Kategorie Klima- & Umweltschutz - 22. November 2021

Grünes Licht für Einwegpfand & Mehrwegquote

Grünes Licht für das neue Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) gab es vergangene Woche im Nationalrat. Die Novelle des Gesetzes regelt die Einführung eines Pfandsystems auf Einweggetränkeverpackungen ab 2025 und die Rückkehr der verbindlichen Mehrwegquoten schon ab 2024 und liefert so einen großen Schritt zum Schutz unserer Umwelt.

© APA/Hochmuth

„Weniger Müll in der Natur – das ist unser großes Ziel. Österreich bekommt ein Einwegpfand und wir bringen die verbindliche Mehrwegquote zurück. Und ich freue mich sehr über diesen Schritt – denn ich will, dass wir sorgsam mit unseren natürlichen Ressourcen umgehen und auch uns an der einzigartige Vielfalt und Schönheit unseres Landes erfreuen können“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Allein in Österreich fallen jedes Jahr über 900.000 Tonnen Plastikmüll an. Dazu gehören auch beinahe 2,5 Milliarden Plastikflaschen, die leider viel zu oft in unserer Natur landen und die einzigartige Vielfalt unseres Landes gefährden.

„Mit dem verbindlichen Mehrwegangebot kommt die Wahlfreiheit zurück ins Geschäft. Ich will, dass alle die Mehrweg wollen auch Mehrweg bekommen. Darum führen wir mit dem Abfallwirtschaftsgesetz das verbindliche Mehrwegangebot wieder ein“, so Gewessler weiter. Ab 2024 wird es in allen Geschäften und auch in allen Kategorien wieder Produkte in Mehrweg geben. Nicht nur beim Bier, und nicht nur in einzelnen Geschäften. Sondern überall und auch bei Säften, Limonaden oder Milch.

Die Novelle des AWG regelt diese beiden umfassenden Neuerungen:

  • Österreich bekommt ein Pfandsystem Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von diesen Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig – dieses bekommen die Kund:innen retour, wenn die Verpackung wieder zurück ins Geschäft gebracht wird. So verhindern wir, dass Müll in unserer Natur landet und können die Plastikflaschen und Dosen besser recyceln.
  • Mehrweg kommt in alle Geschäfte zurück Schon ab 2024 kehrt das verbindliche Mehrwegangebot schrittweise in die Geschäfte zurück. Ab dann soll es wieder in allen Supermärkten wiederbefüllbare Getränkegebinde geben. Und das auch in allen Kategorien – vom Bier bis zur Milch. Damit sich die Menschen entscheiden können, was sie kaufen. Wer die Mehrwegflasche will, wird in Zukunft wieder Mehrweg bekommen. Und das ist auch gut fürs Klima – denn Wiederverwenden ist besser als Wegwerfen. Es spart Energie und auch Ressourcen.

Weitere Maßnahmen im neuen AWG

 Darüber hinaus bringt das Abfallwirtschaftsgesetz weitere wichtige Verbesserungen zum Schutz unserer Umwelt und des Klimas. Künftig müssen weite Mülltransportwege in Österreich mit der Bahn zurückgelegt werden. Damit werden klimaschädliche Emissionen eingespart. Denn gerade Abfall eignet sich hervorragend zum Transport auf der Schiene.

Außerdem wird der Import von vermischten Abfällen aus Industrieprozessen zu Deponie-Zwecken untersagt. Damit wird sichergestellt, dass nur Abfälle auf österreichischen Deponien landen, die die strengen inländischen Vorgaben erfüllen. Damit würden vor allem die Böden vor Umweltbelastungen geschützt und Vorsorge getroffen, keine weiteren Altlasten in diesem Bereich zu kreieren.

Nach dem Beschluss im Parlament wird das Klimaschutzministerium (BMK) gemeinsam mit den Partner:innen aus der Wirtschaft die Details des Pfandsystems (wie etwa die konkrete Pfandhöhe, die Rückgabemöglichkeiten, die Systemgestaltung) erarbeiten. Damit soll möglichst rasch Klarheit und Planungssicherheit geschaffen sowie die ersten Schritte zur Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft gesetzt werden.

Initative gegen weiteren AKW-Ausbau in Ungarn

Neben dem Beschluss zum neuen AWG gab es im Parlament zudem einen einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller fünf Parlamentsfraktionen für eine Initiative gegen den geplanten Bau des Atomkraftwerks Paks II in Ungarn. Demnach sollen alle der Bundesregierung zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mittel gegen den geplanten Bau eingesetzt werden. Im Antrag werden massive Bedenken an der Entscheidung für die Errichtung neuer, als auch den Betrieb der vier bestehenden AKW-Blöcke geäußert. Expert:innen zufolge ist der Standort nicht erdbebensicher und daher nicht für ein AKW geeignet.

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