26. März 2020

Grounded wegen Corona: Welche Rechte haben Flugreisende?

Die europäische Verkehrsbranche und mit ihr zahlreiche Passagiere sind von den Folgen des Coronavirus-Ausbruchs immens betroffen. Eindämmungsmaßnahmen der Behörden wie Reisebeschränkungen, Ausgangssperren und Quarantänegebiete lassen vermuten, dass der Verkehr zu den am stärksten betroffenen Bereichen der Corona-Krise zählen könnte. Für viele Passagiere, deren Reiseleistungen storniert wurden und/oder die nicht mehr reisen wollen oder dürfen, ist die derzeitige Situation keine einfache.

Alles steht: Nur für Hilfs- und Heimholungsflüge hebt die © AUA derzeit ab.

Die Europäsiche Kommission hat deshalb mit 18. März 2020 spezielle Auslegungsleitlinien zu den EU-Verordnungen über Passagierrechte vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Situation im Zusammenhang mit Covid-19 veröffentlicht.

Das sollten Sie beachten, wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus gecancelt wurde, Sie nicht mehr reisen können oder möchten:

Was geschieht, wenn mein Flug gecancelt wird?

Fluggesellschaften, die Flüge streichen, sind verpflichtet, den Fluggästen in allen Fällen anzubieten, zwischen drei Optionen zu wählen:

  • Erstattung
  • Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Anderweitige Beförderung zu einem späteren, vom Fluggast gewählten Zeitpunkt

Angesichts der begrenzten Zahl von Flügen, die derzeit aufgrund nationaler Maßnahmen zur Eindämmung des Virus durchgeführt werden, können im Falle anderweitiger Beförderungen erhebliche Verzögerungen auftreten.

Haben ich bei Annullierung Anspruch auf ein Hotel und Verpflegung?

Luftfahrtunternehmen sind ausnahmslos verpflichtet, Fluggäste, deren Flug annulliert wurde und die sich für die schnellstmögliche anderweitige Beförderung entschieden haben, kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug weniger als zwei Wochen vor Abflugdatum annulliert wird, es sei denn, es liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor. Der Ausbruch des Coronavirus kann als Ausnahme gelten, wenn die von den Behörden ergriffenen Maßnahmen den normalen Betrieb der Fluggesellschaften nicht mehr möglich machen.

Was tue ich, wenn ich meine Reise absagen möchte?

Wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, hängt die Erstattung von der Art des Tickets ab, das Sie gekauft haben. Sie ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Weitere Informationen liefert Ihnen Ihr Flugunternehmen.

Keine „Geisterflüge“

Die Flughafenvorschriften verpflichten die Fluggesellschaften, den Großteil ihrer Start- und Landeslots zu bedienen, wenn sie diese im folgenden Jahr nicht verlieren wollen.

Am Donnerstag, den 26. März, wird das Parlament über einen Vorschlag der Kommission beraten und abstimmen, der vorsieht, die EU-Vorschriften für Flugslots vorübergehend auszusetzen, um Leerflüge zu verhindern.

Fluglinien kooperieren bei Repatriierung

Nachdem weltweit täglich neue Einreisestopps verhängt werden und die Nachfrage nach Flugreisen rapide zurückgeht, hat Austrian Airlines entschieden, den regulären Flugbetrieb mit 18. März 2020 vorübergehend einzustellen.

Zunächst streicht Austrian Airlines alle Flüge bis zum 19. April 2020. Passagiere, die in diesem Zeitraum einen gebuchten Flug haben, werden sofern möglich, auf andere Fluglinien umgebucht.

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) ist die weltweite Situation aktuell sehr angespannt. Aufgrund der zur Zeit stark zunehmenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr empfiehlt das Außenministerium von allen nicht notwendigen Reisen abzusehen. Österreichischen Reisenden im Ausland wird dringend geraten, von den derzeit noch bestehenden Rückreisemöglichkeiten Gebrauch zu machen. Gestrandete Österreicher können sich an das Außenministerium für Notflüge nach Wien über die Heimflug-Plattform wenden.

Austrian Airlines ist in Kontakt mit dem österreichischen Außenministerium, um die Durchführung von weiteren Rückholflügen für Österreicher im Ausland abzuklären.

Zudem gelten seit 20.03.2020 bei der Einreise mit dem Flugzeug nach Österreich neue Regelungen. Österreichische Staatsbürger müssen sich nach der Einreise in eine 14-tägige Heim-Quarantäne begeben. Dasselbe gilt für Fremde, die über ein Aufenthaltsrecht in Österreich verfügen. Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht (auch wenn sie ansonsten zur Einreise berechtigt wären), die von außerhalb des Schengen-Raumes mit dem Flugzeug nach Österreich kommen, dürfen nicht einreisen. Hier gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen. Details siehe Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

Bei Fragen zu den Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen hat das Bundesministerium für Inneres Informationen und Dokumente auf seiner Homepage bereitgestellt.

Die Weiterreise von den Flughäfen München und Frankfurt nach Österreich mit der Bahn ist derzeit möglich. Die Deutsche Bundesbahn hält den Zugverkehr nach Österreich bis auf weiteres aufrecht.

EU-Passagierrechte

Die Europäische Union ist übrigens das einzige Gebiet weltweit, in dem alle Bürger durch umfassende Passagierrechte geschützt sind, egal ob sie mit dem Flugzeug, der Eisenbahn, dem Schiff oder dem Bus reisen.

Was das Europäische Parlament tut, um die Fahrgastrechte in der gesamten EU zu schützen, erfahren Sie hier.

Auch die Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hat sich in ihrer Funktion als österreichische Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle dazu entschieden, den Auslegungen der Europäischen Kommission zu folgen und diese wie vorgeschlagen anzuwenden.

Betroffenen steht natürlich auch weiterhin die Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges offen, möglicherweise können die Arbeiterkammer, der Verein für Konsumenteninformation oder das Europäische Verbraucherzentrum hierbei mit Informationen oder bei weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Zu reiserechtlichen Fragen gibt es daher auch weiterhin von Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr eine Gratis-Hotline des VKI und des Gesundheitsministeriums unter der Nummer 0800 201 211.

In Notfällen kann zudem der Auslandsservice des BMEIA kontakiert werden: Tel +43 (0)5011504411 und +43 1 90115 4411 sowie auch via auslandsservice.at

Hotlines zum Coronavirus

Für medizinische Fragen und Symptome rufen Sie bitte die Gesundheitsnummer 1450 an, für Fragen allgemeiner Natur die Hotline rund um das Coronavirus 0800 555 621.

Nähere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie der Weltgesundheitsorganisation.

Service: Alle Informationen zur Agentur für Passagier – und Fahrgastrechte sowie die Rechte der Passagiere sind auf der Homepage der apf unter www.passagier.at abrufbar. Neben konkreten Beschwerdefällen finden Sie auch nützliche Informationen und Tipps über gesetzliche bzw. tarifliche Ansprüche und die Beschwerdeabwicklung sowie die Vermittlungsarbeit der apf zwischen den Passagieren und den betroffenen Unternehmen.