Kategorie Informationen & Tipps - 3. Juli 2023

Nach Betrugsfällen: Reparaturbonus erhält zusätzliches Sicherheitsnetz 

Förderbetrag wird ab Herbst direkt an Kund:innen ausbezahlt / Notwendiger technischer Umbau bis 25. September / Bereits beantragte Reparaturbons behalten wie bisher für 3 Wochen Gültigkeit

Das Klimaschutzministerium (BMK) verschärft nach Betrugsverdachtsfällen das Sicherheitsnetz der Abwicklung des Reparaturbonus massiv. Künftig wird zur Verhinderung von Betrugsfällen die Förderung direkt an die Kund:innen ausbezahlt. Die dafür notwendigen technischen Umbauten beginnen mit dem heutigen 2. Juli. Anschließend können bis zum Neustart am 25. September keine neuen Reparaturbons bezogen werden. Reparaturbons, die noch vor dem 2. Juli 2023 heruntergeladen wurden, behalten wie gehabt ihre drei Wochen dauernde Gültigkeit.

Seit dem Start der Aktion im April 2022 wurden durch die Kontrollen der KPC insgesamt 56 Betriebe identifiziert, gegen die sich der Verdacht auf Betrug erhärtet hat. Sie wurden bei der österreichischen und der europäischen Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Ermittlungen laufen, auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist involviert. Das Gesamtausmaß der Schäden wird derzeit untersucht – die maximale Schadenshöhe durch den Betrug wird auf knapp vier Millionen Euro geschätzt.

Auf Grund des Ausmaßes des Betrugs wird ab sofort das Sicherheitsnetz des Reparaturbonus verschärft. Damit soll Betrug künftig noch entschlossener verhindert werden. Herzstück des Umbaus ist die Förderauszahlung, die nun direkt an die Kund:innen geht. Damit können betrügerische Betriebe nicht länger vom Einreichen gefälschter Reparaturen profitieren. Mit 25. September startet der Reparaturbonus wieder. Bons, die bereits vor dem 2. Juli 2023 beantragt wurden, behalten wie bisher für drei Wochen ihre Gültigkeit. Der Umbau erfolgt in Abstimmung mit der Europäischen Kommission.

„Es ist äußerst hinterhältig, sich an einem Fördersystem zu bereichern, das so vielen Menschen hilft. Über den Sommer kann das Sicherheitsnetz der beliebten Förderaktion jetzt noch engmaschiger umgebaut werden, damit der Reparaturbonus im Herbst wieder durchstarten kann“, so Gewessler. Ab Herbst 2023 solle im Reparaturbetrieb die gesamte Rechnungssumme beglichen und der Förderbetrag direkt von der KPC ausbezahlt werden. Dafür müssten Kundinnen und Kunden bei der Erstellung des Reparaturbons zukünftig neben Kontaktdaten auch ihre Kontonummer angeben.

Der Reparaturbon selbst bleibt weiterhin anonym, der Partnerbetrieb kann also nicht auf die persönlichen Daten der Kunden/Kundinnen zugreifen.

Die Einreichung der Förderung erfolgt weiterhin durch den Partnerbetrieb, Kund:innen haben keinen zusätzlichen Aufwand. Nach dem Einreichen der Rechnung durch den Betrieb kann die Förderung von der KPC an den Kunden/die Kundin überwiesen werden.

Alle Partnerbetriebe werden umfassend über den Sicherheitsumbau informiert und bekommen neue Verträge zugesandt. Mit dem Abschluss der neuen Reparatur-Partnerverträge können sie im Herbst wieder bei der beliebten Förderaktion mitmachen.

An der Aktion Reparaturbonus nehmen derzeit rund 3.500 Partnerbetriebe teil. 673.061 Reparaturbons mit einer Fördersumme von 69,7 Millionen Euro wurden bereits eingereicht (Stichtag 19.06.2023). Der Reparaturbonus wird durch „NextGenerationEU“ im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ÖARP) bis 2026 insgesamt mit Mitteln in Höhe von 130 Millionen Euro gefördert. Die Europäische Kommission ist natürlich informiert und heißt die Systemumstellung im Sinne der Sicherheit gut.

Betrugsfälle beim Reparaturbonus aufgedeckt