Kategorie Informationen & Tipps - 1. April 2017
Wer hat Anspruch auf die grüne Nummerntafel?
Aus schwarzer wird grüne Schrift: Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug fährt (alle Infos zu den umfassenden Fördermöglichkeiten im Bereich der Elektromobilität finden Sie HIER), hat seit 1. April 2017 Anspruch auf spezielle E-Nummerntafeln. Mit den grünen Nummerntafeln werden rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge auf einen Blick erkennbar sein. Damit können Länder, Städte und Gemeinden einfach und schnell zusätzliche Anreize schaffen.
Mit dem Startschuss für die neuen E-Nummerntafeln sind aber natürlich auch Fragen verbunden. Zum Beispiel: Wie kommt man an die neue Nummerntafel für sein E-Auto und muss man überhaupt umsteigen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer hat Anspruch auf eine E-Nummerntafel?
Halterinnen und Halter rein elektrisch betriebener Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ab dem 1. April 2017 angemeldet werden, haben die Möglichkeit eine eigene E-Nummerntafel zu wählen. Halterinnen und Halter von bereits angemeldeten Elektrofahrzeugen können auf ein E-Kennzeichnen umsteigen. Neben Autos und leichten Nutzfahrzeugen (mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen) können auch Motorräder und Mopeds, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden, mit einer E-Nummerntafel ausgestattet werden.
Muss man grüne Nummerntafeln anbringen?
Die E-Kennzeichentafel ist optional, es bleibt also jeder Fahrzeughalterin und jedem Fahrzeughalter selbst überlassen, eine E-Kennzeichnungstafel, oder eine „normale“ Kennzeichentafel zu wählen.
Kann man auch grüne Wechselkennzeichen beantragen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine E-Kennzeichentafel auch als Wechselkennzeichen zu beantragen. Aber: In diesem Falle müssen beide Fahrzeuge Elektrofahrzeuge sein.
Wenn man bereits ein angemeldetes E-Fahrzeug fährt: Wie läuft der Umstieg ab?
Ein Umstieg kann bei aufrechter Zulassung durch den Austausch der Nummerntafeln mit gleichbleibender Buchstaben-Zahlen-Kombination bei der Zulassungsstelle erfolgen. Nach der Beantragung dauert die Bearbeitung bis zu einer Woche. In diesem Fall entstehen Kosten von 21 Euro für die Kennzeichentafeln. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, auf ein neues Kennzeichen umzusteigen. Bei dieser Vorgehensweise entstehen Kosten in Höhe von 21 Euro für die neue Nummerntafeln zuzüglich 1,95 Euro für die dann notwendige neue §57a-Plakette. Ein neues Kennzeichen kann sofort mitgenommen werden.
Welche Vorteile bieten die grünen E-Nummerntafeln?
Besonders auf kommunaler Ebene gibt es bereits jetzt Anreize für Elektrofahrzeuge wie beispielsweise die Befreiung von Parkgebühren. In vielen Fällen war es für die Nutzerin bzw. den Nutzer bislang notwendig, dafür lokale Berechtigungen oder Kennzeichnungen einzuholen. Das wird zukünftig wegfallen, sobald Städte auf die neue einheitliche Kennzeichnung in Zusammenhang mit den grünen E-Nummerntafeln umgestiegen sind. Außerdem können beispielsweise exklusive Zufahrtsrechte oder touristische Vergünstigungen von Ländern, Städten und Gemeinden österreichweit umgesetzt werden.
Gibt es Sonderrechte im Bereich Halten und Parken für E-Fahrzeuge?
Um Elektromobilität zu fördern, besteht die Möglichkeit, Stellplätze exklusiv für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs zur Verfügung zu stellen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde die Möglichkeit geschaffen, Stellplätze ausschließlich für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs zur Verfügung zu stellen. Diese Stellplätze werden mit folgender Zusatztafel, unter dem Zeichen „Halten und Parken verboten“, gekennzeichnet:
Rechtliche Anpassungen und steuerliche Vorteile im Überblick: