Kategorie Klima- & Umweltschutz - 4. Januar 2021

Vorläufige Bilanz der Luftqualität 2020 weist niedrigste Belastung mit NO2 & Ozon aus

Die infolge der Coronapandemie ausgerufenen Reise- und Ausgangsbeschränkungen sowie vermehrtes Home-Office und Co. hatten 2020 auch Einfluss auf die Luftqualität im Land. Die Anti-Corona-Maßnahmen ließen im vergangenen Jahr das Verkehrsaufkommen immer wieder schrumpfen und damit auch die entsprechenden Schadstoffemissionen. Laut der vorläufigen UBA-Bilanz der Luftqualität für 2020 gab es bei Feinstaub (PM10) die zweitniedrigste Belastung seit Beginn der Messungen im Jahr 2000, bei Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon (O3) sogar die niedrigste seit 1990.

© Land Steiermark

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die niedrige NO2- und PM10-Belastung war laut UBA die sehr warme Witterung bis Mitte März. Diese hatte einen geringeren Heizenergiebedarf und damit niedrigere Emissionen zur Folge. Andererseits waren die Bedingungen für die Ausbreitung der Schadstoffe günstiger.

Vorläufige Stickstoffdioxid-Bilanz 2020

Stickstoffdioxid (NO2) stammt vor allem aus dem Verkehr, hier wiederum von Dieselfahrzeugen. Im ersten „Lockdown“ von Mitte März bis Anfang Mai 2020 lag der Kfz-Verkehr deutlich unter dem Niveau der Vorjahre, an einzelnen Straßenabschnitten betrug der Rückgang annähernd 55 Prozent. Im Sommer 2020 erreichte das Verkehrsaufkommen wieder annähernd das Niveau der Vorjahre, im Oktober und November wurde erneut ein deutlicher Rückgang beobachtet.

 

Der Rückgang des Verkehrsaufkommens spiegelt sich in den gemessenen NO2-Konzentrationen wieder. In der zweiten Märzhälfte 2020 lagen die NO2-Konzentrationen an den höchstbelasteten Messstellen in den Landeshauptstädten um 35 bis 56 Prozent unter den Werten der Jahre 2018 und 2019, im November 2020 zwischen 2 Prozent und 24 Prozent unter den Vorjahreswerten. Generell zeigt sich in den letzten Jahren – bedingt durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte – ein abnehmender Trend in der Stickoxidbelastung.

Die NO2-Jahresmittelwerte lagen 2020 insgesamt auf dem niedrigsten Niveau seit 1990: Erstmalig traten keine Überschreitungen des EU-Grenzwertes von 40 µg/m³ auf; die Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) von 35 µg/m³ wurde nur an der Messstelle Vomp A12 überschritten, der Grenzwert gemäß IG-L von 30 µg/m³ an drei weiteren Messstellen in Graz, Linz und Wien. Europaweit waren die Rückgänge bei NO2 in manchen Ländern bzw. Städten noch deutlich höher, wie Auswertungen der Europäischen Umweltagentur zeigen.

Vorläufige Feinstaubbilanz 2020

Die Covid-bedingten Maßnahmen haben auch die Feinstaubbelastung (PM10) beeinflusst. Im Unterschied zu NO2 sind aber die Zusammenhänge komplexer. Feinstaub hat viele unterschiedliche Quellen, wie Hausbrand, Verkehr, Industrie aber auch Landwirtschaft, und wird zudem weiträumig verfrachtet (z. B. Wüstensand). Dazu kommt, dass sich Feinstaub auch aus anderen Schadstoffen, sogenannten Vorläufersubstanzen, bilden kann. Europaweit zeigen die Auswertungen der Europäischen Umweltagentur einen Rückgang bis zu 20 % im April 2020.

Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ zeigt die vorläufige Feinstaubbilanz bis 30. Dezember 2020 an maximal 17 Tagen (Messstelle Graz Don Bosco). Damit wurde 2020 wie auch 2019 weder das Grenzwertkriterium nach IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft; mehr als 25 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr) noch das Grenzwertkriterium der EU-Luftqualitätsrichtlinie (mehr als 35 Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ pro Kalenderjahr) für PM10 überschritten.

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Auch die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10 und PM2,5) lagen in den meisten Bundesländern unter dem Niveau der Jahre davor. An den meisten Messstellen wurde der niedrigste Jahresmittelwert seit Beginn der Messreihe registriert. Der Indikator für die durchschnittliche Exposition (Mittelwert über PM2,5-Jahresmittelwerte) ergibt vorläufig einen Wert von 11,6 µg/m³ und liegt damit deutlich unter dem Reduktionsziel für die Jahre 2018 – 2020 von 15,1 µg/m³.

Zuletzt wurden in den Jahren 2010 und 2011 großflächig Überschreitungen des IG-L-Grenzwertkriteriums in Österreich registriert. Die wesentlichen Faktoren für den Rückgang der Belastung nach 2011 sind einerseits günstigere meteorologische Ausbreitungsbedingungen – deutlich mildere Winter mit kürzeren Perioden, die von tiefen Temperaturen und ungünstigen Verhältnissen geprägt sind – andererseits ein Rückgang der Emissionen von PM10 und Vorläufersubstanzen sekundärer Partikel sowohl in Österreich als auch in den östlichen und nordöstlichen Nachbarstaaten Österreichs, das heißt deutlich verminderte Beiträge von grenzüberschreitendem Transport.

Vorläufige Ozonbilanz 2020

Auch bei Ozon lagen die Werte unter denen der Vorjahre. Bei den Überschreitungen der Informationsschwelle (180 µg/m³ als Einstundenmittelwert) sowie der Anzahl der täglichen maximalen Achtstundenmittelwerte (Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit: maximal 25 Tage mit Achtstundenmittelwerten über 120 µg/m³, gemittelt über drei Jahre) wies das Jahr 2020 die niedrigste Belastung der letzten 30 Jahre auf.

Die Informationsschwelle wurde nur an einem Tag an einer Messstelle in Wien überschritten. 2019 an fünf Tagen und 15 Messstellen, 2018 an zwei Tagen und fünf Messstellen,). Lediglich an drei Messstellen wurden Achtstundenmittelwerte über 120 µg/m³ an mehr als 25 Tagen registriert (in den Vorjahren zwischen 48 und 77 Messstellen) . Europaweite Modellrechnungen deuten darauf hin, dass die niedrigen Ozonwerte auch mit dem Rückgang der NOx-Emissionen durch die Covid-Maßnahmen zusammenhängen.

Die vorläufige Bilanz der Luftqualität 2020 beruht auf vorläufigen Daten aus den Luftgütemessungen der Ämter der Landesregierungen und des Umweltbundesamtes im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Qualitätssicherung der Daten wird im zweiten Quartal 2020 abgeschlossen. Grenzwerte für Feinstaub und NO2 sowie Zielwerte für Ozon ebenso Vorgaben für die Messung und Berichterstattung sind im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) festgelegt. Im Fall von Grenzwertüberschreitungen sind entsprechende Maßnahmen zur Minderung der Belastung durch die Landeshauptleute umzusetzen.

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