Kategorie Klima- & Umweltschutz - 10. Oktober 2022

Österreich hat Klage gegen umstrittene Teile der EU-Taxonomie eingereicht

Österreich hat am Freitag beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Klage gegen Teile der sogenannten Taxonomie-Verordnung eingereicht. Im Zuge der Verordnung hat die EU-Kommission Erdgas und Kernkraft als nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft und ihnen so ein grünes Label verpasst. Mit der Verordnung will die EU-Kommission festlegen, welche Finanzinvestitionen künftig als klimafreundlich gelten. Österreich hat dieses Vorhaben seit Bekanntwerden gemeinsam mit Umweltorganisationen scharf kritisiert.

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Zur Erinnerung: Die EU-Kommission hat in einer Nacht-und Nebel-Aktion kurz vor Mitternacht am Silvesterabend 2021 einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Taxonomie verschickt. Darin werden Atomkraft und fossiles Gas als ökologisch nachhaltig eingestuft. Österreich hat bereits damals angekündigt eine Nichtigkeitsklage beim EuG einzureichen, um die Aufnahme von Nuklearenergie und Gas in die EU-Taxonomie-Verordnung zu bekämpfen.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler räumt der Klage Österreichs wegen dieser umstrittenen Einstufung von Gas und Atomkraft als klimafreundliche Investitionen durchaus gute Chancen ein. „Wir werden nicht zusehen, dass sich die Union und die Kommission vor den Karren der fossilen und nuklearen Lobby spannen lassen und damit auch unser aller Zukunft gefährden“, so Gewessler bei einer Pressekonferenz heute in Wien, bei der gemeinsam mit Rechtsanwältin Simone Lünenbürger die Klage Österreichs, der sich auch Luxemburg anschließen will, erörtert wurde.

„Die Entscheidung, Atomkraft und Gas in die Taxonomie-Verordnung aufzunehmen wird den europäischen Bemühungen für eine gute und klimafreundliche Zukunft nicht gerecht. Gerade vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine darf es kein Greenwashing-Programm für Investitionen in Atomkraft und fossiles Gas geben. Denn Atomkraft und Erdgas sind kein Beitrag zum Klimaschutz.“

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Green Deals und des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen der Europäischen Union. Sie soll klar definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden können – und so zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen. Österreich unterstützt ausdrücklich die EU Taxonomie-Verordnung.

Sie ist zentral für die Mobilisierung von privatem Kapital für Klimaschutz und Klimawandelanpassung, da sie Orientierung für Investor:innen und Anleger:innen, wie auch für Unternehmen bietet. Wissenschaftsbasierte und glaubwürdige Kriterien sind daher wesentlich, um das Vertrauen der Investor:innen und Anleger:innen nicht zu verlieren. Österreich lehnt daher die Verwässerung der Taxonomie ab. Greenwashing soll entsprechend ein Riegel vorgeschoben werden, wenn Unternehmen ihre Produkte nur dann als grün bezeichnen können, wenn sie diese Anforderungen auch erfüllen.

Österreichs Kritikpunkte

  1. Kernenergie

Kernenergie erfüllt die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung nicht, darunter ein ganz zentrales Kriterium: Grüne Technologien dürfen keine signifikanten Umweltschäden anrichten, nach dem sogenannten „do no significant harm“-Prinzip. Reaktorunglücke wie Tschernobyl oder Fukushima mit ihren enormen Schäden an Umwelt und Mensch zeigen das genaue Gegenteil.

„Die Atomkraft ist eine veraltete Technologie, die nicht zum Klimaschutz beitragen kann“, betonte auch Gewessler. Sie sei zudem immens gefährlich und mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Gewessler verwies in diesem Zusammenhang auch auf Tschernobyl oder an die gegenwärtigen Auseinandersetzungen rund um das Kernkraftwerk Saporischschja in der Ukraine. Nach wie vor ist auch die Frage der Endlagerung von radioaktivem Material noch immer nicht gelöst. „Kernkraft ist zu teuer und zu langsam, um uns im Kampf gegen die Klimakrise zu helfen. Sie hat aus unserer Sicht keine Zukunft“, so Gewessler weiter.

  1. Fossiles Gas

Erdgas ist grundsätzlich ein klimaschädlicher Energieträger. Kostengünstige und schnell ausbaubare Erneuerbare Energien stehen bereits zur Verfügung. Eine Zertifizierung von Gas als nachhaltig sorgt für schädliche Parallelstrukturen bei Investitionen und zögert die notwendige Energiewende in Europa sinnlos hinaus.

Zusätzlich bewirkt Gas in der Taxonomie Verordnung Lock-in Effekte in fossile Infrastrukturen, die mit der Verordnung eigentlich verhindert werden sollten. Die Folge: hohe Kosten, Wettbewerbsnachteile und weitere Anfachung der Klimakrise.

  1. Verfahrensrechtliche Aspekte

Der veröffentlichte delegierte Rechtsakt entspricht nicht den rechtlichen Grundlagen, die die Taxonomie-Verordnung vorsieht. Es liegt nicht im Kompetenzbereich der Kommission eigenständig so weitreichende und politisch sensible Entscheidungen zu treffen – die Einstufung von Atomkraft und Erdgas als ökologisch nachhaltig ist aber eine weitreichende Entscheidung. Zudem wurden verfahrenstechnische Vorgaben, wie die erforderliche Folgenabschätzung die Konsultation der Öffentlichkeit sowie die rechtzeitige Konsultation der Mitgliedstaaten, nur unzureichend erfüllt.

Rechtsanwältin Simone Lünenbürger von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die Österreich bei der Vorbereitung der Klage unterstützte, fragte daher, ob dort, „wo Grün draufsteht, auch Grün drin sei“ und ob „dieses Versprechen der europäischen Taxonomie überhaupt noch gelte“. Seit die Europäische Kommission auch fossiles Gas und Kernenergie unter bestimmten Voraussetzungen als ökologisch nachhaltig eingestuft hat, stünde das zur Debatte. „Gegen diese Entscheidung der Kommission hat Österreich Klage erhoben, denn wir sind der Ansicht: Die Kommission hätte nicht so entscheiden dürfen. Es verstößt gegen europäisches Primärrecht und die Taxonomie-Verordnung.“

Die Umweltschutzorganisationen begrüßten unisono den Schritt der Nichtigkeitsklage. „Es ist gut, dass die Republik Österreich gegen den verpfuschten Abänderungsversuch für die EU-Richtlinien für nachhaltige Investments klagt“, äußerte sich etwa der Anti-Atom-Sprecher der Umweltorganisation GLOBAL 2000, Reinhard Uhrig. „Der Ukraine-Krieg und die Unsicherheit der dortigen Atomkraftwerke zeigen erneut, wie drastisch falsch die Einstufung der beiden fossilen Energieträger als „grün“ wäre – sie würden uns nur weiter in Abhängigkeit von Krisenstaaten halten“, so Uhrig. Die Zukunft seien naturverträgliche Erneuerbare Energien.

Auch der WWF sieht einen Schritt in die richtige Richtung, sich gegen die grüne Einstufung von Gas und Atomkraft zu stellen. Beide Technologien seinen „umweltschädlich und gefährlich“. Das wäre Greenwashing in Reinkultur, sagte WWF-Experte Jakob Mayr in einer Aussendung. Gemeinsam mit Erdöl und Kohle gehört laut WWF fossiles Gas weltweit zu den größten Klimakillern und ist allein in Österreich für 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Besonders problematisch sei das bei der Erdgasgewinnung freigesetzte Methan, ein noch viel schädlicheres Treibhausgas als CO2.

Greenpeace sieht in der Klage den einzig richtigen Schritt, den „Etikettenschwindel“ wieder rückgängig zu machen. „Mit dem jetzigen Regelwerk werden Atom und Gas ein grünes Mascherl verliehen und die Umwelt- und Klimaziele der EU untergraben“, so Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace. Die katastrophalen Auswirkungen von Gas und Atom auf die Umwelt und das Klima seien dabei unbestritten.

Grünes Label für Atomkraft: Kritik & Klage aus Österreich nach Taxonomie-Entscheidung des EU-Parlaments