Kategorie Mobilität - 8. Oktober 2015

Österreich setzt ersten Schritt für neuen europäischen Bahnkorridor

Infrastrukturminister Stöger unterzeichnet Erklärung für „Alpine-Western Balkan“ Schienenverkehrs-Güterkorridor.

Infrastrukturminister Alois Stöger unterzeichnet gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Slowenien und Bulgarien den "Letter of Intent" zum ãAlpine Ð Western BalkanÒ-Korridor.

Infrastrukturminister Alois Stöger unterzeichnet gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Slowenien und Bulgarien den „Letter of Intent“ zum „Alpine – Western Balkan“-Korridor. Rechte: BMEIA / Sabine Pontzen

Mit der Unterzeichnung eines „Letter of Intent“ sprechen sich Österreich, Slowenien, Kroatien, Bulgarien und Serbien für die Errichtung eines neuen europäischen Bahnkorridors aus. Konkret soll der neue „Alpine – Western Balkan“-Korridor die Strecken Salzburg – Villach – Ljubljana – Zagreb sowie Wels/Linz – Graz – Maribor – Zagreb sowie weiter über Belgrad und Sofia an die Bulgarisch-Türkische Grenze umfassen. „Dieser Korridor schließt eine wesentliche Lücke nach Südosteuropa. Damit stärken wir die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene“, freut sich Infrastrukturminister Alois Stöger über die gestrige Einigung am Rande des Verkehrsministerrates in Luxemburg.

Der „Alpine – Western Balkan“-Korridor soll zunächst als Schienengüterverkehrskorridor eingerichtet werden. Damit werden betriebliche Aspekte im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr wesentlich vereinfacht. In der heute unterzeichneten Absichtserklärung sprechen sich die Anrainerstaaten auch dafür aus, dass der „Alpine – Western Balkan“-Korridor langfristig in das TEN-Kernnetz der EU aufgenommen wird. „Durch die enge Verknüpfung mit dem baltisch-adriatischen Korridor und dem Donaukorridor bekommen diese Strecken zukünftig noch mehr Relevanz. Mit einer zukünftigen Aufnahme des „Alpine – Western Balkan“-Korridors in das TEN-Netz können wir diese Entwicklung weiter verstärken“, ist Stöger überzeugt.

Mit der Unterzeichnung des „Letter of Intent“ sollen die erforderlichen Schritte zur formellen Einrichtung des Korridors durch die Europäische Kommission eingeleitet werden. Eine Verpflichtung zu zusätzlichen Investitionen in die Schieneninfrastruktur entsteht dadurch nicht.