzugefügt.
Telefonieren von Österreich ins Ausland ist kein Roaming
Die Abschaffung der Roaminggebühren scheint bei Kundinnen und Kunden auch zu dem Missverständnis zu führen, dass Telefonate von Österreich ins Ausland zum Heimattarif geführt werden können. Hier gilt das Roaming-Aus nicht. Diese Regelung betrifft nur Telefonate vom Ausland ins Inland – nicht umgekehrt. Für diese Auslandstelefonate gelten weiterhin Entgelte, welche vom eigenen Tarif abhängen.
Weiters gilt die Roamingverordnung nur für EU-Länder sowie Liechtenstein, Norwegen und Island. Wer also seinen Urlaub beispielsweise in der Schweiz, der Türkei oder Serbien macht, zahlt genauso viel wie bisher. Vorsicht ist auch bei Telefonaten auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen geboten – auch hier wird zu teuren Auslandstarifen abgerechnet.
Tarife ohne Auslandsnutzung
Abgerechnet wird das Datenvolumen, das im Ausland verbraucht wird, einfach vom im Tarif inkludierten Paketvolumen. Wer über keinen Pakettarif verfügt, zahlt für verbrauchtes Datenvolumen das, was auch in Österreich verrechnet wird. Telekomunternehmen können jedoch auch Tarife ohne Auslandsnutzung anbieten. Diese SIM-Karten funktionieren im Ausland gar nicht. Erkundigen Sie sich daher vor Vertragsabschluss darüber, ob Ihr Vertrag Roaming inkludiert.
Die Kundinnen und Kunden müssen sich auf jeden Fall um nichts kümmern, denn die Umstellung erfolgt am 15. Juni automatisch.