Kategorie Informationen & Tipps - 4. September 2019
Kostenlos, automatisch & digital: Die Vignette für Menschen mit Beeinträchtigungen
Die kostenlose Jahresvignette für Menschen mit Beeinträchtigungen wird ab Dezember 2019 digitalisiert und automatisch für das zugelassene mehrspurige Fahrzeug ausgestellt.
Behindertenpassinhaberinnen und -inhaber mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“, die bereits Anspruch auf eine kostenlose Jahresvignette haben, erhalten künftig automatisch eine digitale Vignette. Dies ermöglicht eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes und des Versicherungssteuergesetzes.
Die Ausstellung einer Digitalen Vignette erfolgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen automatisch für das zugelassene mehrspurige Fahrzeug. Die automatische Umstellung betrifft ebenso den Fall, wenn Jahresvignetten bisher selbst erworben und die Kosten im Nachhinein ersetzt wurden. Der Kauf der Vignette wird damit hinfällig. Verkehrsminister Andreas Reichhardt: „Das digitale Vignettensystem ist nun um eine Facette reicher und bietet einen absoluten Mehrwert. Zudem wird einmal mehr deutlich, wie Digitalisierung unser Leben positiv beeinflusst.“
Für die Digitale Jahresvignette ist es erforderlich, dass Bezieherinnen und Bezieher von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Die ASFINAG erstellt damit automatisch eine Digitale Jahresvignette für das entsprechende Kennzeichen des zugelassenen Fahrzeuges und stellt dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die erforderliche Anzahl an Jahresvignetten für das jeweils folgende Kalenderjahr kostenlos zu.
Die Landesstellen des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen stellen behinderten Menschen,
- die in ihrem Sprengel ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
- auf die ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtge- wicht bis einschließlich 3,5 t zugelassen wurde und
- die im Besitz eines Behindertenpasses gemäß § 40 des Bundesbehindertengesetzes, BGBl. Nr. 283/1990, sind, in dem eine dauernde starke Gehbehinderung, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder die Blindheit eingetragen ist, für jedes Kalenderjahr eine Jahresvignette für dieses Kraftfahrzeug kostenlos zur Verfügung
Bei Neuanmeldung eines Fahrzeuges wird die ASFINAG von der jeweiligen Kfz-Versicherung verständigt, worauf die Aktivierung der Digitalen Vignette erfolgt. Nähere Informationen zur Befreiung können bei den Kfz-Versicherungen eingeholt werden.
Überdies erfolgt seitens des Sozialministeriumservice im September und Oktober eine postalische Information jener Personen, auf die die Anspruchsvoraussetzungen zutreffen.
Ab 1. Dezember 2019 können Betroffene die Gültigkeit ihrer Digitalen Jahresvignette 2020 für Ihr Kfz-Kennzeichen unter https://evidenz.asfinag.at abfragen. Jahresvignetten für das Jahr 2019 sind noch bis 31. Januar 2020 gültig. Bevor diese abläuft wird empfohlen eine Überprüfung, ob die neue Vignette gültig ist, auf der angeführten Website durchzuführen.