25. Juli 2022
UVP-Gesetz-Novelle: Überholspur für die Energiewende
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat am Freitag die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes in Begutachtung geschickt, die einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen soll. So soll eine fehlende Energieraumplanung künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren können. Nach der achtwöchigen Begutachtungsfrist soll der finale Regierungsvorschlag erarbeitet werden, der Beschluss im Parlament ist für den Herbst geplant.
Im Drei-Punkte-Plan für eine schnellere Energiewende ist quasi eine Überholspur für die Genehmigungsverfahren von Erneuerbaren implementiert. Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass künftig mehr Flächen für die Energiewende zur Verfügung stehen und auch Verfahren schneller geführt werden können. Doppelprüfungen sollen vermieden werden. Zudem soll damit auch der Bodenversiegelung der Kampf ansagt werden: Wenn möglich, sollen zuerst bereits versiegelte Flächen genutzt werden.
„Nur wenn wir Erneuerbare Energien so schnell wie möglich ausbauen, können wir uns aus der Klammer von Wladimir Putin befreien und unsere Freiheit und Unabhängigkeit in der Energieversorgung sichern. Windparks sind dabei ein ganz wesentlicher Baustein“, so Gewessler. „Windrad ja, aber nicht bei uns“ würde sich dann nicht ausgehen. Für den schnellen Erneuerbaren-Ausbau brauche es Energieraumplanung, die entsprechende Flächen vorsieht. „Wir wollen in Zukunft festlegen, dass es in der Umweltverträglichkeitsprüfung keine Widmung mehr für Erneuerbaren-Anlagen braucht, wenn eine entsprechende Energieraumplanung in Bundesländern fehlt.“
Die Vorschläge wurden durch das Klimaschutzministerium (BMK) ausgearbeitet und sollen in die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Eingang finden.
- Keine Blockade durch fehlende Energieraumplanung
- Weniger Doppelprüfungen in Verfahren
- Energiewende hat besonders hohes öffentliches Interesse
Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr das Gesetz für die Energiewende vorgelegt. Bis 2030 wird Österreich seinen gesamten Strombedarf aus heimischer, grüner Energie decken. Die ersten Förderungen aus dem EAG sind bereits gestartet. Viele Projekte können damit nun realisiert werden. Damit das möglichst schnell geschieht, soll nun auch der Drei-Punkte-Plan für eine schnellere Energiewende effiziente und gute Verfahren sicherstellen.
Bereits in der vergangenen Woche hat die EU-Kommission umfangreiche Pläne in diese Richtung vorgelegt. Österreich will mit dem aktuellen Paket noch schneller sein. Denn der russische Angriff gegen die Ukraine hat uns vor Augen geführt, wie verletzlich uns die Abhängigkeit von Energieimporten gemacht hat. Deshalb soll Österreich nun durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien möglichst rasch unabhängiger werden.
Keine Blockade durch fehlende Energieraumplanung
Aktuell unterscheiden sich die Grundlagen für die Errichtung von Windparks oder Sonnenkraftwerken von Bundesland zu Bundesland. Manche Bundesländer haben mit eigenen Energieraumplänen bereits Flächen festgelegt und vorgeprüft, auf denen Kraftwerke errichtet werden können. In anderen Bundesländern gibt es keine Energieraumplanung. In vielen Fällen braucht es sowohl eine Widmung der Gemeinde und eine Genehmigung des Landes als Aufsichtsbehörde damit auf einer Fläche ein Projekt geplant werden kann. Diese Tatsache stellt oftmals eine große Hürde dar und führt auch dazu, dass in einigen Bundesländern noch kein einziges Windrad steht.
Mehr Windräder, mehr PV-Anlagen – mehr Erneuerbare Energie. Die heute präsentierte Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung bringt schnelle Verfahren für die Energiewende und mehr Bodenschutz. Wenn wir aus Sonne, Wind und Wasser in Ö Energie erzeugen kann uns niemand erpressen.
— Leonore Gewessler (@lgewessler) July 25, 2022
Künftig soll in Bundesländern, in denen keine Energieraumpläne vorliegen für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein. Die Eignung des Standorts wird ohnehin im UVP-Verfahren geprüft. Im UVP-Verfahren wird dann auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt. Gibt es bereits einen Energieraumplan, dann ist nur in den dort ausgewiesenen Zonen (für Windkraft) keine Widmung mehr erforderlich.
Weniger Doppelprüfungen in Verfahren
In den aktuellen Verfahren wird oftmals mehrmals die gleiche Frage geprüft. Zuerst bei der Ausweisung der Flächen und anschließend nochmals im eigentlichen UVP-Verfahren. Das ist langwierig und unnötig. Wir wollen diese Doppelprüfungen vermeiden.
Deshalb soll in Zukunft das Landschaftsbild im UVP-Verfahren nicht nochmals geprüft werden, wenn in der Festlegung der entsprechenden Zonen bereits eine Prüfung stattgefunden hat.
Energiewende besonders hohes öffentliches Interesse
Die Energiewende soll ein besonderes hohes öffentliches Interesse bekommen. Wenn das im UVP-G festgelegt wird, dann hat dieses Kriterium in der Prüfung eine besonders hohe Priorität. Und genau für diese Projekte sehen wir auch weitere Erleichterungen im UVP-Verfahren vor. Und das ist auch vernünftig. Denn wir brauchen eine rasche Energiewende um unsere Unabhängigkeit zu stärken. Wir können uns nicht länger leisten, von Putin erpresst zu werden.
Dabei hilft uns auch, dass sich die Technologie beim Ausbau der Erneuerbaren Energien immer noch schnell weiterentwickelt. Das bedeutet auch, dass sich oftmals während der Umsetzung von Projekten Neuerungen ergeben. Zum Beispiel wenn bei Baubeginn bessere und leistungsstärkere Anlagen zur Verfügung stehen als noch beim Antrag auf Genehmigung. Hier wollen wir mehr Flexibilität schaffen um unsere Potentiale bestmöglich zu nutzen.
Zudem sollen Projektwerber:innen künftig für den notwendigen Ausgleich, falls dieser in der Genehmigung vorgesehen ist, auch einen finanziellen Ausgleich leisten können. Dieses Geld soll dann von den Ländern z.B. für den Ankauf von hochwertigen Flächen (etwa in Schutzgebieten) verwendet werden.
Und der letzte Punkt, den das besondere öffentliche Interesse mit sich bringt, ist, dass nicht alle (Blanko-)Beschwerden eine aufschiebende Wirkung haben. Leider gibt es Einzelfälle, in denen Verfahrensbeteiligte Vordrucke mit Einwendungen einbringen. Oftmals ohne diese überhaupt zu begründen, nur um die Verfahren zu verschleppen. Diese Beschwerden sollen in Zukunft den Baubeginn nicht mehr verzögern können.