Kategorie Klima- & Umweltschutz - 27. November 2020

E-Mobilitätsoffensive wird auch 2021 fortgesetzt

Auch Förderungen für Nutzfahrzeuge und Ladestationen werden verlängert

Das Klimaschutzministerium verlängert gemeinsam mit den Automobilimporteuren die Förderung für den Kauf von E-Autos. Auch im kommenden Jahr werden Privatpersonen, die einen emissionsfreien Pkw kaufen mit 5.000 Euro gefördert. Die im Sommer des Jahres 2020 erhöhte Förderung hat für einen Boom bei den E-Autos in Österreich gesorgt. Im September wurde mit knapp neun Prozent der höchste Anteil an E-Autos bei den Neuzulassungen in Österreich verzeichnet. Zur Fortführung dieses Erfolgsmodells im kommenden Jahr stehen insgesamt 46 Millionen Euro für die Förderung von E-Mobilität zur Verfügung.

„Die Zukunft unserer Mobilität ist klimafreundlich und emissionsfrei. Ich freue mich, dass wir auch im nächsten Jahr den Umstieg auf die E-Mobilität fördern. Denn eines haben wir in den letzten Monaten gesehen: Die Förderung wird sehr gut angenommen und sie wirkt. Diesen erfolgreichen Weg werden wir jetzt fortsetzen“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Für die erhöhte Förderung für die E-Mobilität gab es seit 1. Juli mehr als 11.000 Anträge. Im Vergleich zu den Vormonaten eine Steigerung um mehr als das Dreifache. Auch die Zulassungszahlen von E-Autos sind in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. Neben der Ankaufsförderung für E-Autos wird auch die Förderung von Nutzfahrzeugen, Ladestationen und E-Motorrädern verlängert. Ladestationen werden zudem im kommenden Jahr unabhängig von der Anschaffung eines E-Autos gefördert. Dies bringt neben der angekündigten Erleichterung im Wohnrecht weitere Verbesserungen für Ladeinfrastruktur mit sich. Die Förderung für Betriebe sinkt im kommenden Jahr bei E-Pkw auf 4.000 Euro. Sie können jedoch weiterhin von der erhöhten Investitionsprämie profitieren.

© go-e

„Der Trend in Europa geht eindeutig Richtung E-Auto. Das unterstützen wir im Klimaschutzministerium. Auch mit einer verbesserten Förderung für Ladestationen, mit gesetzlichen Maßnahmen und mit einem guten Ladestellenregister“, so Gewessler weiter.

Die Gespräche mit dem Sportfachhandel zur Förderung von Pedelecs und E-Bikes sind noch am Laufen, damit auch 2021 Elektrofahrräder in den Förderrahmen fallen

Die Förderung kann über umweltförderung.at beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern und das der Brutto-Listenpreis des Basismodells unter 60.000 Euro liegt. Plug-In Hybridfahrzeuge werden nur gefördert, wenn die rein-elektrische Reichweite über 50 Kilometer liegt. Diesel-Hybride sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die E-Mobilitäts-Offensive läuft aktuell in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren und gilt für die Anschaffung von E-Fahrzeugen mit Antrieb über 100 Prozent Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern über Private, Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften.

FAQ zur E-Mobilitätsförderung 2020

Die E-Mobilitätsoffensive 2020 setzt Impulse zur ökologischen und wirtschaftlichen Belebung der österreichischen Wirtschaft, auch hinsichtlich der Bewältigung der Coronakrise

Wie kommen Private, Betriebe bzw. Gemeinden zur Förderung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen der bewährten Förderinstrumente des BMK (Umweltförderung im Inland, klimaaktiv mobil mit Klima- und Energiefonds). Als One-Stop-Shop-Abwicklungsstelle für alle Förderungen fungiert die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH). Die Online-Registrierung sowie Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über umweltfoerderung.at.

Ab wann gelten die erhöhten Fördersätze?

Die erhöhte Förderung kann nur für Antragstellungen (Einreichungen) die ab dem 1. Juli 2020 bei der Abwicklungsstelle KPC einlangen zur Auszahlung gelangen. Die Laufzeit des Förderprogrammes endet am 31. Dezember 2020, sofern das verfügbare Budget nicht bereits frühzeitig ausgeschöpft wird.

Welcher Zeitpunkt wird gezählt um in den Genuss der erhöhten Förderung zu kommen?

Der Zeitpunkt der Antragsstellung, also die Einreichung des Förderantrages bei der Abwicklungsstelle der KPC, entscheidet darüber, ob die erhöhten Fördersätze zur Anwendung kommen können. Die Registrierung kann dabei auch schon vor dem 01. Juli 2020 erfolgt sein (insbesondere relevant für Privatpersonen und Förderungen im Rahmen von de-minimis). Die erhöhte Förderpauschale gilt auch für alle Projekt-Registrierungen, die bis längstens 31. Dezember 2020 (bzw. solange Budget verfügbar ist) bei der Abwicklungsstelle einlangen.

Kann für bereits ausgezahlte Förderungen die Differenz zum erhöhten Förderbetrag beantragt werden?

Nein. Die erhöhte Förderung kann nur für neue Förderanträge, die ab dem 1. Juli 2020 bei der Abwicklungsstelle KPC einlangen, zur Auszahlung gelangen.

Können auch Fahrzeuge gefördert werden, die erst im Jahr 2021 ausgeliefert werden?

Sofern die Registrierung vor dem 31. Dezember 2020 erfolgt, noch Budget vorhanden ist und alle relevanten Fristen und Voraussetzung gemäß Informationsblatt erfüllt werden, kann die Antragstellung auch erst 2021 erfolgen (insbesondere relevant für Privatpersonen und Förderungen im Rahmen von de-minimis).

Gibt es weitere Voraussetzungen für die E-Mobilitätsförderung?

Alle Fördervoraussetzungen, Antragsformulare und Hilfestellungen finden Sie auf der Webseite der Abwicklungsstelle KPC unter umweltfoerderung.at. Für die Inanspruchnahme der Förderangebote gelten folgende Bedingungen über alle Förderinstrumente hinweg:

• 100 Prozent Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern
• Förderhöhen sind Pauschalsätze (mit max. 30 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt)

Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK in Zusammenarbeit mit Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren und Sportfachhandel umgesetzt. Die Online-Registrierung sowie Einreichung von Förderungsanträgen erfolgen über die Abwicklungsstelle KPC unter umweltfoerderung.at. Hier finden Sie ebenfalls alle Voraussetzungen und Details sowie weiterführende Informationen.

e-Mobility-Check: Wie kommt die Ladestation in den Wohnbau?

SERVICE: Die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Elektromobilität fasst auch das Monitoring der AustriaTech für 2019 zusammen. Das monatlich erscheinende Zahlen, Daten & Fakten-Blatt bietet einen kompakten Überblick zu aktuellen Entwicklungen in der Elektromobilität: aktuelle Zahlen zu bestehenden und neuzugelassenen Fahrzeugen aller Art sowie eine Übersicht aller Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Österreich. Die Factsheets sind auch in englisch verfügbar!

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Förderung der E-Mobilität ist das Programm Zero Emission Mobility. Im Rahmen der Klima- und Energiestrategie #mission2030 werden über den Klima- und Energiefonds Elektromobilitäts-Projekte zur Umsetzung gefördert. 2019 wurde die zweite, mit sieben Millionen Euro dotierte Ausschreibung des Programms gestartet. Der Fokus liegt dabei erneut auf einer 100prozentigen Elektrifizierung von Fahrzeugen, die Entwicklung und Erprobung von intelligenter Ladeinfrastruktur sowie Zero-Emission-Logistik und Zero-Emission-Mobilitätslösungen