Kategorie Energie - 10. Mai 2023

Kampf gegen Inflation: Das sind die neuen Maßnahmen im Energiebereich

Die Inflation ist in Österreich nach wie vor hoch und liegt seit Monaten deutlich über jener in der Eurozone. Im März gab es zwar einen Rückgang von fast zwei Prozentpunkten, im April stieg der Wert gemäß Schnellschätzung der Statistik Austria und zur Überraschung vieler Wirtschaftsexpert:innen aber erneut auf 9,8 Prozent.

Verantwortlich dafür sind vor allem eine starke Inflation im Dienstleistungsbereich, insbesondere im Tourismus, sowie die Tarifstruktur im Energiebereich. Auch wenn die Lebensmittelpreisinflation im europäischen Vergleich niedriger ist, führen auch die starken Preissteigerungen, insbesondere bei Grundnahrungsmittel, zu sozialen Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung nun eine Reihe von Maßnahmen, um eine Preissenkung herbeizuführen – auch im entscheidenden Energiebereich. Dabei ist entscheidend, dass der Wettbewerb gestärkt wird und die bereits sinkenden Großhandelspreise auch tatsächlich bei den Menschen ankommen, um die Inflation zu senken. Die Maßnahmen sollen – auch nach Empfehlungen der Expertinnen und Experten – soziale Härtefälle abfedern, den Wettbewerb stärken und eine Inflationsdämpfung ohne zu starke Markteingriffe herbeiführen. Dabei sollen insbesondere Endkonsumentinnen und Endkonsumenten entlastet werden und sich das angespannte Preisniveau entspannen.

Maßnahmen gegen Teuerung im Bereich Energie

  1. Verschärfung des Energiekrisenbeitrags
    Auf Grund der gesunkenen Großhandelspreise werden die Obergrenzen für Markterlöse von 140 auf 120 Euro bzw. die Obergrenzen für den Absetzbetrag für Investitionen von 180 auf 160 Euro abgesenkt. Die Absenkung soll mit Juni 2023 erfolgen. Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn die Energiekonzerne die gesunkenen Großhandelspreise nicht rasch an die Konsument:innen weiterreichen, wird der Bund die Gewinnabschöpfung in diesem Bereich verschärfen und ausweiten. Ein Teil dieser Gewinnabschöpfung im Energiebereich könnte Länder und Gemeinden zugute kommen. Damit sollen diese zu einem Gebührenerhöhungsverzicht bewogen werden, ohne dass eine große budgetäre Belastung entsteht. Die Bundesgebühren werden weiter eingefroren
  2. Erhöhung der Energiepreistransparenz
    Zudem sollen folgende gesetzliche Maßnahmen getroffen werden, um die Transparenz am Energiemarkt zu erhöhen und so zur Senkung der Energiepreise beizutragen:
    • Recht der Endverbraucherinnen und Endverbraucher (Haushalte und
    Kleinverbraucher bis 100.000 kwh), die Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr
    zu adaptieren.
    • Stärkung der gesetzlichen Einmeldeverpflichtungen der Energieversorger an die E-Control, um eine Verbesserung des Tarifkalkulators zu erzielen.
    • Verpflichtung der Energieversorger, alle Kundinnen und Kunden vor Ende der Vertragsbindung und mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. der Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator der e-control hinzuweisen. Gleichzeitig soll ein verbindliches Angebot gelegt werden. Damit werden den Endverbraucherinnen und Endverbraucher die bestehenden Möglichkeiten (Tarifwechsel beim selben Anbieter, Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrags ohne Bindung, Tarifwechsel zu anderem Anbieter) aufgezeigt.
    • Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Smart-Meter auf eine
    monatliche Abrechnung
  3. Verlängerung der Absenkung der Elektrizitäts- und Erdgas-Abgaben
    Die 90%-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe wird um ein weiteres halbes Jahr als inflationsdämmende Maßnahme verlängert – mit einem Entlastunsgpotential von rund 400 Millionen Euro.

Das sind die nächsten Schritte zu einer unabhängigen Energieversorgung