Kategorie Klima- & Umweltschutz - 8. September 2022
Das sind die Eckpunkte für Österreichs Einwegpfand
Ein großer wichtiger Schritt zur Reduktion des Plastikmülls in Österreich sowie gegen die Vermüllung unserer Natur: Ab 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Wer eine Einwegflasche oder –dose kauft, bezahlt künftig einen kleinen Betrag in der Höhe von 25 Cent als Pfand. Dieses Geld bekommt man zurück, wenn das Gebinde zurückgegeben wird.
„Österreich bekommt ein Pfandsystem. So schützen wir unsere Natur und sorgen dafür, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Bereits vor knapp einem Jahr hatte die österreichische Bundesregierung die Einführung eines Pfands auf Einweggetränkeflaschen und- dosen unter Federführung des Klimaschutzministerium (BMK) beschlossen.
„Achtlos weggeworfener Plastikmüll verschmutzt unsere Natur und Umwelt ganz massiv, egal ob das am Straßenrand oder in den Nationalparks passiert. Gemeinsam mit der Wirtschaft haben wir die ersten Details für ein Einwegpfand festgelegt und sind der Einführung dieses Pfands im Jahr 2025 jetzt einen großen Schritt näher.“
Die genauen Details des Einwegpfands werden in einer Arbeitsgruppe aus BMK, Getränkeherstellern, Lebensmittelhandel und den Interessensvertretungen festgelegt werden. In den vergangenen Monaten wurde darüber bereits intensiv diskutiert. In einer heutigen Sitzung hat die Arbeitsgruppe die ersten zentralen Festlegungen getroffen.
„Die Pfandhöhe wird 25 Cent betragen – so stellen wir sicher, dass die Flaschen und Dosen auch wirklich zurückgebracht werden. Zurückgeben kann man überall, wo man auch einkaufen kann. Das ist ein gutes und praktisches System, das alle Beteiligten gut umsetzen können.“ Alle Details werden nun in weiterer Folge durch das BMK in eine Verordnung gebracht, die noch im Herbst dieses Jahres in Begutachtung gehen wird.
Details zum Pfandsystem:
- Für alle Gebinde gilt eine einheitliche Pfandhöhe von 25 Cent. Damit stellen wir sicher, dass die Flaschen und Dosen wieder zurückgebracht werden.
- Das Pfand gilt auf alle Einweggetränkeflaschen und Dosen zwischen 0,1 und drei Liter. Für Milch gibt es eine Ausnahme.
- Überall dort, wo Getränke eingekauft werden können, kann man sie auch zurückgeben. In kleinen Geschäften gibt es Einschränkungen.
- Das Pfandsystem wird von einer zentralen Stelle betrieben – sie wird getragen von Vertreter:innen von Handel und Getränkeherstellern. Das Klimaschutzministerium hat umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte. Ein entsprechender Verein wurde bereits gegründet.
Robert Nagele von der BILLA AG und Vorstand des Trägervereins Einwegpfand sieht in der Einführung des Einwegpfands den Lebensmitteleinzelhandel als Rücknahmestelle „in der operativen Verantwortung“, der damit vor der großen Herausforderung steht, die Abwicklung optimal zu organisieren. „Wir werden weiter gemeinsam daran arbeiten, damit die Umsetzung Anfang 2025 erfolgreich realisiert wird. Für uns als Händler und Händlerinnen ist es dabei besonders wichtig, die Rückgabe für unsere Kundinnen und Kunden so bequem wie möglich zu gestalten.“ Nur so leiste man einen nachhaltigen Beitrag zur Plastikreduktion.
„Die Getränkeproduzenten sind als Inverkehrsetzer ihrer Verpackungen die Verpflichteten für die Sammlung“, so Philipp Bodzenta, Director Public Affairs Coca Cola Austria und ebenfalls Vorstand des Trägerverein Einwegpfand. „Mit der Einführung eines Pfandsystems können wir dieser Verantwortung noch besser gerecht werden, da wir dadurch größere Mengen in besserer Qualität sammeln können und damit PET und Aluminium als Wertstoffe einfacher im Kreislauf halten.“ Darüber hinaus werde der unnötige Verlust durch Littering deutlich minimiert und man werde mit dem einheitlichen Pfandsystem das EU Sammelziel von 90 Prozent bis 2029 schaffen.
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