Kategorie Energie - 21. Februar 2024

Neues Gesetz für Erneuerbare Gase im Ministerinnenrat auf den Weg gebracht

2030 sollen jährlich 7,5 Terawattstunden heimisches Biogas produziert werden – Gesetz wird nun an Nationalrat übermittelt – Für Beschluss 2/3-Mehrheit erforderlich

Die Bundesregierung hat sich heute auf das lange ersehnte Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) geeinigt. Am Mittwoch passierte eine entsprechende Regierungsvorlage den Ministerinnenrat. Ziel ist es, Gasversorger künftig zu verpflichten, Erdgas schrittweise durch festgelegte Quoten an Biogas zu ersetzen.

© apa/dpa

Insgesamt sollen in Österreich dann jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden Grünes Gas in das Gasnetz eingespeist werden. Die Menge von 7,5 Terawattstunden übertrifft das im Regierungsprogramm vorgesehene Ziel von 5 Terawattstunden nochmals deutlich. Die Regierungsvorlage wird nun an das Parlament übermittelt, wo eine Zweidrittelmehrheit zur Verabschiedung benötigt wird.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler machte sich im Pressefoyer nach dem Ministerinnenrat für rasche Verhandlungen stark. Immerhin gehe es um einen wichtigen Baustein der Energiewende. „Österreich muss raus aus dreckigen fossilen Energieträgern und der Erpressbarkeit. Was man selbst produziert, kann einem auch niemand wegnehmen – statt Gaswerk beim Kreml habe man ein Kraftwerk beim Misthaufen.“ Bezüglich des wieder gestiegenen Anteils von russischem Gas hat Gewessler zuletzt eine gesetzliche Diversifizierungspflicht gefordert. Eine entsprechende Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes wird derzeit im BMK ausgearbeitet.

Mit Biogas zu mehr Energieunabhängigkeit

Neben dem Schutz des Klimas stärkt das EGG auch die österreichische Energieunabhängigkeit. Denn heimisches Biomethan kann direkt russisches Erdgas ersetzen und verringert so die Abhängigkeit. Bis 2040 soll der heimische Gasverbrauch vollständig durch grüne Gase gedeckt werden und dabei vorrangig in Bereichen eingesetzt werden, für die es keine anderen Lösungen gibt – was vor allem die Industrie betrifft.

Biogas wird in entsprechenden Anlagen aus Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder auch Biomüll durch einen chemischen Prozess erzeugt. Dabei wird über den gesamten Prozess gleich viel klimaschädliches CO2 gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird. Biogas verursacht also keine zusätzlichen klimaschädlichen Emissionen.

Mit diesem Ausbau der heimischen Biogasproduktion sollen ab 2030 dann jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden „Grünes Gas“ in das Gasnetz eingespeist werden. Versorger müssen sicherstellen, dass sie die Kundinnen ab dann mit mindestens 9,75 Prozent grünem Gas beliefern. Gegenüber dem heutigen Stand bedeutet das mehr als eine Verfünzigfachung der heimischen Biomethanproduktion von 0,14 TWh auf dann 7,5 TWh. Für die Jahre 2024 bis 2030 ist dabei ein stufenweiser Anstieg mit fixen Prozentvorgaben pro Jahr vorgesehen.

Damit dieses Ziel erreicht wird, sieht das Gesetz Sanktionen vor, wenn Versorger die Quote nicht erreichen. Pro fehlende Kilowattstunde müssen sie 15 Cent als Ausgleichsbeitrag an die EGG-Abwicklungsstelle zahlen. Diese Einnahmen werden als Fördermittel für die Errichtung von Biogasanlagen und Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff verwendet. Für die ersten Biomethananlagen gibt es zudem ein befristetes Sicherheitsnetz, das garantiert, dass die produzierten Mengen auch abgenommen werden. Insgesamt werden durch das Erneuerbares-Gas-Gesetz bis 2030 4,2 Millionen Tonnen klimaschädliches CO2 gespart.

Neben der Anpassung beim Ausgleichsbetrag für die Gasversorger bei Nicht-Erfüllung der Quoten wurde nach der Begutachtung auch die Möglichkeit ergänzt, zur Abfederung von etwaigen Kosten für die Endkund:innen staatliche Fördermittel zuzuschießen. Darüber hinaus wird nun analog zum Strommarkt geregelt, dass Versorger Preissenkungen beim Biogas verpflichtend weitergeben müssen.

Das Erneuerbares-Gas-Gesetz im Detail:

Mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz wird ein klares Ziel für die Grün-Gas-Produktion in Österreich vorgegeben.

  • Bis 2030 sollen jährlich mindestens 7,5 Terawattstunden an heimischem Biogas produziert werden
  • Versorger müssen dann sicherstellen, dass sie ihre Kund:innen mit mindestens 9,75 Prozent grünem Gas versorgen
  • Dieser Anstieg bedeutet mehr als eine Verfünzigfachung der heimischen Biomethanproduktion von heute 0,14 TWh auf dann eben 7,5 TWh

Das Gesetz sieht einen stufenweisen Anstieg der Biogasquote vor. Das Biomethan muss dabei inländisch erzeugt werden, Importe können nicht angerechnet werden. Im Jahr 2030 muss jedenfalls eine Menge von 7,5 Terawattstunden erzeugt werden:

  • 2024: 0,35 Prozent
  • 2025: 0,95 Prozent
  • 2026: 1,7 Prozent
  • 2027: 3,05 Prozent
  • 2028: 4,84 Prozent
  • 2029: 7,10 Prozent
  • 2030: 9,75 Prozent