Kategorie Informationen & Tipps - 8. November 2017
Studie: E-Ladestationen für Wohngebäude
Österreich ist bei den Neuzulassungen von reinen E-Fahrzeugen EU-weiter Spitzenreiter. Damit das so bleibt, braucht es neben dem Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur – etwa Schnellladestationen an Autobahnen und Schnellstraßen – auch die Möglichkeit sein Elektrofahrzeug zuhause oder am Arbeitsplatz aufladen zu können. Eine vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) in Auftrag gegebene Studie „Nachrüstung von Ladestationen in bestehenden großvolumigen Wohngebäuden“ erfasst den aktuellen Stand sowie die energiewirtschaftlichen oder wohn- und baurechtlichen Herausforderungen.
94% aller Autofahrten der österreichischen Bevölkerung sind kürzer als 50 Kilometer. Nahezu alle E-Autos am Markt sind in der Lage, diese Strecke mehrmals ohne Nachladen zu bewältigen. Die durchschnittlich pro Tag gefahrene Strecke liegt bei 34 Kilometer, in ländlichen Gebieten etwas höher als im urbanen Raum. Für diese Distanzen würde es vollkommen ausreichen, zuhause mit intelligenten Ladestationen langsam -dadurch aber auch kostengünstig – Strom zu tanken, um am nächsten Morgen ein vollständig geladenes E-Fahrzeug vorzufinden. Bisherige Studien zeigten zudem übereinstimmend, dass die weitaus überwiegende Mehrzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer von Elektrofahrzeugen (rund 90 %) diese auch zuhause laden bzw. laden wollen.
Für viele Menschen, die weder ein Einfamilienhaus mit Stellplatz oder Carport besitzen, noch die Möglichkeit haben, ein Fahrzeug am Arbeitsplatz aufzuladen, ist das Laden zuhause oft ein schwieriges Unterfangen. So bedarf das Anbringen einer privaten „Wallbox“-Ladestation beispielsweise das Einholen der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer – vielfach ein Knock-Out Kriterium, weswegen man sich dann vielleicht gegen den Kauf eines E-Fahrzeugs entscheidet.
Nachrüstung mit Ladestationen
Die vom bmvit in Auftrag gegebene Studie „Nachrüstung von Ladestationen in bestehenden großvolumigen Wohngebäuden“ beleuchtet im Detail den Status quo und welche Herausforderungen (etwa energiewirtschaftliche oder wohn- und baurechtliche Aspekte) bei den drei gängigsten technischen Varianten auftreten können. Darüber hinaus werden konkrete wohnrechtliche Präzisierungen formuliert, wie die Rechtslage zukünftig verbessert werden könnte. Konkret ging es beispielsweise um die Frage, ob die Ausstattung eines bestehenden Wohnhauses mit einer E-Ladestation einem „zeitgemäßen Wohnbedürfnis“ entspricht oder bereits über die „normale Ausstattung“ hinausgeht.
Großen Handlungsspielraum bietet auch das öffentliche Recht, etwa die Bauordnungen der Länder. In mehreren Bundesländern existieren bereits Regelungen, dass Vorkehrungen für eine nachträgliche Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (z.B. in Form von Leerverrohrungen) bei neuen Gebäuden vorzusehen sind. In diese Richtung zielt auch die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie, die derzeit auf europäischer Ebene verhandelt wird. Neben Neubauten sollen auch umfassend sanierte Gebäude fit für die E-Mobilität gemacht werden.
Mit der nun veröffentlichten Studie werden alle Gruppen von Wohnbauträgern über Hausverwaltungen, Ladestationsbetreibern, Eigentümer- und Eigentümergemeinschaften, Mieterinnen und Mieter sowie interessierte und potentielle E-Fahrzeugnutzerinnen und E-Fahrzeugnutzer angesprochen. Darüber hinaus dient sie als wichtige Informationsgrundlage, um neben den notwendigen rechtlichen Anpassungen, den Zugang für das Laden zuhause auch im großvolumigen Wohnbau zukünftig zu erleichtern.
Förderungen rund um E-Mobilität
Um den Verkehr nachhaltig sauberer zu machen, wird seit 1. März der Kauf von E-Autos mit bis zu 4.000 Euro für Private und bis zu 3.000 Euro für Betriebe, Vereine und Gebietskörperschaften gefördert. Zusätzlich zur Kaufförderung wird auch der Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge unterstützt. Für Privatpersonen gibt es als Bonus zum Kauf von Elektroautos eine Förderung von 200 Euro für die Anschaffung einer Wallbox (bis 22 Kilowatt) oder eines intelligenten Ladekabels. Öffentlich zugängliche Ladestationen werden mit bis zu 10.000 Euro gefördert.