13. Oktober 2021

Gegen die Plastikflut: Österreich bekommt ab 2025 neues Einwegpfandsystem

Ab dem Jahr 2025 wird bei Plastikflaschen und Getränkedosen Einwegpfand fällig, schon 2024 kehrt das verbindliche Mehrwegangebot schrittweise zurück.

Jedes Jahr fallen in Österreich mehr als 900.000 Tonnen Plastikmüll an, davon rund 50.000 Tonnen an Getränkeverpackungen. Das sind beinahe 2,5 Milliarden Flaschen und Dosen, die viel zu oft achtlos weggeworfen werden und die Natur stark belasten. Ein großer Teil dieser Müllmengen kann durch die richtigen Maßnahmen vermieden werden: Die nun beschlossene Novelle für das neue Abfallwirtschaftsgesetz setzt auf Einwegpfand für Plastikflaschen und Dosen sowie ein verbindliches Mehrwegangebot in allen Geschäften.

© APA/Hochmuth

Pfandsystem in Österreich

Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig – dieses bekommen Kund:innen zurück, wenn die Verpackung zurück ins Geschäft gebracht wird.

Schon 2024 kehrt das verbindliche Mehrwegangebot schrittweise in die Geschäfte zurück. Ab diesem Zeitpunkt sollen in allen Supermärkten für sämtliche Getränkekategorien wiederbefüllbare Gebinde angeboten werden – vom Bier über Säfte bis zur Milch. Dies schützt nicht nur das Klima, sondern spart auch wertvolle Energie und Ressourcen. Im nächsten Schritt erarbeitet das Klimaschutzministerium gemeinsam mit Partner:innen aus der Wirtschaft die Details des Pfandsystems, wie zum Beispiel die konkrete Pfandhöhe.

Vorteile des Einwegpfands

  • Einwegpfand senkt die Steuerlast. Bis 2029 müssen laut EU-Vorgaben 90 Prozent der Kunststoffgetränkeverpackungen getrennt gesammelt werden. Derzeit liegt Österreich bei rund 70 Prozent. Durch die Einführung eines Einwegpfandes erhöht sich die Recyclingquote und Österreich muss weniger Plastiksteuer an die EU zahlen.
  • Nur durch die sortenreine Sammlung können sogenannte Rezyklate, also wieder aufbereitete Kunststoffabfälle, gewonnen werden, die für Lebensmittel zugelassen sind. Ab 2025 müssen 25 Prozent Rezyklatanteil in PET- Flaschen enthalten sein. Aktuell importieren österreichische Getränkehersteller und -abfüller lebensmitteltaugliche Kunststoffrezyklate in großen Mengen, da diese am österreichischen Markt nicht verfügbar sind.
  • Für Konsument:innen wird es einfacher, richtig zu recyceln. Die meisten Flaschen können einfach im Geschäft zurückgegeben werden und werden dann wiederverwertet.

Vorteile der verbindlichen Mehrwegquote

Alle Filialen des Lebensmittelhandels, die größer als 400 m² sind, müssen ab 2024 schrittweise Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten. Dies umfasst sämtliche Getränkekategorien: Bier- und Biermischgetränke, Mineralwasser, alkoholfreie Erfrischungsgetränke (wie z.B. Limonaden), Säfte und Milch. Bis 2030 sollen 30 Prozent der in Österreich verkauften Getränke in Mehrwegflaschen abgefüllt sein.

  • Wahlfreiheit für Konsument:innen: In jedem Geschäft in Österreich wird in Zukunft Mehrweg erhältlich sein.
  • Mehrweggebinde wie Glasflaschen helfen, die Menge an Plastikmüll deutlich zu reduzieren. Sie können bis zu 50 Mal wiederbefüllt werden – dies spart Energie und Ressourcen.

Um die Einführung auch im Handel gut vorzubereiten und umzusetzen, erfolgt die Mehrwegverpflichtung schrittweise. Ab 2024 muss in mindestens jeder dritten Filiale eines Unternehmens Mehrweg angeboten werden, ab 2025 in 90 Prozent. Mit Jahresende 2025 gilt die Mehrwegquote auch für die restlichen Filialen. Hier kann der Handel zwischen zwei Varianten wählen:

Variante A: Das Unternehmen garantiert ein bestimmtes Angebot an Mehrweg. In allen Kategorien – vom Bier zum Saft – muss ein Teil der Produkte in Mehrwegflaschen angeboten werden. Der Anteil liegt hier jeweils zwischen 10 und 15 Prozent. Bei einem Angebot von zehn verschieden Biersorten müssen beispielsweise mindestens zwei davon in Mehrweg abgefüllt sein.

Ausgenommen sind nur alkoholfreie Getränke in kleinen Flaschen oder Dosen bis inklusive 0,5 Liter. Sie werden von vielen Menschen zum unmittelbaren Konsum gekauft und nicht mit nach Hause genommen werden. Diese Ausnahme gilt nur dann, wenn die Produkte vom Einwegpfand erfasst sind.

Variante B: Das Unternehmen garantiert eine bestimmte Mindestmenge an verkauften Mehrweggetränken in Litern. Das wären 25 Prozent des verkauften Gesamtvolumens pro Getränkekategorie beziehungsweise jeder vierte verkaufte Liter. In allen Kategorien muss es mindestens ein Produkt in einer Mehrwegflasche geben.

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