13. Mai 2024

Neue Klärschlamm-Verordnung gegen Mikroplastik in der Landwirtschaft

Verbrennung von Klärschlamm künftig verpflichtend

Plastik ist zu unserem ständigen Wegbegleiter geworden, wir produzieren enorme Mengen. Heute 20 Mal mehr als noch vor 50 Jahren. Plastik vermüllt unsere Natur, es landet am Straßenrand, auf unseren Wiesen, im Wasser und in den Wäldern.

Gefährlich für die Umwelt ist auch Mikroplastik, also jene weniger als fünf Millimeter große Teilchen, die über Plastikrückstände in der Umwelt in unsere Nahrungsketten, in das Wasser, das wir trinken, und sogar in die Luft, die wir atmen, gelangen. Der Kampf gegen Plastikmüll ist daher ein dringender – und es ist in Österreich dabei schon viel gelungen: Es gibt eine verbindliche Mehrwegquote, es wurde ein Pfandsystem beschlossen, es wurden Plastiksackerl, -strohhalme, Plastikteller und -besteck aus den Geschäften verbannt.

Trotz dieser Maßnahmen gelangen nach wie vor in Österreich große Mengen an Mikroplastik auf fruchtbare Äcker. Zu verantworten hat das die Verwendung von Klärschlamm als Düngemittel. Eine neue Abfallverbrennungsverordnung legt nun fest, dass die Verbrennung von Klärschlamm künftig verpflichtend ist.

Betroffen sind alle Kläranlagen, die mehr als 20.000 Einwohner versorgen. Diese erzeugen 85 Prozent des Klärschlammaufkommens in Österreich. Klärschlamm ist jener Abfall, der bei der Wiederaufbereitung unseres Abwassers übrigbleibt. Hier sind neben den organischen Stoffen, die wir ins Abwasser absondern, eine Vielzahl gefährlicher Substanzen enthalten. Neben Mikroplastik finden sich darin Hormone, Arzneimittelrückstände, Schwermetalle und die besonders gefährlichen Umweltgifte POPs und PFAS. Durch die Verbrennung des Klärschlamms werden die darin konzentrierten Umweltgifte zerstört.

„Das Ziel heißt: Kein Mikroplastik mehr auf unseren Böden. Denn Mikroplastik und Umweltgifte können zu weitreichenden Folgen für unsere Gesundheit und die Natur führen“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Man müsse verhindern, dass Mikroplastik unkontrolliert in die Umwelt gelangt. „Mit der Verbrennung des Klärschlamms tun wir genau das. Wir verringern den Mikroplastik- und Schadstoffeintrag. Das ist gut für unsere Böden, unsere Umwelt und für unsere Gesundheit.“

Die verpflichtende Verbrennung hat aber noch einen weiteren Vorteil: aus der Verbrennungsasche wird wertvoller Phosphor zurückgewonnen und kann später als Dünger eingesetzt werden. Durch die Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen können etwa 50 Prozent des in Österreich abgesetzten Phosphordüngers ersetzt und damit die Importabhängigkeit stark reduziert werden.

Für die neue Klärschlammbehandlung werden in Österreich zwei bis drei zusätzliche Verbrennungsanlagen benötigt. Die Übergangsfrist bis 1. Jänner 2033 bietet ausreichend Zeit, den mit der künftigen Klärschlammbehandlung verbundenen Anpassungsbedarf zu bewältigen.

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