Kategorie Klima- & Umweltschutz - 29. März 2024

Neuer Lärmschutz-Leitfaden für Gemeinden

Lärm ist nicht nur ein unerwünschtes Geräusch, das die Lebensqualität der Menschen beeinträchtigt, sondern kann bei starker Belästigung auch Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit haben. Dagegen sollen auch streckenweise Tempolimits als rasche und kostengünstige Variante für Gemeinden dienlich sein, wie ein neuer Lärmschutz-Leitfaden des Klimaschutzministeriums (BMK) empfiehlt.

Neben baulichen Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwänden oder lärmmindernden Straßenbelägen, werden Geschwindigkeitsreduktionen als rasch umsetzbare und kostengünstige Maßnahme gegen Lärm empfohlen. Darüber hinaus könne eine Absenkung des Tempolimits dazu beitragen, sehr hohe und teure Lärmschutzwände zu vermeiden.

In städtischen Gebieten und entlang der Hauptverkehrswege gilt der Verkehr als wesentlicher Lärmverursacher. Daher beschäftigt sich das AIT Center for Low-Emission Transport etwa damit, wie die Verkehrsinfrastruktur dazu beitragen kann, Lärmemissionen zu verringern. © AIT/Zinner

„Dauerhafter, starker Lärm ist nicht nur lästig, er schadet auch der Gesundheit. Er erhöht das Risiko für Herzinfarkte und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verursacht Schlafstörungen und Stress. Lärmschutz ist also Gesundheitsschutz“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Mit diesem Leitfaden gebe man Ländern und Gemeinden nun die Werkzeuge in die Hand, im Bereich von besonders lauten Straßen und Autobahnen auch selbst tätig zu werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien in der StVO bereits gegeben. Der Leitfaden soll insbesondere Gemeinden und Ländern nun als Hilfestellung bei der Erstellung und Einbringung von Unterlagen bei den zuständigen StVO-Behörden dienen, die für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen an bestehenden Bundesstraßen nötig sind. Voraussetzung ist jedenfalls, dass sich durch die Einführung auch eine deutliche Verbesserung der Lärmbelastung ergibt.

Bereits 2022 wurde durch das BMK eine Dienstanweisung für Lärmschutz erlassen, die eine weitergehende Finanzierung von baulichen Maßnahmen wie Lärmschutzwänden und Flüsterasphalt durch die Asfinag ermöglicht. Als positive Synergieeffekte von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen seien außerdem die Verringerung von Luftschadstoffemissionen, ein reduzierter Kraftstoffverbrauch und mögliche positive Effekte auf die Flüssigkeit des Verkehrs sowie die Verkehrssicherheit hervorzuheben.