Kategorie Mobilität - 18. September 2020

Deutlich höhere Strafen für extremes Rasen geplant

In Abstimmung mit den Bundesländern soll ein Maßnahmenpaket gegen extremes Rasen geschnürt werden – samt Evaluierung der Möglichkeit einer Auto-Beschlagnahmung

Allein im ersten Halbjahr des aktuellen Jahres sind auf Österreichs Straßen bereits mehr als 50 Menschen durch überhöhte Geschwindigkeit getötet worden. 50 Menschenleben, deren Verlust ihre Familien und ihr Umfeld mit unfassbarem Leid und Trauer zurückgelassen hat.

In Abstimmung mit den Bundesländern wird das Verkehrsministerium (BMK) nun ein Maßnahmenpaket gegen extremes Rasen schnüren. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro sowie die Verdoppelung der Führerscheinentzugsdauer.

Die Strafen für extremes Rasen sowie für Wiederholungstäter sollen empfindlich verschärft werden. © apa

Jede Verletzte, jeder Tote im Straßenverkehr ist einer zu viel. Niemand hat Verständnis, wenn Menschenleben fahrlässig gefährdet werden – wie durch extremes Rasen. Wenn sich Raser ein ums andere Mal in ihr Auto setzen, mit absurden Geschwindigkeiten – jenseits der 100 km/h durch’s Ortsgebiet – rasen, völlig fahrlässig andere Verkehrsteilnehmende, vielfach Kinder, gefährden, schau ich nicht länger zu“, so Klimaschutz- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler.

Die Länder hätten in den letzten Wochen und Monaten verstärkt von der Problematik extremen Rasens berichtet und Maßnahmen zur Strafverschärfung an das BMK herangetragen.

Im Vorjahr wurden rund 7.200 Personen wegen Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h im Freiland als Hauptdelikt der Führerschein entzogen. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist laut Straßenverkehrsunfallstatistik eine der drei maßgebenden Ursachen für tödliche Unfälle. Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen und im Wiederholungsfall braucht es härtere Strafen“, so die Verkehrsministerin.

Neben der Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro sollen des Weiteren nunmehr auch die Grenzwerte für Führerscheinabnahmen gesenkt werden – und zwar um je zehn km/h, womit diese dann innerorts bei 30 und außerorts bei 40 km/h liegen sollen mit Entzugsdauern von zwei Wochen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h im Freilandbereich soll die Führerschein-Mindestentzugsdauer von zwei auf vier Wochen verdoppelt werden.

Rasen soll zudem als Vormerkdelikt eingeführt werden – und zwar für Tempoüberschreitungen von zehn km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug. Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen sollen innerhalb von vier statt bisher zwei Jahren betrachtet und die Mindestentzugsdauer von sechs Wochen auf zwei Monate erhöht werden.

In besonders gefährlichen Fällen ist geplant, dass Fahrzeuge auch beschlagnahmt werden können. Dazu gehören etwa hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen unter gefährlichen Verhältnissen, mehrfach wiederholtes Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens oder auch Rasen ohne Führerschein. Zudem sollen Illegale Rennen als neuer Straftatbestand gelten. Dies soll nach dem Vorbild Deutschlands geschehen, wo dies unter verbotene Kraftfahrzeugrennen fungiert und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

INFObox: Das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 des BMK umfasst über 250 Einzelmaßnahmen für 17 Handlungsfelder und gliedert sich in infrastrukturelle sowie bewusstseinsbildende Maßnahmen im Rahmen ausgewählter Interventionsbereiche. Derzeit wird die Verkehrssicherheitsstrategie für das nächste Jahrzehnt erarbeitet.

 

EDWARD: Ein Tag ohne Verkehrstote auf Europas Straßen