Kategorie Mobilität - 21. März 2024

StVO-Novelle: Tempo-30-Erleichterungen für mehr Verkehrssicherheit

Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen umsetzen – und selbstständig überwachen. Nach einer sechswöchigen Begutachtung wurden noch letzte technische Adaptierungen im Entwurf zur Novelle der Straßenverkehrsverordnung vorgenommen. Die Novelle wird am Donnerstag per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, ein Inkrafttreten ist für 1. Juli vorgesehen.

Tempo-30-Schild

Gerade im Ortsgebiet bedeutet geringeres Tempo mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität: Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet ist eine der wirksamsten Maßnahmen, die Zahl der Unfälle und Unfallopfer zu reduzieren. Zudem steigert es durch weniger Lärm und eine bessere Luft die Lebensqualität der Menschen direkt vor Ort. Auch fördere eine Temporeduktion sicheres Radfahren und stärke den Rad- und Fußverkehrsanteil, vor allem dort, wo wenig Platz vorhanden ist, oder große bauliche Maßnahmen für die Verkehrssicherheit notwendig wären.

„Weniger Tempo heißt mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität, weniger Verkehrstote, weniger klimaschädliche Emissionen. Ich freue mich sehr, dass für Gemeinden und Städte die Erleichterung zur Einführung von Tempo 30 nun dem Parlament zur Beschlussfassung vorliegt“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, die auch den vielen Gemeinden und Städten dankt, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben.

Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Voraussetzung waren allerdings umfangreiche Gutachten, die in einem bürokratischen Prozess das Erfordernis der Temporeduktion darlegen mussten. Und das, obwohl gerade Vertreter:innen von Städten und Gemeinden, die tagtäglich vor Ort im Einsatz sind, am besten Bescheid wissen, wo Temporeduktionen sinnvoll sind.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern, geeignet sein.

Auch allgemein wird der Prozess zur Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entbürokratisiert. Diese Verbesserungen helfen dann auch außerhalb der schutzwürdigen Bereiche. Zusätzlich stärken wir die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.