Kategorie Informationen & Tipps - 21. Februar 2020

Neue App scannt Produkte auf Schadstoffe

Die europäische Scan4Chem-App erleichtert Information über Schadstoffe in Produkten.

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat im Rahmen eines EU-Projekts die Entwicklung der kostenlosen Smartphone-App Scan4Chem unterstützt. Projektpartner in Österreich sind der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000.

Die europäische Scan4Chem-App hilft dabei, sich über besonders besorgniserregende Stoffe zu informieren. © Busakorn Pongparnit / GettyImages

Die App ermöglicht Konsumentinnen und Konsumenten, beim Hersteller bzw. Händler von Alltagsprodukten Auskunft darüber zu bekommen, ob darin besonders besorgniserregende Stoffe, auch bekannt als SVHC-Stoffe (engl. Substances of very high concern) enthalten sind.

Solche Stoffe können krebserregend, hormonell wirksam oder besonders problematisch für die Umwelt sein. Für diese Stoffe besteht eine generelle Auskunftspflicht eines Lieferanten an seinen gewerblichen Kunden bzw. auf Anfrage auch an jede Konsumentin, jeden Konsumenten, sobald der Stoff eine Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent in dem Produkt überschreitet.

Europäische Überwachungsbehörden bemängeln die unzureichende Erfüllung der Auskunftspflicht. In zwölf Prozent der inspizierten Produkte aus 15 EU-Ländern fanden sie besonders besorgniserregende Stoffe. Diese Stoffe sind zwar unerwünscht, aber bisher nicht verboten. 88 Prozent der Anbieter der Produkte, die besonders besorgniserregende Stoffe enthielten, erfüllten ihre Auskunftspflicht nicht oder nicht ausreichend.

Bürgerinnen und Bürger können helfen das zu ändern. Die kostenlose und werbefreie App Scan4Chem gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, mit ihrem Handy über den Barcode des Produkts eine Anfrage an den verantwortlichen Hersteller oder Händler zu schicken, ob und welche SVHC-Stoffe in dem Erzeugnis enthalten sind. Durch die Beantwortung dieser Anfragen und die aktiven Beiträge der Unternehmen wird die Datenbank, auf welche Scan4chem zugreift, ständig erweitert.

Hintergrund: Ermöglicht wurde die Programmierung der europäischen App durch das europäische Projekt AskREACH, das über das EU LIFE Programm gefördert wird. 20 Projektpartner aus 13 europäischen Ländern arbeiten seit September 2017 in dem Projekt zusammen, weitere Länder haben sich inzwischen angeschlossen. Ziel ist es, die App in ganz Europa zu verbreiten.

Seit dem Jahr 2007 wird der Umgang mit chemischen Substanzen durch die Chemikalienverordnung REACH geregelt. Es gibt Tausende verschiedener Chemikalien, die weltweit für die Herstellung von Alltagsgegenständen verwendet werden. Darunter auch einige, die schädlich für Mensch und Umwelt sind.

Ein besonderes Augenmerk legt REACH dabei auf die SVHC-Stoffe. Diese derzeit etwa 200 Stoffe sind auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur abrufbar.

SVHC-Stoffe können in einer Vielzahl von Alltagsgegenständen enthalten sein. Zum Beispiel in Haushaltsgegenständen, Textilien, Schuhen, Schmuck, Möbel, Geschirr, Sportartikel, aber auch in Elektrogeräte, Ledertaschen, Büromaterialien, Wasserbetten und Spielzeugen. Nicht aber in Lebensmitteln, sowie flüssigen und pulverförmigen Produkte wie beispielsweise Kosmetika und Waschmitteln. Liegt deren Konzentration bei einem Produkt über 0,1 Gewichtsprozent besteht eine Auskunftspflicht innerhalb von 45 Tagen des Verkäufers gegenüber seinem Konsumenten über die Art des Stoffes und dessen sicheren Gebrauch.

SERVICE: Nähere Informationen stehen unter www.scan4chem.at sowie unter www.askreach.eu zur Verfügung. Die App steht für Android und iOS kostenfrei zum Download zur Verfügung.

INFObox: Die europäische Chemikalienverordnung REACH legt fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Auskunft über besonders besorgniserregende Stoffe in Produkten haben. Stellen Sie eine entsprechende Anfrage an einen Anbieter, muss er Sie informieren, wenn ein solcher Stoff in einer Konzentration über 0,1 Gewichts-Prozent im Erzeugnis enthalten ist. Für die Antworten und deren Richtigkeit sind allein die Produktanbieter verantwortlich.