Kategorie Klima- & Umweltschutz - 6. Dezember 2023
Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung in der EU
Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigen sich in der Nacht auf Dienstag zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, teilten die beiden Verhandlungsseiten mit. Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren.
Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre, nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden. Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache.
Wie viele Tonnen unverkaufte Kleidung pro Jahr in der EU genau vernichtet werden, ist unklar. Laut Schätzungen würden aber allein in Österreich pro Jahr 44 Millionen Kilogramm Alttextilien anfallen, wozu auch unverkaufte Neuware gehöre. Künftig sollen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen müssen, wie viele unverkaufte Produkte sie aussortieren und warum. „Es wird erwartet, dass dies die Unternehmen stark davon abhalten wird, diese Praxis anzuwenden“, teilte die EU-Kommission mit. Laut früheren Untersuchungen sollen etwa vier Prozent der Retouren vernichtet werden, hieß es 2019 von der Universität Bamberg.
Ich habe mich immer für ein #Vernichtungsverbot eingesetzt und @derKlimarat hat dazu eine klare Forderung eingebracht. Jetzt kann es EU-weit umgesetzt werden. Das ist wichtig für den Klimaschutz. (2/2)
— Leonore Gewessler (@lgewessler) December 5, 2023
Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.
Welche konkreten weiteren Vorgaben für einzelne Produkte kommen, steht noch nicht im Detail fest. Die Vereinbarung besagt, dass die EU-Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Aber auch zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium sollen künftig entsprechend reguliert werden. Ausnahmen sind etwa für Autos oder militärische Produkte vorgesehen.
„Ich freue mich über die Einigung in der EU zur Ökodesign-Verordnung und ganz besonders, dass darin ein Vernichtungsverbot für Textilien enthalten ist. Denn Klimaschutz ist wichtig – gerade auch in der Textilbranche“, so Klimaministerin Leonore Gewessler. Überproduktion und Überkonsum von Bekleidung verursachen eine enorme Ressourcen- & Energieverschwendung. „Unmengen an unverkauften Textilien werden vernichtet. Ich Ich habe mich immer für ein Vernichtungsverbot eingesetzt und auch der österreichische Klimarat hat dazu eine klare Forderung eingebracht, die jetzt EU-weit im Sinne des Klimaschutz umgesetzt werden kann.“
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