Kategorie Energie - 2. März 2022

Gesetz für strategische Gasreserve & Erneuerbares Wärme Gesetz in Vorbereitung

Gesetz für strategische Gasreserve und Erneuerbares Wärme Gesetz in Vorbereitung – Gewessler: „Jede Gastherme, die wir loswerden, ist ein Schritt in die Unabhängigkeit“

Ein Erdgasbevorratungsgesetz, das eine strategische Gasreserve verpflichtend vorschreibt, wird durch das BMK ausgearbeitet. Das gab Klimaschutzministerin Leonore Gewessler am Montag auf einer Pressekonferenz bekannt, nachdem sie mit dem Energielenkungsbeirat über die aktuelle Versorgungssituation beim Gas aufgrund der Ukraine-Krise getagt hatte.

„Wir stellen sicher, dass jeder Haushalt warm durch den Winter kommt. Wir werden gesetzlich vorschreiben, dass wir mit gut gefüllten Gasspeichern in den kommenden Winter gehen“, erklärte Gewessler. In den vergangenen Jahren wurden die Speicherstände – bei niedrigeren Gaspreisen – vor dem Winter auf 80 bis 90 Prozent aufgefüllt. Grund für die verhältnismäßig niedrigen Speicherstände war der – auch über den Sommer – hohe Gaspreis. „Wenn der Preis hoch ist, wird weniger eingelagert. So funktioniert der Markt. Wir sind also an einem Punkt angekommen, wo der Markt an seine Grenze stößt. Darum wird es eine im Gesetz festgeschriebene Gasreserve geben“, so Gewessler.

Kurzfristig gebe es eine „Kaskade an Maßnahmen“ für den Fall, dass Russland seine Gaslieferungen einstellt oder drosselt. Per Verordnung zu bestimmen, wer im Notfall vorrangig mit Gas beliefert wird (Energielenkungsfall), sei dabei der letzte Schritt, betonte Gewessler. In einer ersten Phase würde die E-Control bestimmte Unternehmen auffordern, auf freiwilliger Basis ihren Verbrauch zu drosseln. „Dieses Vorgehen hat bei den Lieferengpässen 2009 völlig ausgereicht“, erklärte Gewessler. Damals seien während drei Wochen lang keine Gaslieferungen aus Russland durch die Ukraine gekommen. Derzeit laufe eine intensive Datenerhebung, um auf einen solchen ersten Schritt vorbereitet zu sein.

Sollte der Energielenkungsfall eintreten, könnten auch hoheitliche Eingriffe in privatrechtliche Reserven vorgenommen werden, erklärte Gewessler. Mit anderen Worten: Es kann auch auf Reserven, die nicht der Republik gehören, zugegriffen werden.

Neben einer festgeschriebenen Gasreserve arbeitet das Klimaschutzministerium am Erneuerbare Wärme Gesetz. Darin soll ein konkreter Zeitpunkt festgelegt werden, ab dem im Neubau keine Gasthermen mehr eingebaut werden dürfen. Zudem wird festgelegt, ab welchem Jahr eine endgültig kaputte Gastherme nicht mehr durch eine neue Gastherme ersetzt werden darf. „Jede Gasheizung, die wir loswerden, ist ein Schritt in Richtung Unabhängigkeit von russischem Gas“, so Gewessler.

Krieg gegen die Ukraine: Keine Einschränkungen bei der Gasversorgung in Österreich zu befürchten

Dem Energielenkungsbeirat gehören folgende Einrichtungen & Behörden an

  • Vertreter:innen aus dem Klimaschutzministerium (BMK), dem Bundeskanzleramt (BKA); dem Außenministerium (BMEIA), dem Finanzministerium (BMF), dem Innenministerium (BMI), dem Verteidigungsministerium (BMLV), dem Wirtschaftsministerium (BMDW) und dem Landwirtschaftsministerium (BMLRT)
  • Interessensvertreter:innen der Wirtschaftskammer, der Landwirtschaftskammer, der Gewerkschaft, der Arbeiterkammer und der Industriellenvereinigung
  • Vertreter:innen der Bundesländer
  • Expert:innen der E-Control, der E-Wirtschaft, der Mineralölindustrie, des Energiehandels und der Gas- und Wärmeversorgung
  • Die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien
Die Einberufung des Energielenkungsbeirates ist im Energielenkungsgesetz vorgesehen, um sicherzustellen, dass Österreich auch im Krisenfall bestmöglich mit Energie versorgt wird. Entsprechende Maßnahmen werden in diesem Rahmen transparent diskutiert. Sollte sich die Lage zur Gasversorgung tatsächlich verschärfen, kann das BMK eine Energielenkungsmaßnahmenverordnung erlassen. Diese ist standardisiert vorbereitet und wird im Hauptausschuss des Nationalrates beschlossen. Bei Gefahr im Verzug kann das Klimaschutzministerium die Verordnung notfalls auch ohne diese vorherige Zustimmung erlassen.