17. Januar 2024

StVO-Reform: Tempo 30 in Städten & Gemeinden künftig einfacher umsetzbar

Gemeinden und Städte sollen Temporeduktionen künftig einfacher umsetzen können. Das wurde in der Straßenverkehrsordnungsnovelle des Klimaschutzministeriums verankert, die am heutigen Mittwoch in Begutachtung geht. Dadurch kann die zuständige Straßenbehörde in Bereichen mit Schutzbedürfnis, etwa vor Schulen, vereinfacht die Höchstgeschwindigkeit verringern. „Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Menschen vor Ort“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, im Anschluss an den Ministerrat.

Gerade im Ortsgebiet würde ein geringeres Tempo mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität bedeuten. Tempo 30 statt Tempo 50 im Ortsgebiet ist eine der wirksamsten Maßnahmen, die Zahl der Unfälle und Unfallopfer zu reduzieren. Weniger Lärm und bessere Luft steigern auch die Qualität der Umgebung.

„Geringeres Tempo bedeutet weniger Verkehrstote, weniger klimaschädliche Emissionen und durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch weniger Ausgaben. Ich freue mich sehr, dass wir es durch die neue Straßenverkehrsordnung für Gemeinden und Städte nun einfacher machen, Tempo 30 vor Ort einzuführen. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben“, so Gewessler weiter.

Mehr als 280 Gemeinden und Städte sowie Organisationen wie der VCÖ und Städtebund hatten sich im Vorfeld für eine Reform stark gemacht, die eine Umsetzung von Tempo 30 erleichtert. Es war ein parteiübergreifendes und österreichweites Anliegen von Vertreterinnen unterschiedlich großer Städte und Gemeinden.

Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Doch es brauchte dazu viel Bürokratie und umfangreiche Gutachten. Und das, obwohl gerade die Verantwortlichen in Städten und Gemeinden, die tagtäglich vor Ort im Einsatz sind, am besten Bescheid wissen, wo Temporeduktionen sinnvoll sind.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängerinnen oder Radfahrerinnen geeignet sein.

Zusätzlich stärken wir die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.

Der Österreichische Gemeindebund begrüßte die vorgestellte Novelle der Straßenverkehrsordnung. „Nun können endlich langjährige Forderungen des Gemeindebundes umgesetzt werden. Die Novelle ermöglicht mehr Verkehrssicherheit vor Schulen, Kindergärten, Hauptplätzen und anderen neuralgischen Punkten in den Kommunen“, kommentierten die Vizepräsidenten des Österreichischen Gemeindebundes Andrea Kaufmann und Erwin Dirnberger die Reform in einer Aussendung. Bürgermeisterinnen bekämen nun die rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Städten weiter zu erhöhen.

Die StVO-Novelle geht nun in Begutachtung, die Öffentlichkeit kann sechs Wochen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant.