17. Oktober 2023

Erste Regelungen gegen Mikroplastikpartikel treten EU-weit in Kraft

Neue Vorschriften sollen bis zu einer halben Million Tonnen Mikroplastik in der Umwelt verhindern

Die EU-Kommission hat ein Verbot für bewusst zugesetztes Mikroplastik wie etwa das Granulat auf Kunstrasen und losen Glitter in Kosmetikprodukten erlassen. Die neuen EU-weiten Regelungen treten ab dem 17. Oktober 2023 in Kraft und sollen für alle Produkte gelten, die das Mikroplastik bei Gebrauch freisetzen. Die neuen Vorschriften sollen demnach verhindern, dass bis zu einer halben Million Tonne Mikroplastik pro Jahr in der Umwelt landet – eine Verringerung um bis zu 74 Prozent.

„Das ist ein wichtiger Schritt für eine sauberere Umwelt“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Künftig werden absichtlich zugesetzte Mikroplastikpartikel für eine Vielzahl an Verwendungen nicht mehr zugelassen. Hierdurch wird die Freisetzung von persistenten Mikroplastikpartikeln in die Umwelt weitestgehend reduziert. Die Beschränkung wird für die unterschiedlichen Anwendungen schrittweise wirksam, um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben für die Entwicklung von Alternativen und die Umstellung der Produktion.

Das Verbot betrifft Plastikpartikel, die kleiner als fünf Millimeter, nicht löslich und schwer abbaubar sind. Auch Waschmittel, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Spielzeug und Arzneiprodukte dürfen künftig kein Mikroplastik mehr enthalten. Ausgenommen sind Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte bereits im Jahr 2019 festgestellt, dass der Eintrag von persistenten Mikroplastikpartikeln in die Umwelt europaweit zu einem Risiko führt, das durch entsprechende Maßnahmen kontrolliert werden sollte. In einem unabhängigen wissenschaftlichen Verfahren wurde diese Einschätzung dann intensiv geprüft und bewertet und letztlich im September 2022 von der Europäischen Kommission ein erster Vorschlag zur Beschränkung von persistenten Mikroplastikpartikeln vorgelegt.

Ende April 2023 erfolgte dann die Zustimmung der Mitgliedstaaten zum entsprechenden Beschränkungsvorschlag der Europäischen Kommission. Ziel der Beschränkung ist es, die Freisetzung von persistenten, absichtlich zugesetzten Mikroplastikpartikeln in die Umwelt weitgehend zu reduzieren. Als Regelung im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) wird hierzu das Inverkehrbringen von synthetischen Polymermikropartikeln untersagt, es kommen jedoch differenzierte Übergangsregelungen zur Anwendung.

Wie üblich tritt die Regelung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und beschränkt somit ab dem 17. Oktober 2023 im ersten Schritt direkt Partikel mit schmirgelnder Wirkung in Kosmetika (sogenannte Microbeads) und auch Partikel in Spielzeug, wie etwa Glitter in Seifenblasenlösung. Für andere Anwendungen gelten verschiedene Übergangsfristen bis hin zu zwölf Jahren, damit die Wirtschaftsbeteiligten ausreichend Zeit haben für die Entwicklung von Alternativen und die Umstellung der Herstellung. Dazu zählen etwa sonstige Partikel in Kosmetika sowie in Wasch- und Reinigungsmitteln, Ummantelungen von beispielsweise Saatgut und Düngemitteln.

Erste Produkte wie Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen dürfen dann mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkauft werden. Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit, in der die Unternehmen auf eine mikroplastikfreie Herstellung umstellen sollen.

Nicht nur auf europäischer, auch auf nationaler und nicht zuletzt auch auf globaler Ebene existieren sehr viele Initiativen gegen Mikroplastik. Überall dort wirkt auch Österreich aktiv mit, um die Plastik- und Mikroplastikverschmutzung, die inzwischen sogar in der Arktis nachzuweisen ist, einzudämmen, bevorzugt bereits durch Vermeidung an der Quelle, bei der Produktion oder beim Produktdesign.

„Mikroplastik wurde in der Umwelt, in Lebensmitteln und sogar schon im menschlichen Körper gefunden – auch in Österreich. Das ist besorgniserregend“, so Gewessler. Gleichzeitig sei das Wissen über die Höhe der Mikroplastikbelastung und über das tatsächliche Risiko für die Gesundheit und Umwelt derzeit noch lückenhaft. „Eines ist klar – wir müssen jetzt handeln. Das BMK hat mit der Erstellung eines österreichischen Aktionsplans Mikroplastik eine klare Richtung vorgegeben.“

Mit dem Aktionsplan gegen Mikroplastik setzt das BMK ein Bündel an wichtigen Maßnahmen dagegen. Der 2020 unter Federführung des BMK erstellte Entwurf durchlief einen breiten Dialog, um mit Expert:innen und unter Einbindung der Öffentlichkeit – von der Wissenschaft über Unternehmen bis zu den Bürger:innen – eine Strategie zur Eindämmung der Mikroplastik-Problematik zu fixieren.

„Wir haben alleine im vergangenen Jahr Forschungsprojekte mit 31 Millionen Euro unterstützt, haben nun auf EU-Ebene eine strenge Regulierung von Mikroplastik in Kosmetika und Waschmittel und werden in Österreich dafür sorgen, dass kein mikroplastikverseuchter Klärschlamm mehr auf unseren Böden landet“, so Gewessler zu den aktuellen Maßnahmen gegen Mikroplastik in der Natur.

Wie Mikroplastik in der Landwirtschaft einzudämmen ist