Kategorie Mobilität - 17. Juli 2018

Workshops: Expertisen zur Mobilitätswende

Mit einer Zukunftskonferenz am 8. März 2018 hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), den Bundesländern, den Kommunen, der Wirtschaft, den Sozialpartnern und vielen weiteren Stakeholdern einen Prozess zur Erreichung der Klimaziele in der Mobilität gestartet. Die Konferenz zur Mobilitätswende Österreich 2030 ist dabei als Initialzündung und Eckpfeiler auf dem Weg zu einer Mobilität der Zukunft gleichermaßen zu betrachten.

Sie war darüber hinaus aber auch der Auftakt zu einer Reihe an weiteren Veranstaltungen, die das weitere Vorgehen als gemeinsamen, transparenten und dialogorientierten Prozess hin zu einem Aktionsplan „Wettbewerbsfähige und saubere Mobilität 2030“ begleiten. Im April und Mai fanden in allen Bundesländern Workshops mit wichtigen VertreterInnen aus Politik, Verbänden, Wirtschaft, Forschung, Städten und Gemeinden statt.

Die Bundesländertour diente auch dazu,  die neue Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung #Mission2030 und damit zusammenhängende Prozesse vorzustellen, spezifische Herausforderungen in den Regionen und Städten zu thematisieren und Lösungsansätze gemeinsam zu entwickeln. In diesem Rahmen wurden die jeweiligen Stärken der Bundesländer herausgearbeitet, welche die Mobilitätswende unterstützen können. Vier Workshops mit ExpertInnen waren nun der nächste Schritt in diesem Prozess.

Ziel der Workshops war es, Einschätzungen der ExpertInnen zur Dekarbonisierung einzuholen sowie gleichzeitig diese mit dem Sachstandsbericht Mobilität abzugleichen. Dabei sollten ein gemeinsames Bild des Möglichen zur notwendigen Mobilitätswende und eine gemeinsame Einschätzung über den Weg zum dekarbonisierten Verkehr vorliegen. Darüber hinaus sollte ein geschärftes gemeinsames Problemverständnis, Konsens über die Hebelwirkung verschiedener Maßnahmen erreicht und ein konkret adressierbarer Handlungsbedarf aufgezeigt werden.

An der Diskussion nahmen jeweils mehr als 20 ExpertInnen aus Wirtschaft, Forschung und Verwaltung teil. Die Diskussion wurde durch Vorträge des BMVIT und des Umweltbundesamts eröffnet und durch Michael Wedler (B.A.U.M. Consult) geleitet. Der Sachstandsbericht Mobilität, welcher durch das Umweltbundesamt erstellt wird, diente dabei in allen Workshops als Diskussionsgrundlage, wobei jeweils differenzierte Schwerpunktsetzungen erfolgten.

1. Stadt-Land-Raum

Am 23. Mai fand im BMVIT der erste von vier ExpertInnen-Workshops statt. Der Workshop widmete sich den Raumbeziehungen zwischen Städten und ihrem Umland sowie den damit einhergehenden, unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen (Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Versorgung). Rechtliche sowie planerische Instrumente und Zuständigkeiten, durch die eine integrierte Siedlungsentwicklung gestaltet wird, wurden im Hinblick einer nachhaltigen, klimafreundlichen Verkehrsentwicklung unter die Lupe genommen.

Folgende Leitfragen strukturierten die Diskussion:

  • Was kann mittelfristig mit einer konsequenten integrierten Siedlungs- und Verkehrsplanung/-entwicklung erreicht werden und wie kommt man dahin?
  • Wie können verschiedene Mobilitätslösungen auf Schiene und Straße ihre Stärken im Kontext Stadt, Stadt-Umland und ländlicher Raum ausspielen?
  • Welche Anforderungen stellt eine bedarfsgerechte Kommunikation von Systemlösungen für verschiedene Zielgruppen?

Anhand der Diskussionen und der Inputs der ExpertInnen ergaben sich in verschiedenen Themenfeldern folgende Handlungsbedarfe:

Forschungsbedarf

  • Evaluierung der (digitalen) Zugänglichkeit verschiedener Zielgruppen zu öffentlichen Mobilitätsangeboten
  • Bewertung der unterschiedlichen Bedeutung digital unterstützter Services in ländlichen und urbanen Regionen vor dem Hintergrund der Versorgungssicherung
  • Experimentierräume wissenschaftlich begleiten
  • Veränderung von Mobilitätsbedürfnissen in regionaler und demografischer Abhängigkeit
  • Chancen der Digitalisierung für neue Mobilitätsketten – Divergenz von gesellschaftlichen Gruppen

Transferbedarf zwischen Forschung und „AnwenderInnen“

  • Publikumsgerechte Aufbereitung von Forschungsergebnissen

Kooperations- und Kommunikationsbedarf

  • Bund-Länder-Gemeinden-Abstimmung beim Datenmanagement und der Gestaltung trägerübergreifender Tarife und Abrechnungsprozesse
  • Innerhalb der Länder zwischen Landesebene und Gemeinden / Regionen / Verflechtungsräumen zur Entwicklung von konsensfähigen Leitbildern und Commitment zu verbindlichen solidarischen Umsetzungsprozessen
  • Verkehrsträgerübergreifende Abstimmung
  • Zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Politik
  • Politik muss verinnerlichen und vorleben um wiederum den BürgerInnen neue Narrative als positives Zukunftsbild zu vermitteln
  • Sensibilisierung von BürgermeisterInnen (gemeindeübergreifende Solidarität ggü. Zersiedelungsverlockungen, Aufzeigen von Alternativlösungen)

Änderungsbedarf des rechtlichen Rahmens

  • Rechtsrahmen zur Gewährleistung von Kostenwahrheit (als Orientierungsgröße für volkswirtschaftlich sinnvolle Wahl der Verkehrsmittel)
  • Kopplung von Infrastrukturförderung und Genehmigungswesen mit Leitlinien-Konformität: Bsp. Radwegeplan-Abstimmung auf Wirtschaftswegeförderung
  • Konzessionswesen bei ÖPNV und Taxis

2. ÖV & integrierte Mobilitätsservices

Der zweite Workshop fand am 24. Mai 2018 statt. Die Themen dieses ExpertInnen-Treffens: Die künftige Ausgestaltung intermodaler Mobilitätsketten, die Verknüpfung diversifizierter bedarfsgerechter Angebote aus dem Umweltverbund und die Einbindung von Sharing-Modellen des Individualverkehrs. Die Anforderungen an eine nutzerInnenfreundliche Bündelung trägerübergreifender Angebote aber auch beispielsweise der Abruf von Tarifen, Zielgruppen, Erreichbarkeit über digitale Plattformen wurden ebenfalls thematisiert. Zudem wurden die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wechsel zu nachhaltigeren Verkehrsmitteln unter Berücksichtigung von Anreizen, Verordnungen, aber auch Akzeptanz, Attraktivität, Bewusstseins- und Verhaltensänderung sowie Finanzierung thematisiert.

Folgende Leitfragen strukturierten die Diskussion:

  • Welche Anforderungen stellen sich an zukunftsfähige Mobilitätsketten/integrierte Services und deren „Klimawirksamkeit“?
  • Welche Anforderungen stellen sich an Betreiber von übergreifenden Mobilitätsangeboten und Finanzierungsmodellen für Infrastruktur und Betrieb?
  • Welche Voraussetzungen braucht es zur NutzerInnenintegration?

Anhand der Diskussionen und der Inputs der ExpertInnen ergaben sich in verschiedenen Themenfeldern folgende Handlungsbedarfe:

Forschungsbedarf

  • Gewährleistung eines besseren Zielgruppenverständnisses insbesondere zur Klärung, welche Anforderungen im ländlichen Raum an die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Mobilitätsoptionen (Daseinsvorsorge) gestellt werden.
  • Schaffung einer verbesserten Datenbasis über das digitale Nutzungsverhalten von Apps und Plattformen und deren Anforderung an vorkonfektionierte Angebote

Transferbedarf zwischen Forschung und „AnwenderInnen“

  • Bereitstellung der vom BMVIT ausgearbeiteten Angebots- und Technologiekerne in den Kommunen zur angepassten Implementierung im regionalen Kontext
  • Verbreitung der Anforderungen an das Datenmanagement (Standards zur Interoperabilität und Schutz)

Kooperations- und Kommunikationsbedarf

  • Zusammenarbeit aller Anbieter von öffentlich zugänglichen Mobilitätsangeboten; nicht nur unter den klassischen ÖV-Anbietern sondern auch unter Einbezug neuer flexibler Angebote
  • Faire Zusammenarbeiten z.B. bei der Aufteilung von Kosten und Nutzen innerhalb der Wertschöpfungskette zwischen Mobilitätsanbieter, Vertrieb, digitaler Vermittlungsdienst bis zur Software-Anwendung
  • Spielregeln, Mandate und Zuständigkeiten beim Zusammenführen von Angeboten durch das BMVIT
  • Promotion von Leitplattformen und zentralen Software-Anwendungen

Änderungsbedarf des rechtlichen Rahmens

  • Kosten-Nutzenverteilungen bei der Gestaltung von Angebotspaketen (Tarifierung, Abrechnung, Verknüpfung gestützter und nicht-gestützter Angebote)
  • Klärung von rechtlichen Anforderungen zum Plattformbetrieb (Daten, Wettbewerbsrecht, Diskrimierungsfreiheit, Transparenz,…)

3. Leitmarkt für saubere Fahrzeuge

Innovative Mobilitätslösungen – Produktanforderungen ad Lifecycle & Energiebereitstellung

Dieser Workshop fand am 25. Mai 2018 statt und widmete sich der Bedeutung einer vorbildlichen Mobilitätsentwicklung in Österreich für und mittels heimischer Leitanbieter von innovativen nachhaltigen Mobilitätslösungen sowie energie- und ressourcenschonenden Verkehrstechnologien. Die Anforderungen einer umfassenden Umweltbilanzierung (inkl. Lebenszyklus und klimafreundlicher Energieeinsatzes) wurden dabei mitbetrachtet.

© Energieautonomie Vorarlberg

Folgende Leitfragen strukturierten die Diskussion:

  • Inwiefern kann eine vorbildliche Mobilitätswende (Leitmarkt) mit innovativen Produkten und Dienstleistungen österreichischen Technologieunternehmen bei ihrer Sichtbarkeit als Leitanbieter auf internationalen Märkten helfen?
  • Welcher Handlungsbedarf besteht für eine Front-Runner-Position?

Anhand der Diskussionen und der Inputs der ExpertInnen ergaben sich in verschiedenen Themenfeldern folgende Handlungsbedarfe:

Forschungsbedarf

  • Es braucht weiterhin industrielle Forschung im gesamten Automotive-Sektor und insbesondere innovative Förderungsmodelle im Batterie-Umfeld
  • Soziologische Forschung zum besseren Verständnis nutzerInnengruppen-spezifischer künftiger Mobilitätsbedürfnissen (Regionen, Generationen, Milieus) unter Einbindung des Datenschatzes aus der Mobilfunkbranche.

Transferbedarf zwischen Forschung und AnwenderInnen

  • Enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis; Ausbildung und Qualifikation müssen mit den Erfordernissen des Strukturwandels Schritt halten
    • Das Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte in Zukunftsbranchen ist ein wichtiges Ansiedelungs- und Standortargument, um im internationalen Standortwettbewerb bestehen zu können.

Kooperations- und Kommunikationsbedarf

  • Konvergenz der „Timebranche“ (Telekom, Google etc.) und Automotive-Branche vorantreiben, um Datenschätze (bei Beachtung des Datenschutzes) zum besseren KundInnenverständnis zu nutzen.
  • Transformationsprozess als Chance verstehen, die sich Österreich zu Nutze macht (keine Defensiv-Strategie, keinen Aktionismus)

Änderungsbedarf des rechtlichen Rahmens

  • Ein innovatives Förderumfeld am Heimmarkt halten und ausbauen
  • Klare und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
  • Steuerliche und legistische Gleichstellung verschiedener Technologien unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen gewährleisten

4. Wirtschaftsverkehr

Der letzte Workshop fand am 28. Mai 2018 statt. Dieser widmete sich dem Wirtschafts- bzw. Güterverkehr. Im Fokus standen dabei die Herausforderungen die sich durch steigende Fahrleistungen im Kontext der Klimazielsetzungen ergeben.

© Daimler Trucks

Folgende Leitfragen strukturierten die Diskussion:

  1. Welche nationalen Einflussmöglichkeiten haben wir auf steigendes Gütertransportaufkommen und Wahl der Verkehrsträger bei steigenden Verkehrsleistungen?
  2. Wie kommen wir zum klimafreundlichen Fuhrpark?
  3. Wie kommen wir zu mehr Kombinierten Verkehr?

Anhand der Diskussionen und der Inputs der ExpertInnen ergaben sich in verschiedenen Themenfeldern folgende Handlungsbedarfe:

Forschungsbedarf

  • Klärung der national beeinflussbaren Anteile am Güterverkehr
  • Klärung der Preiselastizität von Logistikentscheidungen im Hinblick auf eine Verlagerung auf Schiene/Kombinierten Verkehr
  • Bereitstellung von ausreichend Erneuerbaren Energien für klimaneutrale Antriebsenergie
  • Technologiemix für Schwerlast- und Langstreckentransporten

Transferbedarf zwischen Forschung und „AnwenderInnen“

  • Auswertung von bestehenden Best-Practice-Beispielen wie z.B. Schweiz, hinsichtlich Übertragbarkeit von bestehenden Bahnangeboten und Transitbedingungen

Kooperations- und Kommunikationsbedarf

  • Harmonisierung der Bahnstrategien, Standards zwischen den Ländern und auf EU-Ebene durch BMVIT
  • Bahnbetreiber und Spediteure zur Entwicklung bedarfsgerechter Angebote für Schienengütertransport

Änderungsbedarf des rechtlichen Rahmens

  • Gleichstellung der Auflagen von Transporten via Lkw und auf der Schiene bei grenzüberscheitendem Verkehr
  • Ermöglichung von Experimentierräumen z.B. im Bereich Citylogistik

INFObox: Die innerhalb des Sachstandsberichts Mobilität analysierten und zur Diskussion gestellten Maßnahmen durch das Umweltbundesamt im Rahmen der wissenschaftlichen Analyse eingebracht wurden und kein Präjudiz für eine etwaige Umsetzung durch die österreichische Bundesregierung darstellen. Diese Dokumentation bietet eine Zusammenfassung der Inputs durch die eingeladenen ExpertInnen. Diese können von den vertretenen Positionen der involvierten Ministerien abweichen.