17. März 2020

Ausnahmebestimmungen im Straßenverkehr in Zeiten des Coronavirus

Gewährleistung der Versorgungssicherheit oberste Priorität – Toleranzerlässe für Führerschein, Pickerlüberprüfung & Fahrerqualifizierungsnachweise

Update 18. MAI 2020

Ab 18.05. wieder Normalität bei Wochenendfahrverboten für Lkw

Ab 18.05. gilt wieder das gesetzliche Wochenendfahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger.

„Diese Krise war für uns alle eine Ausnahmesituation, jetzt ist es Zeit schrittweise wieder zu den bestehenden Regelungen zurückkehren. Ich möchte mich bei allen Lkw-Fahrerinnen und Fahrern bedanken, die in dieser Krise dafür gesorgt haben, dass wir alle gut versorgt sind“, so Mobilitätsministerin Leonore Gewessler.

Das Wochenend- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen war seit März ausgesetzt, um die Versorgungssicherheit in Österreich zu garantieren. Gemäß Straßenverkehrsordnung sind auch weiterhin an Wochenenden und Feiertagen Lkw-Transporte von bestimmten frischen Lebensmitteln oder zu anderen festgelegten Versorgungszwecken erlaubt.

Bei den Lenk- und Ruhezeitbestimmungen bieten die von der EU bis 31.5. genehmigten Ausnahmen mehr Flexibilität, damit wichtige Transporte oder etwa die Heimfahrt nach Verzögerungen im Ausland sichergestellt werden können. „In Zukunft sollen alle vor der Krise bestehenden Regelungen wieder vollständig gelten. Es darf hier nicht zu einem dauerhaften Aufweichen kommen, das ist auch im Sinne des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so Gewessler.

Update 10. APR 2020

Lenk- und Ruhezeiten für LKW-FahrerInnen werden schrittweise normalisiert

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat mehrere Erlässe für Sonder- und Ausnahmeregelungen im Verkehr angeordnet. Dazu gehören auch Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitbestimmungen im Straßenverkehr, die besagen, dass Lenk- und Ruhezeitbestimmungen für bis zu 30 Tage ausgesetzt werden, um die generelle Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaftsbetrieben weiterhin sicherzustellen. Zudem wurde das Wochenendfahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen österreichweit bis zum 17. Mai ausgesetzt.

Besonders in der Anfangsphase der Coronakrise wurden in Österreich notwendige Ausnahmen bei den Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer erlassen und das Wochenendfahrverbot für Lkw ausgesetzt, um die notwendige Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs und medizinischem Material sicherzustellen.

Mit einem neuen Erlass des für Verkehr zuständigen Klimaschutzministeriums werden diese Ausnahmeregelungen jetzt schrittweise wieder zurückgenommen. „Ich möchte mich bei allen LKW-Lenkerinnen und Lenkern für ihren außergewöhnlichen Einsatz in dieser Krise bedanken“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Und weiter: „Jetzt ist es unsere Verantwortung, schrittweise wieder zur Normalität zurückzukehren, damit Lenkerinnen und Lenkern wieder spürbar mehr Pausen und Ruhezeiten bekommen.“

Ab Samstag, den 11. April 2020, gelten wieder die normalen Ruhezeiten von verpflichtend elf Stunden am Tag (zuvor vorübergehend neun Stunden) und 45 Stunden pro Woche (zuvor vorübergehend 24 Stunden). Darüber hinaus muss auch wieder nach viereinhalb Stunden eine Pause gemacht werden (zuvor vorübergehend nach fünfeinhalb Stunden). Weiterhin Ausnahmen gibt es bei der maximalen Tageslenkzeit (elf statt neun Stunden), bei den maximalen Lenkzeiten in einer Woche (60 statt 56 Stunden) sowie bei den Lenkzeiten in zwei Wochen (100 statt 90 Stunden). Zudem gelten selbstverständlich die einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Auch das Wochenendfahrverbot bleibt weiterhin ausgesetzt.


 

© ASFINAG

„Um in der aktuellen Krise die Verfügbarkeit von Lebensmitteln und medizinischen Gütern sicherzustellen, heben wir die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen vorübergehend auf. Die Versorgung bleibt gewährleistet und etwaige Engpässe werden vermieden“, so Bundesministerin Leonore Gewessler. Demnach gelten Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen vorübergehend nicht für Fahrzeuge, die für Transporte verwendet werden, um die allgemeine Versorgung weiterhin aufrecht zu erhalten.

Die Ausnahme gilt ab sofort im gesamten österreichischen Bundesgebiet und ist bis 14. April 2020 befristet. Dadurch soll die Möglichkeit für wichtige Transportfahrten auch in der aktuellen Ausnahmesituation sichergestellt werden. „Wir werden alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus treffen und befinden uns in guter Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und Behörden. Für alle Menschen in Österreich ist die Versorgung mit Lebensmitteln und medizinischem Gütern gesichert“, so Gewessler. Die Fahrtauglichkeit der Lenkerinnen und Lenker ist selbstverständlich weiterhin sicherzustellen.

Zuvor wurden bereits die Wochenendfahrverbote für Lkw ab 7,5 Tonnen österreichweit ausgesetzt. Diese Sondermaßnahme dient ebenfalls der Versorgungssicherheit und gilt bis auf Widerruf. Die Versorgung der Bevölkerung bleibt in der Coronakrise also jedenfalls gesichert – und dass auch die Lieferketten mit Produkten des täglichen Bedarfs auf den Autobahnen und Schnellstraßen nicht unterbrochen werden, ist ebenfalls garantiert, teilte die ASFINAG mit.

Häufig gestellte Fragen zum Kraftfahrwesen in der Coronakrise:

Ab 14. April 2020 wird der Betrieb von Zulassungsstellen unter Einhaltung der erforderlichen und einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen.

Fristverlängerung für Pickerl-Überprüfungennach § 57a

In den Bestimmungen des § 132a KFG wird geregelt, dass „Dokumente, Urkunden, Nachweise und dergleichen mit zeitlich begrenzter Gültigkeit, die nach dem 13. März 2020 enden würde und die aufgrund der zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erlassenen beschränkenden Maßnahmen nicht verlängert werden kann, bis längstens 31. Mai 2020 im Bundesgebiet ihre Gültigkeit“ behalten.

Der Zeitraum kann laut geltendem Gesetz durch Verordnung des BMK bis längstens 31. Dezember 2020 ausgedehnt werden. Es können auch Ausnahmen von dieser Fristenhemmung verordnet werden, wenn dies im Hinblick auf die Verkehrssicherheit oder Umwelt erforderlich ist.
Diese Regelung ist auch auf die wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57a KFG („Pickerl“) anzuwenden.

Die Fristen in Bezug auf die wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57a Kraftfahrgesetz (KFG) geltend für privat und gewerblich genutzte Fahrzeuge

Stellplätze und Raststätten weiterhin offen

Auch in diesen Zeiten muss Mobilität für alle, die jetzt für unsere Gesellschaft im Einsatz sind, weiterhin möglich sein. Das gilt insbesondere für den Lkw-Verkehr. Für Ruhepausen stehen den ganz besonders geforderten Lenkerinnen und Lenkern des Schwerverkehrs an den Autobahnen und Schnellstraßen mehr als 7.000 Lkw-Stellplätze zur Verfügung.

Unter Einhaltung hoher Hygienestandards an den Rastplätzen stellt die ASFINAG in dieser herausfordernden Zeit somit mehr als 98 Prozent aller Lkw-Stellplätze bereit. Selbstverständlich haben auch alle ASFINAG Rastplätze – sowohl für Pkw- als auch Lkw-Lenker – offen: Aktuell sind das 52 Rastplätze und 87 Raststationen. Die ASFINAG bietet auf allen Streckenabschnitten der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich freie Parkplätze für jene Lkw-Fahrerinnen und –Fahrer an, die derzeit mit der Aufrechterhaltung der Lieferketten einen so unschätzbaren Beitrag leisten.

„Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Versorgung in Österreich gut aufrechterhalten wird. Wir sind in enger Abstimmung mit unseren Nachbarländern und beobachten die Situation auch an den Grenzübergängen genau. Sollte sich weiterer Handlungsbedarf ergeben, können wir rasch Maßnahmen setzen“, so die zuständige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Für all jene, die aktuell noch unterwegs sein müssen, schaffen wir die Voraussetzungen. Das ist mir besonders mit Blick auf die Lkw-Lenkerinnen und -Lenker ein Anliegen. Diese leisten einen zentralen Beitrag in der aktuellen Krise. Dafür werden auch weiterhin alle Rastplätze und Versorgungsstationen unter höchsten hygienischen Standards offengehalten.“

Den Verkehr weiterhin 24 Stunden im Blick

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ASFINAG sind österreichweit unverändert 24 Stunden, sieben Tage die Woche im Einsatz. Sie überwachen mehr als 2.200 Kilometer Strecken und 165 Tunnels und steuern die Verkehrsströme. Das garantiert, dass jede und jeder Einzelne sowie der entscheidende Güterverkehr sicher unterwegs sind und Lieferketten aufrecht bleiben.

„Die ASFINAG sieht sich ganz besonders jetzt in der Verantwortung. Wir konzentrieren uns zu 100 Prozent auf die Aufrechterhaltung einer jederzeit funktionstüchtigen Autobahn-Infrastruktur für die Menschen und den Wirtschaftsstandort. Insbesondere, um die Versorgungssicherheit durch den Güterverkehr zu gewährleisten“, so die ASFINAG-Vorstände Josef Fiala und Hartwig Hufnagl, „wir danken dabei all unseren Mitarbeitenden, die derzeit im Krisenstab der ASFINAG, vor allem aber direkt auf der Strecke für alle Österreicherinnen und Österreich unterwegs sind. Sie halten die Infrastruktur im Gange und leisten für uns alle einen unschätzbaren Beitrag.“

Auch in den österreichweit 42 Autobahnmeistereien stehen die Mitarbeitenden rund um die Uhr im Dienst, um bei Unfällen oder sonstigen Ereignissen rasch auf der Strecke einzugreifen. Das bedeutet: Für alle Autobahnmeistereien ist ein durchgehender Streckenkontrolldienst gewährleistet. Garantiert ist dabei auch der sofort mögliche Volleinsatz bei Wintereinbrüchen wie aktuell gestern und heute Nacht auf der A 2 Südautobahn bei Unterwald. Bei knapp 15 Zentimeter Neuschnee stand die Winterdienstflotte der ASFINAG einsatzbereit.

Führerschein Toleranzerlass

Die außergewöhnliche Situation rund um das Coronavirus macht es auch erforderlich, im Führerscheinwesen außergewöhnliche Maßnahmen zu treffen. Alle Einschränkungen in öffentlichen Bereichen dürfen Lenkerberechtigten dabei nicht zum Nachteil gereichen und zu einem ungerechtfertigten Verlust der Lenkberechtigung oder zu einer nicht notwendigen Verlängerung des Entzuges der Lenkberechtigung führen. Alle Details zum Erlass gibt es hier.

Zudem gibt es einen Toleranzerlass für Fahrerqualifizierungsnachweise. Alle Details dazu erfahren Sie hier.

Novelle erlaubt Einrichtung von Fußgängerstraße

Gehen erlaubt wird durch die jüngste Novelle der StVO auf für den Verkehr gesperrten Fahrbahnen. So soll es erleichtert werden, den Sicherheitsabstand zwischen Fußgängern insbesondere auf stark frequentierten Routen mit schmalen Gehsteigen einhalten zu können.

Service: Aktuelle Infos, Reisehinweise etc finden Sie hier: 

Hotlines zum Coronavirus

Für medizinische Fragen und Symptome rufen Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450 an, für Fragen allgemeiner Natur die Hotline rund um das Coronavirus 0800 555 621.

Nähere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation.

Bei Notfällen für Reisende im Ausland kann der Auslandsservice des BMEIA kontakiert werden: Tel +43 (0)5011504411 und +43 1 90115 4411 sowie auch via auslandsservice.at