Kategorie Klima- & Umweltschutz - 17. Juni 2021

»Right to Plug«: Ladestationen in Mehrparteienhäusern werden erleichtert

Vereinfachung bei Mehrheitsbeschlüssen auch bei Barrierefreiheit und Photovoltaik

Die Klimakrise fordert rasches und entschlossenes Handeln. Stück für Stück kommen Maßnahmen in die Umsetzung, die uns zu einem klimaneutralen Österreich führen. Die Mobilitätswende ist dabei ein wichtiger Hebel, um die Klimaziele zu erreichen. Allein zur Erreichung der österreichischen Klimaziele müssten die CO2-Emissionen im Verkehrssektor bis 2030 um 36 Prozent reduziert werden. Auch bei den Pariser Klimazielen haben sich die Unterzeichnerstaaten – und damit auch Österreich – dazu verpflichtet, die Emissionen des Verkehrs drastisch zu senken und den Anteil von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen zu erhöhen.

Die Elektromobilität sowie die Nachrüstung von Ladestationen in Wohnanlagen sind wichtige Voraussetzung, um hier Fortschritte zu erzielen. Bisher bildete jedoch die rechtlich sehr komplizierte Nachrüstung einer Ladestation eines der größten Hindernisse beim Umstieg auf ein Elektrofahrzeug.

Justizministerin Alma Zadić und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben daher heute Erleichterungen für den Einbau von Elektro-Ladestationen, für barrierefreie Zugänge, einbruchsichere Türen, Beschattungseinrichtungen und Photovoltaikanlagen in Mehrparteinhäusern angekündigt. Ab kommenden Jahr soll es genügen, wenn nicht die Mehrheit der Wohnungseigentümer, sondern die Mehrheit der Personen, die auf das Anliegen reagieren, für diese baulichen Maßnahmen stimmen.

Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern war auch bisher bereits zulässig, scheiterte in der Praxis jedoch oft an Schwierigkeiten, die Zustimmung der anderen Miteigentümer:innen zu erlangen. Ab Jänner kommenden Jahres gibt es daher gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen.

„Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten – ein Drittel der Miteigentumsanteile, um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer sehr aktiven kleinen Minderheit mitgetragen wird“, so die Ministerinnen.

Die Regelungen im Detail:

Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschafts-Ladestationen

Derzeit muss mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümer*innen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) zustimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Wohnungseigentümer*innen an der Abstimmung teilgenommen haben. Das macht das Zustandekommen von Beschlüssen sehr schwierig, weil sich viele Wohnungseigentümer*innen gar nicht an der Abstimmung beteiligen und sich nicht abgegebene Stimmen auf das Ergebnis wie Gegenstimmen auswirken.

Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten (ein Drittel der Miteigentumsanteile), um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer sehr aktiven kleinen Minderheit mitgetragen wird.

Erleichterungen bei der Errichtung von Einzelanlagen

Derzeit können Wohnungseigentümer*innen mit Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer*innen Änderungen an einer Wohnung bzw. einem Abstellplatz bereits vornehmen, wie zum Beispiel eine Einzelladestation installieren. Es ist aber schwierig, diese Zustimmungen zu bekommen, weil einerseits die Adressen manchmal nicht bekannt sind und andererseits andere Wohnungseigentümer*innen häufig gar nicht reagieren. Das wird mit dem neuen Gesetz erleichtert.

Künftig soll die Zustimmung bei bestimmten Ladestation bereits dann als erteilt gelten, wenn man die anderen Wohnungseigentümer*innen von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht binnen einer Frist von zwei Monaten widersprechen („Zustimmungsfiktion“).  Es wird zudem klar geregelt, wie Wohnungseigentümer*innen zu diesem Zweck die Kontaktadresse der anderen Wohnungseigentümer*innen erhalten können.

Erleichterungen bei weiteren baulichen Vorhaben

Zusätzlich zum Einbau von Ladestationen wird auch die Möglichkeit weiterer baulicher Vorhaben im gemeinsamen Wohnungseigentum erleichtert: Künftig wird etwa die behindertengerechte Ausgestaltung eines Wohnhauses –  Stichwort Barrierefreiheit – leichter möglich sein. Das gleiche gilt für den Einbau einbruchsicherer Türen. Auch Einzel-Photovoltaikanlagen und Beschattungsvorrichtungen werden in Zukunft leichter installiert werden können. Ein weiterer wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf sei mit dem Koalitionspartner abgesprochen und solle mit Beginn 2022 in Kraft treten. Derzeit sind rund 50.000 reine Elektroautos und knapp 100.000 Hybrid-Autos auf den Straßen unterwegs.

e-Mobility-Check: Wie kommt die Ladestation in den Wohnbau?

SERVICE: Die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen rund um das Thema Elektromobilität fasst auch das Monitoring der AustriaTech für 2020/21 zusammen. Das monatlich erscheinende Zahlen, Daten & Fakten-Blatt bietet einen kompakten Überblick zu aktuellen Entwicklungen in der Elektromobilität: aktuelle Zahlen zu bestehenden und neuzugelassenen Fahrzeugen aller Art sowie eine Übersicht aller Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Österreich. Die Factsheets sind auch in englisch verfügbar!

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Förderung der E-Mobilität ist das Programm Zero Emission Mobility. Im Rahmen der Klima- und Energiestrategie #mission2030 werden über den Klima- und Energiefonds Elektromobilitäts-Projekte zur Umsetzung gefördert. 2019 wurde die zweite, mit sieben Millionen Euro dotierte Ausschreibung des Programms gestartet. Der Fokus liegt dabei erneut auf einer 100prozentigen Elektrifizierung von Fahrzeugen, die Entwicklung und Erprobung von intelligenter Ladeinfrastruktur sowie Zero-Emission-Logistik und Zero-Emission-Mobilitätslösungen