5. Dezember 2024

Zum Weltbodentag: Studie zeigt Notwendigkeit eines Bodenschutzgesetzes

Unsere Böden erfüllen eine Vielzahl von unerlässlichen Dienstleistungen für uns Menschen. Ökosystemleistungen werden solche Dienste der Natur für den Menschen bezeichnet, die er durch die Lebensräume und Lebewesen wie Tiere und Pflanzen bezieht, wozu auch die Grundlagen für lebenswichtige Bedürfnisse des Menschen, wie beispielsweise den Zugang zu Wasser und Nahrung gehören. Neben seiner Funktion als Basis für die Lebensmittelproduktion, ist er Nährstoffspeicher, schützt unsere Trinkwasserressourcen und ist wichtiger Verbündeter beim Artenschutz.

Außerdem sind Böden wesentliche Kohlenstoffspeicher. Daher ist es besonders wichtig, die Bodenbewusstseinsbildung im Hinblick auf quantitativen aber auch qualitativen Bodenschutz als unerlässlichen Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung, als Gegensteuerung zum Biodiversitätsverlust sowie zur Erhaltung der Ernährungssicherung und der Versorgung mit sauberem Wasser voranzutreiben.

© Jan Huber/Unsplash

Der internationale Weltbodentag am 5. Dezember bietet hierzu eine gute Gelegenheit. Daher ist es auch erfreulich, dass es heuer im Naturhistorischen Museum einen Schwerpunkt zum Thema Boden gibt, der unter anderem von Expertinnen des Umweltbundesamtes mitgestaltet wurde. Neben der Sonderausstellung „Unsere Böden – die dünne Haut der Erde“ – wird es am Weltbodentag eine Reihe von Aktionen rund um die wertvolle Ressource Boden geben.

 

Für Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ist „Bodenschutz gleich Klimaschutz“. Als wichtige Kohlenstoffspeicher sei „der Erhalt unserer Böden unbedingt erforderlich“ und ihr Schutz ein „wichtiger Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“, so die Gewessler. „Nur gesunde Böden halten etwa bei Hochwasser stand und federn Extremwetterereignisse ab. Gleichzeitig leisten fruchtbare Böden ihren wertvollen Beitrag zur Versorgung mit den notwendigen Lebensmitteln. Wir brauchen unbedingt ein verbindliches Bodenschutzziel, damit wir unsere Lebensgrundlage nicht verspielen. Ich freue mich, dass wir hier nun vielversprechende Expertenvorschläge präsentieren können.“

Die Verringerung der Flächeninanspruchnahme und der Lebensraumzerschneidung gehört zu den vordringlichsten Aufgaben einer nachhaltigen Biodiversitäts- und Umweltpolitik. Derzeit werden in Österreich jedoch täglich etwa zwölf Hektar zusätzlich verbraucht. Lösungen für dieses Problem präsentiert nun eine vom Klimaschutzministerium (BMK) in Auftrag gegebene Studie von Raumplanungs- sowie Rechtsexpertinnen. Klar ist, dass für gesunde Böden ein Bodenschutzgesetz mit einem verbindlichen Grenzwert für zusätzliche Flächeninanspruchnahme von netto 2,5 Hektar pro Tag notwendig ist.

Netto-Null-Bodenverbrauch als Ziel

Die „Studie zu den möglichen legislativen Instrumenten des Bodenschutzrechts in Österreich“ umfasst zwei Teile. Einerseits erläutert der Raumplanungsexperte Gernot Stöglehner die Dringlichkeit eines verbindlichen quantitativen Bodenschutzziels. Im Anschluss zeigen die Rechtswissenschafter Daniel Ennöckl und Konrad Lachmayer legislative Möglichkeiten zur Umsetzung eines solchen Ziels auf.

Stöglehner argumentiert für ein netto 2,5-Hektar-Bodenverbrauch-Ziel pro Tag als Etappenziel hin zum Netto-Null-Bodenverbrauch. „Ein möglichst rasch umgesetztes Netto-Null-Bodenverbrauchsziel ist unabdingbar, wenn unter Klimawandelbedingungen Ernährungs- und Rohstoffsouveränität auf österreichischem Staatsgebiet sichergestellt sowie genügend Flächen für Klimawandelanpassung, Klimaschutz und Schutz der Artenvielfalt erhalten werden soll“, so Gernot Stöglehner. Dafür wäre ein quantitatives Bodenschutzziel rechtlich zu verankern und durch Maßnahmen der Raumordnung sowie durch bodenpolitische Instrumentarien umzusetzen, um „bereits gewidmetes Bauland verfügbar zu machen, Leerstand zu aktivieren und leistbares Wohnen sowie leistbare Betriebsstandorte bereitzustellen“, wie Stöglehner betont.

Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Studie von Ennöckl und Lachmayer aufgeziegt werden: „Es ist offenkundig, dass ein rechtlich unverbindliches Ziel zur Reduktion des Bodenverbrauchs keine politischen Konsequenzen hat. Daher sieht unsere Studie einen finanziellen Sanktionsmechanismus vor, der jene Bundesländer, die keine wirksamen Maßnahmen zum Bodenschutz treffen, zu Ausgleichszahlungen an einen Bodenschutzfonds verpflichten. Die Höhe richtet sich danach, wie weit das 2,5 Hektar/Tag-Ziel verfehlt wird“, meint Daniel Ennöckl. Ein solches Bundesbodenschutzgesetz soll unter anderem eine Zielsetzung, Kompetenzverteilung, ein Monitoring, Sanktionsmechanismen, sowie einen bundesweiten Bodenschutzplan umfassen.

„Wir sind überzeugt, dass man den Bodenschutz auch dadurch stärkt, indem man Transparenz schafft. Bund und die Länder sollen zu einem Bodenschutzmonitoring verpflichtet werden und jährlich offen zu legen, in welchem Ausmaß und für welche Zwecke Flächen von den Behörden zur Verbauung freigegeben wurden“, so Konrad Lachmayer.

SERCVICE: Die vollständige Studie zum Download https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:45e2270d-20e3-4042-93ef-ccf904860e19/Studie_Bodenschutzziele_UA.pdf

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