Kategorie Energie - 2. Juni 2023

Energieeffizienzgesetz passiert abgespeckt das Parlament

Nach dem Scheitern der Regierungsvorlage für ein „Energieeffizienz-Reformgesetz“ an der Zweidrittelhürde wurde gestern in einer Sondersitzung des Nationalrats ein von der Regierungskoalition eingebrachter Initiativantrag mit einfacher Mehrheit beschlossen. Diese abgespeckte Variante übernimmt weite Teile des ursprünglichen Gesetzesvorhabens in das bereits bestehende Bundes-Energieeffizienzgesetz.

Nachdem die Novelle am Vormittag bereits grünes Licht im Wirtschaftsausschuss erhalten hatte, wurde sie im Rahmen einer von den Koalitionsfraktionen beantragten Sondersitzung auch vom Nationalrat beschlossen. Voraussetzung für den Beschluss mit einfacher Mehrheit war insbesondere der Entfall von Bestimmungen mit Auswirkungen auf die Bundesländer. Daher werden vorerst keine verpflichtenden Energieeffizienzmaßnahmen für die Länder festgeschrieben, sondern nur Richtwerte festgelegt.

In der Vorwoche hatte das ursprüngliche Regierungsvorhaben zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie die notwendige Zweidrittel-Mehrheit verfehlt. In der nun beschlossenen Novellierung per Initiativantrags entfällt im Unterschied zum abgelehnten Vorschlag der Bundesregierung die Verpflichtung für die Bundesländer zu Energieeffizienzmaßnahmen. Enthalten sind für die Bundesländer stattdessen Richtwerte. Außerdem sollen die Handlungen von Bund und Ländern in einer Strategie im Zusammenhang mit dem „NEKP“ (integrierter nationaler Energie- und Klimaplan für Österreich) zusammengefasst werden.

Kernpunkte des Energieeffizienzgesetzes

  • Den auf ein Regeljahr bezogenen Endenergieverbrauch in der Höhe von 920 Petajoule für das Kalenderjahr 2030 nicht zu überschreiten.
  • Jährliche kumulierte Endenergieeinsparungen bis 31. Dezember 2030 in Höhe von mindestens 650 Petajoule zu erreichen.
  • Erfüllung einer Haushaltsquote in Höhe von 37%, davon 3% bei begünstigten Haushalten.
  • Die Vorreiterrolle des Bundes auszubauen und weitere Maßnahmen des Bundes zu setzen, insbesondere Einsparungen in Höhe einer jährlichen Renovierungsquote von drei Prozent herbeizuführen und zum Anschluss an Fernwärme ab 2028.
  • Die Unterstützung von Haushalten, insbesondere von begünstigten Haushalten (Soziales), wodurch die Energiekosten für Haushalte und Unternehmen gesenkt werden und Energiearmut gemindert werden soll.
  • Fortführung von Energieaudits bzw. Energiemanagementsystemen für große Unternehmen bzw. Entbürokratisierung durch schlankere Vorgaben in diesem Bereich.
  • Aufwertung der Beratungsstellen für Haushalte, insbesondere auch für begünstigte Haushalte (Soziales).
  • Betrauung einer Behörde (E-Control) mit Energieeffizienzaufgaben.
  • Fernablesbare, individuelle Verbrauchserfassung, dadurch wird das Verhalten der Endverbraucherinnen und Endverbraucher beim Heizen und bei der Warmwassernutzung besser steuerbar und energieeffizienter.

Bundesminister Johannes Rauch erklärte in seiner Stellungnahme, dass er in Vertretung von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler spreche, die am Rat der Verkehrsminister:innen in Brüssel teilnehme. Dort würden wichtige Themen verhandelt, die auch Österreich betreffen. Was das Energieeffizienzgesetz betreffe, so habe man zur Abwendung eines Vertragsverletzungsverfahrens nun rasch handeln müssen. Rauch appellierte an die Opposition, die Blockadehaltung aufzugeben, da noch eine Reihe wichtiger Beschlüsse für den Klimaschutz ausständig sei. Zu den hohen Energiepreisen meinte Rauch, als Konsumentenschutzminister könne er nicht akzeptieren, wenn Energiekonzerne zwar Preiserhöhungen am Energiemarkt sofort an die Konsument:innen weitergeben, Preissenkungen jedoch nicht.

Mit dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz (SAG 2022) soll für energieintensive Unternehmen in bestimmten Sektoren ein Ausgleich für die hohen Strompreiskosten im Kalenderjahr 2022 über CO2-Kosten bzw. Versteigerungserlöse geschaffen werden. Die Förderung für die Unternehmen soll, bezogen auf den EU-Emissionszertifikate-Handel, bis zu 75 Prozent der tatsächlich anfallenden indirekten CO2-Kosten von 2022 umfassen. Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen sind betragsmäßig mit maximal 75 Prozent der Einnahmen der im Kalenderjahr 2021 erzielten Versteigerungserlöse begrenzt.

Zugutekommen sollen die Förderungen beispielsweise Unternehmen in der Holz- und Papierherstellung oder in Sektoren der Metall- und Chemikalienerzeugung, die einen anlagenspezifischen Jahresstromverbrauch im jeweiligen Kalenderjahr von mehr als einer Gigawattstunde (GWh) nachweisen können. Die Förderung soll für den darüberhinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt werden. Abwickeln wird die Förderungen die Austria Wirtschaftsservice GmbH. Bezüglich durchzuführender Energieaudits verweist das Gesetz auf die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie, die für große Unternehmen bereits jetzt solche Audits vorsieht. Für den Fall, dass die EU-Kommission keine Einwände in beihilfenrechtlicher Hinsicht hat, besteht laut den Koalitionsfraktionen die Absicht, die Liste der begünstigten Sektoren erweitern zu können – als ein Beispiel dafür wird der Sektor Herstellung von Chemiefasern genannt.

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