Kategorie Klima- & Umweltschutz - 20. Mai 2022
Per Überweisung oder Gutschein: Klimabonus wird ab Oktober an alle ausbezahlt
Ganz Österreich kommt einfach und unbürokratisch zum Klimabonus. Für die Auszahlung ist kein Antrag nötig – im Juni erhalten alle Haushalte ein Schreiben, das über den genauen Ablauf informiert.
Der Klimabonus ist neben der CO2-Bepreisung das Herzstück der ökosozialen Steuerreform. Er wird ab Oktober zum ersten Mal an alle anspruchsberechtigten Menschen in Österreich ausbezahlt und sorgt dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten auch finanziell wirklich lohnt – so einfach und bequem wie möglich.
Das wichtigste im Überblick
- Voraussetzung für den Klimabonus ist nur, dass der Hauptwohnsitz 2022 mehr als 183 Tage in Österreich liegt.
- Je nach Wohnort beträgt die Höhe des Klimabonus zwischen 100 und 200 Euro. Für Kinder unter 18 Jahre gibt es die immer die Hälfte.
- Wenn dem Klimaschutzministerium aktuelle Kontodaten der Empfänger:innen vorliegen, wird der Bonus direkt aufs Konto überwiesen.
- Liegen keine Kontodaten vor, bekommen die Menschen einen Gutschein mittels RSa-Brief.
- Dieser kann in Geschäften eingelöst oder bei einer Bank in Bargeld eingetauscht werden.
- Genaue Informationen zum Ablauf gibt es auch in einem Informationsschreiben, das im Juni an alle Haushalte versandt wird.
„Wir alle bekommen mit dem Klimabonus ein Guthaben. Und je besser wir unser Klima schützen, desto mehr bleibt am Ende davon übrig. Gerade aktuell leiden viele Menschen in Österreich unter der Teuerung. Deshalb zahlen wir im ersten Jahr den gesamten Bonus aus, auch wenn die CO2-Bepreisung erst im Juli startet. So stellen wir sicher, dass am Ende alle mehr Geld übrighaben“, betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Die Auszahlung des #KlimaBonus soll so einfach und bequem gehen, wie nur möglich. Deshalb bekommen ihn alle Menschen, die eine aktuelle Kontonummer in #FinanzOnline oder bei der #PVA eingetragen haben, direkt auf ihr Konto überwiesen. (2/4)
— Leonore Gewessler (@lgewessler) May 19, 2022
Hilfe gegen die Teuerung
Alle Menschen in Österreich bekommen mit dem Klimabonus ein Guthaben: Wer wenig CO2 verbraucht, zahlt wenig CO2-Bepreisung und hat am Ende des Jahres noch besonders viel von diesem Guthaben übrig. Damit ist der Klimabonus auch eine soziale Maßnahme – denn Menschen mit niedrigerem Einkommen haben im Schnitt auch einen deutlich geringeren CO2-Ausstoß. Sie profitieren also finanziell vom Klimabonus am stärksten. Zusätzlich ist der Klimabonus in diesem Jahr auch eine weitere Hilfe gegen die Teuerung. Denn während die CO2-Bepreisung erst zu Jahresmitte startet, wird der Klimabonus für das ganze Jahr ausbezahlt.
Wer bekommt den Klimabonus?
Den Klimabonus bekommen alle Menschen, die mindestens 183 Tage im Anspruchsjahr in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben. Die Daten dazu kommen aus dem Melderegister des Innenministeriums. Je nach Wohnort wird dann die Höhe des Klimabonus bestimmt. Dabei sind zwei Kriterien ausschlaggebend – die Anbindung an den öffentlichen Verkehr und der Urbanisierungsgrad (wie weit entfernt liegt etwa die nächste Apotheke oder der nächste Kindergarten). Diese Daten wurden von der Statistik Austria verschnitten und dann die einzelnen Gemeinden in vier Stufen von 100, 133, 167 und 200 Euro eingeteilt. So wird sichergestellt, dass der Klimabonus treffsicher ist. Wer zum Beispiel vom Auto auf die Bahn umsteigen kann, profitiert davon. Wer noch nicht umsteigen kann, weil der öffentliche Verkehr erst ausgebaut wird, hat keinen Nachteil.
Wie wird der Klimabonus umgesetzt?
Schon im Juni wird die Bundesregierung an alle Haushalte in Österreich eine Information zum Klimabonus versenden. In dieser Postwurfsendung wird genau erklärt, wie der Klimabonus ausbezahlt wird und wer wie viel bekommt. Gleichzeitig wird eine Webseite online gehen, auf der die wichtigsten Fragen rund um den Klimabonus geklärt werden. Ab dem 3. Juli kann das BMK erstmals feststellen, wer Anspruch auf den Klimabonus hat, also seit 183 Tagen dieses Jahres in Österreich einen Hauptwohnsitz hat.
In weiterer Folge werden diese Personen der korrekten regionalen Einstufung zugeordnet und überprüft, ob sie aufgrund einer Mobilitätseinschränkung (Eintragung im Behindertenpass) automatisch Anspruch auf die vollen 200 Euro haben. Diese Daten werden mit den vorliegenden Kontodaten verknüpft und intensiv geprüft, um Fehler bei der Auszahlung zu vermeiden. Nachdem die Lieferung, Verschneidung und Prüfung der Daten abgeschlossen sind, wird Anfang Oktober die Auszahlung des Klimabonus starten. Es ist kein Antrag notwendig und es müssen auch keine Daten übermittelt werden.
Wie funktioniert die Auszahlung?
Der Klimabonus wird in zwei Varianten ausbezahlt. All jene, die eine aktuelle Kontonummer in FinanzOnline eingetragen haben oder Leistungen über die Pensionsversicherungsanstalt beziehen, bekommen das Geld auf das Konto überwiesen. Dafür bekommt das BMK die notwendigen Daten von dem Finanzministerium und der Pensionsversicherung. Wer sichergehen will, dass das Geld am Konto landet, kann sich auch jetzt noch bei FinanzOnline anmelden und einfach die Kontonummer aktualisieren. Daten, die bis 30. Juni dort eingetragen werden, werden bei der Auszahlung berücksichtigt. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kommt der Klimabonus auf jenes Konto, auf das auch die Familienbeihilfe bezahlt wird.
Für alle anderen Menschen in Österreich wird es den Klimabonus als Gutschein geben. Dieser Gutschein wird sicher mit einem RSa-Brief versandt und kann bei vielen unterschiedlichen Geschäften eingelöst oder bei einem Bankpartner gegen Bargeld getauscht werden.
Wie geht es weiter?
Aktuell laufen die letzten Abstimmungen zur notwendigen Verordnung für den Klimabonus. Parallel dazu werden die notwendigen Verträge finalisiert. Die Überweisungen und der Briefversand starten Anfang Oktober. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten der Post beim Versand von RSa-Briefen wird die Variante mit der Überweisung einige Wochen in Anspruch nehmen. Wer den Gutschein erhalten hat, kann ihn natürlich sofort einlösen.
Nicht bei allen Menschen, die Anspruch auf den Klimabonus haben, kann dieser Anspruch am 3. Juli schon festgestellt werden. Wenn jemand etwa erst im Mai nach Österreich zieht oder Kinder in der ersten Jahreshälfte geboren werden. Auch wenn im ersten Halbjahr ein Wohnsitzwechsel innerhalb Österreichs erfolgt und deshalb keine eindeutige regionale Zuordnung erfolgen kann, ist dies der Fall. Für all diese Fälle wird ab 1. Jänner nochmals ein Datenabgleich durchgeführt und dann das Geld an alle übrigen anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt.
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