Kategorie Innovation & Technologie - 1. März 2023

Strenge Regeln zum Schutz vor Patenten auf Leben beschlossen

Die Österreichische Bundesregierung hat im heutigen Ministerrat die Patentrechtsnovelle beschlossen. Mit dieser sollen umfangreiche Verbesserungen des Patentrechts in Österreich umgesetzt werden. So wird das europäische Einheitspatent eingeführt. Damit können Patentanmelder:innen künftig in einem Schritt in 17 europäischen Ländern einen Patentschutz für ihre Erfindung erhalten.

Zudem bringt die Novelle strengere gesetzliche Regelungen für Patente auf Leben. Die Natur und ihre Pflanzen und Tiere können in Österreich schon bisher nicht patentiert werden. Mit der Änderung werden nun bestehende Lücken geschlossen und klargestellt: In Österreich gibt es keinen Patentschutz für jede Form der konventionellen Züchtung.

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„Österreich hatte bereits besonders fortschrittliche Regeln, die Patente auf Leben verhindern und sicherstellen, dass die heimische Landwirtschaft geschützt ist“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Mit dieser Novelle gehe man nun aber „noch einen Schritt weiter“.

„Natürliche Pflanzen und Tiere dürfen nicht patentiert werden. Das gilt für alle Formen konventioneller Züchtung“, so Gewessler – auch dann, wenn Zufallsmutationen im Labor entstehen. Betroffen vom Verbot ist also auch die sogenannte nicht zielgerichtete Mutagenese.

Das ist auch ein wichtiger Beitrag für die heimische Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit. Denn das Gesetz stellt klar: Die Sortenvielfalt unsere Natur muss für alle zugänglich sein und darf nicht hinter Patentschutz verschlossen werden.

Das Einheitspatent bedeutet, dass Patente, die in einem europäischen Land beantragt und bewilligt werden, auch in den anderen teilnehmenden EU-Ländern gelten. Mit der nun im Ministerrat beschlossenen Novelle wird künftig das einheitliche Patentgericht – mit einer lokalen Kammer in Wien – seine Tätigkeit aufnehmen können. Diese Umsetzung bedeutet besonders für heimische Forschungsunternehmen eine klare Verbesserung.

Das Patentverbot für Pflanzen und Tiere, die aus nicht zielgerichteter Mutagenese entstanden sind, gilt nur für die landwirtschaftliche Nutzung. Damit umfasst das den gesamten Prozess Lebensmittelerzeugung und alle notwendigen Vorarbeiten wie Saatgutproduktion. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Sorten von allen genutzt werden können und gleichzeitig in der pharmazeutischen Forschung die notwendige Patentierbarkeit erhalten bleibt.

„Leben kann und darf man nicht patentieren. Das gilt auch für neue Pflanzensorten, die natürlich entstehen. Denn unsere Natur – von den Getreidesorten bis zum Gemüse, das wir essen – ist ein einzigartiger Schatz, den wir für die Allgemeinheit erhalten wollen“, so Gewessler. Mit der Novelle des Patentrechts werde das nun für Österreich klargestellt. „Wir schieben den Interessen der internationalen Agro-Industrie einen Riegel vor. Das schützt die heimische Landwirtschaft und deren Grundlage – die einzigartige Vielfalt unserer Natur.“

Die am Mittwoch im Ministerrat abgesegnete Novelle wird nun an den Nationalrat übermittelt. Für den notwendigen Parlamentsbeschluss reicht eine einfache Mehrheit aus.

Neben weiteren Umweltorganisationen begrüßte auch Global2000 den Beschluss. „Gerade angesichts der Klimakrise ist es höchst problematisch, dass sich Konzerne mithilfe von Patenten auf Pflanzen exklusive Nutzungsrechte auf Merkmale wie Krankheitsresistenzen oder Hitzebeständigkeit von Pflanzen verschaffen, die für die konventionelle Züchtung von zukunftsfitten Sorten zentral sind“, sagte Brigitte Reisenberger, Landwirtschafts- und Gentechniksprecherin der NGO. Bauern bräuchten dringend Zugang zu genetischem Material, um lokal angepasste Pflanzen für die Klimakrise weiterzuentwickeln.