Kategorie Klima- & Umweltschutz - 23. April 2024

Handel mit Haiprodukten in Österreich nun weitgehend verboten

Mit einer neuen Verordnung des Klimaschutzministeriums (BMK) nimmt Österreich nun eine Vorreiterrolle beim Haischutz ein. Die Artenhandelsergänzungsverordnung (BGBl. II Nr. 107/2024) setzt strengere nationale Maßnahmen, um bedrohte Haiarten zu schützen, indem der Handel mit diesen Haiarten sowie der Import kommerzieller Haiprodukte deutlich beschränkt wird. Einfuhr, Handel und Verarbeitung von Haien und Haiprodukten sind in Österreich nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, was quasi das Aus für fragwürdige Kosmetika, Potenzmittel, Haifischflossensuppe und Hai-Steaks hierzulande bedeutet.

© jakob owens/unsplash

Mehr als drei Viertel aller Haiarten seien durch Überfischung und Bejagung akut gefährdet und vom Aussterben bedroht. In den vergangenen 50 Jahren sei der weltweite Bestand um mehr als 70 Prozent zurückgegangen. Gabriela Futterknecht, Projektleiterin beim Sharkproject Austria, sieht in Österreichs De-facto-Import-, Verarbeitungs- und Handelsverbot eine internationale Vorreiterrolle beim Meeres- und Haischutz. „Wir danken Bundesministerin Leonore Gewessler und hoffen, dass andere europäische Länder dies als Beispiel nehmen und rasch nachziehen.“ Ihr Schutz könne nur durch internationale Maßnahmen sichergestellt werden. Neben Fischereibeschränkungen sind Handelseinschränkungen auch in Binnenländern ein wichtiger Schritt dazu.

Auch in Österreich seien Haiprodukte wie Schillerlocke, Hai-Steaks, Haifischflossen-Suppe im Lebensmittelhandel und in der Gastronomie weiterhin verbreitet. Österreich rangierte beim Import von Haifischfleisch bisher sogar an fünfter Stelle in Europa, worauf Artenschützerinnen vom Sharkproject Austria hinwiesen. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag forderten im Dezember 2022 alle im Nationalrat vertretenen Parteien im Sinne des Artenschutzes ein nationales Importverbot von Haiprodukten nach Österreich. Auf Basis dessen hat das BMK eine Verordnung erarbeitet, die zu einer deutlichen Reduktion des Handels mit Haiprodukten führen soll und umfassendere Kontrollen durch das Zollamt Österreich ermöglicht.

Nicht nur Import und Verarbeitung von Haifisch-Fleisch, auch die Einfuhr von Haigebissen und ähnlichen „Souvenirs“ ist nun strafbar. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Zu den in der Verordnung explizit erwähnten Arten zählen Requiemhaie, dazu gehören Riff- , Blau- und Bullenhaie. Auch der Makohai ist nun besonders geschützt. Ebenso dürfen keine Produkte von Walhaien oder Weißen Haien eingeführt oder verarbeitet werden. Ausnahmen in Sonderfällen bedürfen individueller behördlicher Einfuhrgenehmigungen.

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