Kategorie Energie - 18. März 2024

2024 stehen 150 Millionen für den Ausbau der Erneuerbaren bereit

Photovoltaikförderung 2024 für Unternehmen startet am 15. April ––Marktprämie mit Rekordvolumen für 2024 und 2025  

Das Klimaschutzministerium (BMK) stellt für heuer eine Investitionsförderung von 150 Millionen Euro für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen zur Verfügung. 135 Millionen davon stehen für Photovoltaikanlagen bereit, zehn Millionen gibt es für Wasserkraft, vier Millionen Euro für Biomasse und eine Million Euro für Windkraft.

„Wir sind beim Ausbau von Ökostrom auf einem guten Weg, wir konnten heuer bereits 85 Prozent unseres Stromverbrauches aus Erneuerbaren decken. Und das während der Wintermonate“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren waren zu diesem Zeitpunkt nur etwa 50-60 Prozent des Bedarfs von Erneuerbaren gedeckt.

© unsplash/wmmead

Dieser Weg soll laut Gewessler nun „konsequent weitergegangen werden“. Als eine wichtige Neuerung gilt seit diesem Jahr als Anreiz bei kleineren, privaten Photovoltaik-Anlagen das Aussetzen der Umsatzsteuer und damit weniger Bürokratie bei den Anträgen. Daher richten sich die Investitions- und Marktprämien-Förderungen nun in erster Linie an Unternehmen, die mit meist größeren Anlagen eine entscheidende Rolle in der Energiewende spielen. „Jedes erneuerbare Kraftwerk bringt uns Unabhängigkeit. Jede Anlage schützt das Klima und mit jeder einzelnen Anlage sparen wir Geld. Mit der Investitionsförderung 2024 in der Höhe von 150 Millionen Euro käme man „dem Ziel von 100 Prozent Ökostrom bis 2030 wieder ein großes Stück näher“, so Gewessler.

Drei PV-Calls 2024

Der Investitionszuschuss regelt die Förderung für PV-Anlagen bis zu 1.000 kWp. Durch die Verbesserung des Fördersystems entfällt seit dem 01.01.2024 die gesamte Umsatzsteuer auf private Photovoltaikanlagen bis 35 kWp. Damit ist seit heuer für Private überhaupt kein Förderantrag mehr erforderlich und es ist für viele Menschen noch einfacher, ihren Teil zur Energiewende zu leisten und in die Zukunft zu investieren. Daher richtet sich der Investitionszuschuss in erster Linie an Unternehmen, die einen Beitrag zur Energieunabhängigkeit leisten wollen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere PV-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp fest. Für Anlagen bis 10 kWp sind das 195 Euro/kWpeak, für Anlagen zwischen 10-20 KWp 185 Euro/kWpeak. Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben. Das bedeutet: Die Förderung ist besonders zielgerichtet und zum Zug kommen jene Anlagen, die den geringsten Förderbedarf haben. 2024 wird es drei Calls für die PV-Förderung geben: Von 15. bis 29. April, 12. bis 26. Juni und 7. bis 21. Oktober.

Mit der Marktprämienverordnung wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt. In der neuen Marktprämienverordnung werden die Fördervolumina nochmal deutlich erhöht. Für die Jahre 2024 und 2025 steht ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 MW für PV, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung.

Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall niedriger Marktpreise wird die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen. Dies gewährleistet den Unternehmen langfristig einen stabilen Investitionsrahmen. Die PV- und Windanlagen, die durch diese Verordnung insgesamt gefördert werden können, erzeugen jährlich 4,5 TWh heimischen Ökostrom. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1,3 Millionen Haushalten. Die ersten Ausschreibungen werden im Mai 2024 starten.

Nähere Details zu den Förderungen finden Sie in Kürze auf eag-abwicklungsstelle.at

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