Kategorie Energie - 1. Dezember 2022

»Nicht nachvollziehbare Entscheidung« Österreichs Klage gegen ungarisches Kernkraftwerk Paks II abgewiesen

Gewessler: Beihilfen für ungarisches Kernkraftwerk sind wettbewerbsverzerrend und nicht nachhaltig

Das Gericht der Europäischen Union hat die österreichische Klage gegen staatliche Beihilfen Ungarns für zwei neue Kernreaktoren des Atomkraftwerks Paks abgewiesen. Das gaben die Luxemburger Richter am Mittwoch bekannt. Österreich hatte unter anderem geltend gemacht, dass ein Vergabeverfahren hätte durchgeführt werden müssen und dass die Beihilfen zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler kritisierte das Urteil scharf: „Zunächst möchte ich festhalten, dass es sich hier um eine Klage gegen eine Entscheidung der Europäischen Kommission und nicht gegen Ungarn handelt. Das Urteil des Gerichts ist für mich nicht nachvollziehbar. Atomkraft ist weder nachhaltig noch sicher.“

Österreich beanstandete vor dem Gericht der Europäischen Union im Rahmen seiner Nichtigkeitsklage gegen die Genehmigung der EU-Kommission drei Punkte: Erstens die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der neuen Kernreaktoren an das zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende Unternehmen JSC NIAEP, zweitens würden die Beihilfen zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen sowie drittens zu einer Verstärkung und Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung führen. Das Gericht der EU wies alle drei Punkte zurück.

Nach wie vor ist Österreich aber der Auffassung, dass die Europäische Kommission im Rahmen der Beihilfenprüfung nicht korrekt entschieden hat und es gerade jetzt ein völlig falsches Signal darstellt, Subventionen für den Bau von Kernkraftwerken als unbedenklich einzustufen. Zudem sei es völlig untragbar, „dass ein Projekt dieser Größenordnung ohne förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden kann“, so Gewessler.

„Wir werden das Urteil genauestens prüfen und anschließend weitere Schritte entscheiden. Klar ist: diese Entscheidung ist gerade jetzt ein Schlag ins Gesicht aller, die sich für die Energieunabhängigkeit Europas einsetzen. Wir dürfen nicht vergessen: Es ist äußerst bedenklich, dass Russland gerade in der derzeitigen Situation bei der kritischen Infrastruktur eines EU-Landes involviert ist.“

Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann Österreich innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung Rechtsmittel einlegen.

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