5. Juli 2023
Strengere Speicherverpflichtungen für Erdgas fixiert
Für geschützte Kund:innen müssen künftig größere Mengen gespeichert werden – Versorgungsstandard wird auf Gaskraftwerke ausgeweitet – Erleichterungen wenn nicht-russisches Erdgas nachgewiesen wird
Die Bundesregierung hat im heutigen Ministerrat strengere Regeln für die Einspeicherungen von Erdgas durch die Energieversorger beschlossen. Für geschützte Kund:innen müssen künftig größere Gasmengen in Österreich vorsorglich gespeichert werden. Zudem müssen auch Betreiber von Gaskraftwerken zur Stromproduktion in Zukunft einen Sicherheitspolster vorhalten.
„Der letzte Winter hat uns eines gelehrt: Unsere Versorgung ist nur sicher, wenn wir die Vorsorge selbst in die Hand nehmen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Sie betonte zugleich, dass die Versorgungssicherheit „ein hohes Gut“ ist und der Staat im vergangenen Jahr „von strategischen Gasreserve bis zum Gasdiversifizierungsgesetz rasch und umfassend gehandelt“ habe. „Auch die Versorger leisten einen Beitrag: Und den stellen wir jetzt auf rechtlich sichere Beine. In Zukunft wird für die Haushalte verpflichtend mehr Gas in Österreich gespeichert. Und zwar auch wenn es um die Stromproduktion geht. Denn sichere Energieversorgung heißt Strom genauso wie Wärme“, so Gewessler.
Wird nicht-russisches Gas gespeichert, sinkt die erforderliche Menge. Darüber hinaus wird die Einspeicherung der staatlichen strategischen Gasreserve bis 2026 verlängert. Und Gaskund:innen bekommen weitreichendere Rechte gegenüber ihrem Versorger.
Mit dieser Maßnahme setzt die Bundesregierung konkrete Vorschläge aus dem Expertenpapier von Gerhard Roiss und Walter Boltz um. Auch sie hatten zur Sicherung der Versorgung eine erhöhte Speicherverpflichtung vorgesehen.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen zur Einspeicherung von Erdgas in Österreich und auch zur Diversifizierung der Gasversorgung gesetzt. Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Novelle folgen nun die nächsten Schritte. Für die Beschlussfassung im Parlament soll rasch ein Initiativantrag eingebracht werden – dort ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Die Änderungen im Detail:
Der Versorgungsstandard für geschützte Kund:innen – Haushalte, soziale Einrichtungen und Fernwärmekraftwerke wird ausgeweitet:
- Ab Oktober 2024 müssen mindestens Gasvorräte für 45 Tage vorgehalten werden
- Dieses Ausmaß sinkt auf die aktuell geltenden 30 Tage, wenn die Speicherung mit nachweislich nicht-russischem Erdgas erfolgt
Auch für die Stromerzeugung aus Erdgas muss künftig vorgesorgt werden. Hier war bisher in Österreich keine Speicherverpflichtung vorgesehen. Die Kraftwerksbetreiber müssen folgende Mengen in Österreich speichern:
- Ab Oktober 2024 müssen mindestens Gasvorräte für 45 Tage vorgehalten werden
- Dieses Ausmaß sinkt auf 30 Tage, wenn die Speicherung mit nachweißlich nicht-russischem Erdgas erfolgt
Die erhöhten Vorsorgeverpflichtungen sind bis 2026 befristet um in der aktuellen Situation einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.
Zudem werden analog zu den Maßnahmen im Stromsektor auch Verbesserungen für die Gaskund:innen umgesetzt:
- Künftig kann einmal Halbjahr der monatliche Teilbetrag angepasst werden
- Versorger müssen die Kund:innen einmal jährlich über auf das Auslaufen der Vertragsbindung und Wechselmöglichkeiten hinweisen
- Meldeverpflichtungen an den Tarifkalkulator der E-Control werden gestärkt.
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