Kategorie Energie - 18. November 2022
Zufallsgewinne: Abschöpfung bei fossilen Unternehmen soll für mehr Gerechtigkeit sorgen
Zu einer Gewinnabschöpfung für Öl- und Gasfirmen und einer Erlösobergrenze für Stromerzeuger wird noch heute ein Initiativantrag der Bundesregierung im Nationalrat eingebracht werden. Mit der Maßnahme sollen zwei bis vier Milliarden Euro an Einnahmen generiert werden, mit denen Unterstützungen für Haushalte und Firmen finanziert werden sollen.
Hintergrund dieser Maßnahme ist eine europäische Verordnung, die auch Österreich umzusetzen hat. Dadurch wird ein Teil der krisenbedingten Gewinne bzw. Erlöse abgeschöpft und zur Gegenfinanzierung der Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen verwendet. Zwei Maßnahmen umfasst die Initiative: Ein Energie-Krisen-Beitrag für fossile Energieträger, der für Öl- und Gasunternehmen gilt sowie ein Energie-Krisen-Beitrag Strom, der eine Erlös-Obergrenze für Stromerzeuger darstellt.
Ziel der Maßnahme sei es „mehr Gerechtigkeit in die Szenerie der Verwerfung einkehren zu lassen“, wie Vizekanzler Werner Kogler auf einer Pressekonferenz festhielt. Europa befinde sich seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine in einem „Energiekrieg“. Das führe zu Verknappungen und höheren Preisen, was „die Kassen bei den einen klingeln lasse, während die anderen bezahlen, in einem Ausmaß, das nicht mehr hinnehmbar ist“, so Kogler weiter. Die für einzelne Unternehmen daraus entstehenden zusätzlichen Gewinne seien ungerecht, Kogler sprach von einer Art „Kriegsdividende“.
Wer von Krisen profitiert, muss auch einen Beitrag zu ihrer Bewältigung leisten. Daher haben wir heute einen Krisenbeitrag von großen Energieunternehmen beschlossen. Die Abgabe von #Zufallsgewinnen gilt für alle #Energiekonzerne – auch rückwirkend. Das ist fair und gerecht. (1/2)
— Leonore Gewessler (@lgewessler) November 18, 2022
Fakt ist, dass sehr viele Firmen im Energiebereich derzeit sehr gute Geschäfte mit den steigenden Energiepreisen machen, während diese für Betriebe und die Menschen insgesamt zu einer Belastung geworden sind. Deshalb sei es in der aktuellen Situation eine Frage der Fairness, dass der Staat hier eingreift – nicht zuletzt auch deshalb, weil der Bau von Infrastruktur im Energiebereich oftmals durch Steuergeld unterstützt worden sei. „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“, wie es in der Ankündigung der Gesetzesinitiative genannt wurde.
Bei Öl- und Gasfirmen soll ein Teil des Gewinns abgeschöpft, bei Stromerzeugern die Erlöse gedeckelt werden. Konkret soll bei Öl- und Gasfirmen der Durchschnittsgewinn der vier Jahre 2018 bis 2021 als Basis genommen werden. Wenn Gewinne der Öl- und Gasunternehmen heuer und im nächsten Jahr zu 20 Prozent über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen, werden diese rückwirkend von 1.
Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 zu 40 Prozent abgeschöpft. Wenn Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, sinkt der Wert um max. sieben Prozentpunkte auf 33 Prozent. Der Prozentsatz orientiert sich auch daran, wie er in den meisten anderen europäischen Ländern festgesetzt wird.
Senkung des Stromverbrauchs in teuren Spitzenzeiten
Bei stromerzeugenden bzw. -handelnden Firmen werden 90 Prozent von jenem Erlös pro Megawattstunde abgeschöpft, der 140 Euro übersteigt. Wenn Investitionen in die Energiewende nachgewiesen werden können, steigt dieser Wert auf bis zu 180 Euro. Diese Maßnahme tritt mit 1. Dezember in Kraft und ist bis 31. Dezember 2023 befristet. Die Höhe der Erlöse sind momentan noch schwer abzuschätzen, weil die zusätzlichen Gewinne von der zukünftigen Entwicklung der Marktpreise für Gas und Strom abhängen. Nach heutigem Stand werden zwei bis vier Milliarden Euro erwartet.
Die Senkung des Stromverbrauchs in teuren Spitzenzeiten Die EU-Energieminister:innen haben auch eine verbindliche Reduktion des Stromverbrauchs in Spitzenzeiten vereinbart. Diese Maßnahme soll helfen, die Stromspitzen zu reduzieren und damit den Gasverbrauch in der Stromproduktion zu senken. Das führt zu geringeren Preisen, weil seltener teure Gaskraftwerke zur Stromproduktion verwendet werden müssen. Ziel des Stromverbrauchsreduktionsgesetzes ist es, den Stromverbrauch zu Spitzenzeiten um fünf Prozent zu senken.
Einerseits soll der Verbrauch durch freiwillige Maßnahmen wie etwa die Energiesparkampagne Mission11 gesenkt werden. Andererseits soll im Bereich der Unternehmen durch Ausschreibungen in den entsprechenden Zeiträumen gezielt gespart werden. Dabei wird die Reduktion auktioniert. Das bedeutet, einzelne Unternehmen können in den Spitzenzeiten anbieten, weniger zu verbrauchen und dafür eine Abgeltung zu erhalten.