Kategorie Informationen & Tipps - 1. September 2017

Novelle in Kraft: Härtere Strafen für Angriffe auf Öffi-Personal

Am 1. September 2017 tritt eine Strafgesetz-Novelle in Kraft, mit der Öffi-Personal besser vor Gewalt und Übergriffen geschützt wird. Wer gegen Buslenkerinnen und Buslenker, Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter, Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleurinnen und Ticketkontrolleure in der U-Bahn tätlich wird, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen: Angreiferinnen und Angreifern drohen bis zu zwei Jahre Haft, statt wie bisher ein Jahr.

„Mit der neuen Regelung setzen wir ein klares Stopp-Signal gegen Gewalt in Öffis. Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen: Bei Körperverletzung drohen dem Täter bis zu zwei Jahre Haft, bei tätlichen Angriffen bis zu sechs Monaten oder 360 Tagsätzen“, sagt Verkehrsminister Jörg Leichtfried. „Ich erwarte mir von der Novelle eine deutliche abschreckende Wirkung.“

Für die neue Regelung wurde das Strafgesetz an zwei Stellen – einerseits bei Körperverletzung, anderseits bei tätlichen Angriffen – ergänzt. Als tätlicher Angriff gilt beispielweise Treten, Stoßen oder mit Gegenständen Werfen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt. Durch den neuen Paragraphen ist das Personal in Öffentlichen Verkehrsmitteln künftig in dieser Frage mit Beamtinnen und Beamten (Polizei und Justiz) gleichgestellt. Auch dort wurden die Strafen bei tätlichen Angriffen verschärft.