Kategorie Energie - 9. Februar 2023

Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – 100 Mio Euro für energieautarke Bauernhöfe

Selbstversorgung ist am Land ein vor allem bei Lebensmitteln und Ernährung geläufiges Mantra. Wie eine autarke Versorgung auch in Sachen Energie aussehen kann, demonstriert ein neues Förderprogramm des Klima- und Energiefonds, welches ab 15. Februar für land- und forstwirtschaftliche Betriebe startet. Damit sollen Bauernhöfe Teil der Energiewende werden, um so auch im ländlichen Raum die Unabhängigkeit von fossilen Energien voranzutreiben.

Mit dem neuen Programm Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe fördert der Klima- und Energiefonds Land- und Forstwirtschafts-Betriebe ganz gezielt auf ihrem Weg hin zu einem höheren Eigenversorgungsgrad.

Agrar- und Forstbetriebe spielen in Österreich eine wichtige Rolle, wenn es um die Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Ressourcen und mehr Energieeffizienz im Einklang mit den Klimazielen der Bundesregierung geht. Zugleich sichern die Betriebe durch einen höheren Grad der Eigenversorgung mit Energie eine stabile Lebensmittelversorgung und stärken die ländlichen Regionen.

Durch den Einsatz erneuerbarer Energien werden sie zudem unabhängiger von fossilen Brennstoffen und damit auch weniger abhängig von hohen Energiepreisen.

Förderungen können unter anderem für Stromspeicher, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Photovoltaik-Anlagen, Biomassekessel, E-Fahrzeuge oder die Erstellung eines Gesamtenergiekonzeptes beantragt werden. In Summe stehen aus der ökologischen Steuerreform bis 2025 insgesamt 100 Millionen Euro, dotiert aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums (BMK), zur Verfügung.

„Wir befinden uns in einer Zeit der massiven Energieverknappung, die zu hohen Energiekosten führt. Das spüren nicht nur große industrielle Unternehmen, sondern auch Land- und Forstwirtschaftsbetriebe“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Gleichzeitig sehe und spüre man täglich, dass die Klimakrise in einer besorgniserregenden Heftigkeit voranschreitet. „Aus diesem Grund fördert das Klimaschutzministerium Investitionen in klimafreundliche Technologien sowie die Umstellung auf erneuerbare Energien. Wir unterstützen Land- und Forstwirt:innen auf ihrem Weg in Richtung energieautarke Bauernhöfe.“

 

Das neue Programm ist eine zusätzliche Förderungsmöglichkeit für Landwirt:innen, die es ermöglichen soll, mehrere Maßnahmen gleichzeitig – und damit auch kleine Maßnahmen – umzusetzen. Das Programm fördert gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, es unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz nachhaltiger Mobilität sowie die Umsetzung von Energiemanagementmaßnahmen. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden dabei unterstützt, auf nachhaltige Energie umzustellen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

„Mit diesem Förderprogramm wollen wir die Energieeigenversorgung der Betriebe verbessern und deren Energieeinsatz optimieren. Es können sowohl einfach umsetzbare Einzelmaßnahmen, aber auch ganze Maßnahmenbündel in den Betrieben realisiert werden“, so Bernd Vogl, Neo-Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds. Der Schwerpunkt liege dabei auf Gesamtkonzepten, die die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien vor allem aus eigener Produktion zum Ziel haben.

Ab 15. Februar 2023 können Land- und Forstwirt:innen Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung einreichen. Ziel der Ausschreibung ist es, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger den dauerhaften Ausstieg aus fossiler Energie umzusetzen und damit die Versorgungssicherheit in der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut, es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert.

Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:

  • Modul A: „Einzelmaßnahme“, zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen, Stromspeicher und Beleuchtung. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können.
  • Modul B „Gesamtenergiekonzept“ beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberater:innen erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.
  • Modul C: „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.
  • Modul D: „Notstrom“; z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden.
  • Die Ausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ ist von 15.02.2023 bis 28.11.2025 (12:00 Uhr) geöffnet. Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden. Die Förderhöhe ist auf 250.000 Euro pro Betrieb begrenzt.

Alle Informationen zur Förderung und Einreichung sind ab 15.02.2023 unter lw.klimafonds.gv.at abrufbar. Dort finden Sie auch eine umfassende FAQ-Liste zum Förderprogramm, eine Liste der Energieberater:innen sowie Beratung (über die KPC) unter Tel. +43 (0) 1/31 6 31 – 713 bzw. per E-Mail an kpc@kommunalkredit.at