Kategorie Mobilität - 7. Dezember 2016

Verkehrssicherheit: Alkolocks passieren Verkehrsausschuss

Maßnahmenpaket des Verkehrsministeriums beschlossen – Grünes Licht für Verlängerung des Probeführerscheins, Ausweitung des Fotobeweises und neues Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz

Der Verkehrsausschuss des Nationalrates hat heute, Mittwoch, das Maßnahmenpaket des Verkehrsministeriums für mehr Sicherheit im Straßenverkehr beschlossen. Neben der Einführung des alternativen Bewährungssystems für Alkolenker, stimmten die Abgeordneten auch der Verlängerung des Probeführerscheins auf drei Jahre, der Ausweitung des Fotobeweises bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer und der Einführung des neuen Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetzes zu. „Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis 2020 die Anzahl der Verkehrstoten auf unseren Straßen zu halbieren. Deshalb setzen wir ganz gezielt Maßnahmen gegen die Hauptunfallursache Ablenkung am Steuer, etwa indem ein Verstoß gegen das Handyverbot künftig auch mittels Fotobeweis geahndet werden kann. Und wir verhindern mit dem Einsatz von Alkolocks, dass sich Betrunkene wieder hinters Steuer setzen“, erklärt Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Die einzelnen Maßnahmen machen Gesetzesnovellen des Kraftfahrgesetzes, des Führerscheingesetzes und der Straßenverkehrsordnung erforderlich, die bereits Anfang 2017 dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

Alkohol-Wegfahrsperren

Jedes Jahr wird etwa 26.000 Personen wegen Alkohol am Steuer der Führerschein abgenommen. 4.000 davon setzen sich wieder betrunken ans Steuer. Der Pilotversuch zu Alkohol-Wegfahrsperren ermöglicht Betroffenen – unter bestimmten Voraussetzungen – nach mindestens zwei Monaten Führerscheinentzug ins Alkolock-Programm einzusteigen. Dabei garantiert die Alkohol-Wegfahrsperre, dass sich die Betroffenen nicht mehr betrunken hinters Lenkrad setzen können. Die Alkolocks werden zunächst als fünfjähriges Pilotprojekt für die Führerscheinklasse B eingeführt. Die Kosten für die Teilnahme am alternativen Bewährungssystem müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.

Ausweitung Fotobeweis

Durch die Novellierung des Kraftfahrgesetzes (KFG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfällt das so genannte Anhalteerfordernis zur Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer, die Gurt- bzw. Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf PKW und Motorrädern. Diese Verstöße können zukünftig mittels Fotobeweis bei Radaraufnahmen geahndet werden.

Verlängerung der Führerschein-Probezeit

Mit Juli kommenden Jahres wird die Probezeit für Führerschein-Neulinge von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer wird die Probezeit weiter verlängert. Damit richtet sich diese Maßnahme auch speziell gegen die Ablenkung im Straßenverkehr, da insbesondere junge Autofahrerinnen und Autofahrer durch die Handynutzung am Steuer gefährdet sind.

Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz

Bislang ist die Erfassung von Straßenverkehrsunfällen in Österreich nicht ausdrücklich geregelt, sondern ergibt sich aus den Zuständigkeiten des Innenministeriums (BMI) für die Verkehrsstatistik sowie des Verkehrsministeriums für die Verkehrspolitik und Unfallforschung. Mit der Einführung des Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetzes (StVUStG) wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Unfälle neu geregelt und erstmals die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung in Österreich geschaffen.