Kategorie Informationen & Tipps - 16. November 2020

Neue Verordnung soll vor natürlich vorkommendem Radon schützen

Es ist keine neue Erkenntnis: Radon, das natürlich vorkommende und radioaktive Edelgas, ist schädlich. Die wenigsten verbinden eine Gefahr im engsten Lebensraum damit. Dabei ist dieses Gas in Innenräumen für die zweitmeisten Fälle von Lungenkrebs verantwortlich – nur das Rauchen sorgt für noch mehr Fälle. Eine neue Radonschutzverordnung soll die Gesundheit von Arbeitskräften und der Bevölkerung vor dem radioaktiven Radon besser schützen.

Mit dem Strahlenschutzgesetz 2020 und der neuen Radonschutzverordnung wurde nun das Fundament für einen umfassenden Schutz vor Radon gelegt. Die Verordnung legt für ganz Österreich Radonschutz- und Radonvorsorgegebiete fest. In letzteren wird durch landesgesetzliche Regelungen mit einer radondichten Bauweise auch nachhaltig für mehr Sicherheit gesorgt.

Aufgrund der Geologie kann sich Radon in ganz Österreich im Gestein und im Boden bilden. Während sich das geruchlose Edelgas im Freien sofort verflüchtigt, kann es sich durch Risse oder andere undichte Stellen im Fundament in Häusern ansammeln. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler betont, wie wichtig gute Information ist: „Erhöhte Radonwerte können durch einfache und kostengünstige Maßnahmen effektiv reduziert werden. Der erste Schritt dazu ist eine Messung der Radonkonzentration.“ Deshalb stellt das BMK auf radon.gv.at Antworten auf häufige Fragen bereit und ergänzt dieses Angebot durch die Radon-Infoline der Österreichischen Fachstelle für Radon in der AGES.

Laut WHO ist Radon in Innenräumen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. In Österreich sollen Radon und Folgeprodukte für etwa zehn Prozent aller Lungenkrebsfälle verantwortlich sein. Dieses gesundheitliche Risiko kann bereits mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen effektiv reduziert werden. Als Richtschnur für eine erhöhte Radonkonzentration in Innenräumen wurde gemäß europäischen Vorgaben ein Wert von 300 Becquerel pro Kubikmeter festgelegt. „Eine mehrjährige österreichweite Messkampagne hat uns gezeigt, in welchen Gemeinden eine erhöhte Radonkonzentration in Innenräumen am wahrscheinlichsten ist. Diese Gemeinden haben wir als Radonschutzgebiet festgelegt“, erklärt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Damit verbunden ist die Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einfache und kostengünstige Messungen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoß durchführen zu lassen.

Die Radonschutzverordnung ist am 10. November 2020 in Kraft getreten. Eine Übersicht über die österreichischen Radonschutzgebiete findet sich hier.

Weiterführende Informationen:

https://www.radon.gv.at

https://www.ages.at/service/service-strahlenschutz/oesterreichische-fachstelle-fuer-radon/